Sitzung: 20.03.2019 Ortsbeirat Oberwinter
Protokoll:
Mitteilungen
1.1
Der Vorsitzende bittet um Teilnahme an
dem am 30.03.2019 in Oberwinter wie auch in Bandorf stattfindenden
Dreck-weg-Tag.
1.2
Am 25.05.2019 finden die Kommunal-
sowie Europa-Wahlen statt. Zur Durchführung der Wahl sind die Wahlbüros
entsprechend zu besetzen. Der Vorsitzende ruft die Bürger zur Mitwirkung auf,
da pro Wahllokal mindestens 10 Wahlhelfer benötigt werden. Die Rückmeldung
muss aus organisatorischen Gründen bis zum 15.04.2019 an den Ortsvorsteher oder
die Stadtverwaltung erfolgen.
1.3
Aus gegebenem Anlass hat Ortsvorsteher
Norbert Matthias einen Ortstermin mit der Ordnungsverwaltung vereinbart. Grund
war die problematische Verkehrssituation in der Pfarrer-Sachsse-Straße zu
Schulbeginn und -ende. Vor Ort wurden folgende Möglichkeiten erörtert:
· Einrichtung
eines Zebrastreifens am Anfang der Straße in Höhe der Fa. Sani-Team
· Im
Anschluss in Richtung B9 eine sog. „Kiss & Ride“-Zone, in der das ansonsten
auf der südlichen Straßenseite einzurichtende Parkverbot mit einem
entsprechenden Zusatzschild aufgehoben wird.
· Haltebucht
für den Bus vor der Schule
· Halteverbot
auf der nördlichen Seite in Höhe des Bolzplatzes
Der
Ortsbeirat nahm die Ergebnisse zustimmend zur Kenntnis
Anfragen:
1.4
Thomas Nuhn weist darauf hin, dass
entlang der K41 im Umfeld von Bandorf die Leitplanken entfernt oder
abschnittsweise auch ausgetauscht wurden. Die dabei ausgebauten Betonfundamente
liegen aber noch am Rand des Hinterelligs bzw. unter der Unkelsteinbrücke. Wann
werden diese entfernt und wird die Leitplanke am Hinterellig oberhalb der
Bushaltestelle noch wiederhergestellt? Weiter bittet er um Mitteilung, wie mit
dem kleineren Hangrutsch am Hinterellig verfahren wird, der derzeit nur
notdürftig gesichert ist.
Antwort der Verwaltung: Auf Anfrage teilt der zuständige
Landesbetrieb Mobilität (LBM) mit, dass die Schutzeinrichtungen im Abschnitt
zwischen den Zufahrten Am Büsenberg und Schmelzmühle noch wiederherzustellen
sind. Dem steht derzeit entgegen, dass in diesem Bereich der Böschung eine
Wasserleitung verläuft, die trotz mehrerer Suchgräben noch nicht gefunden
wurde.
Im Abschnitt zwischen der Grundstückszufahrt zur Schmelzmühle und dem
Ortseingang Bandorf erfolgt keine Wiederherstellung. Der Bach ist hier weiter
von der Straße entfernt und stellt keine Gefährdung dar. Im Bereich des
Bachdurchlasses ist noch eine Absturzsicherung herzustellen.
Alternativ prüft der LBM noch, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf
50 km/h zwischen Bandorf und der Einmündung am Unkelstein zu beschränken. In
diesem Fall wäre, außer der Absturzsicherung am Bachdurchlass, auf Grund der
neueren Vorschriften keine Schutzeinrichtung mehr erforderlich.
Im weiteren Verlauf zur Rheinhöhe wird zwischen der Bushaltestelle und
dem Beginn der Wohnbebauung keine Schutzeinrichtung vorgesehen. Eine solche ist
auf Grund der aktuellen Vorschriften sowie der Örtlichkeit (vorgelagerter
Gehweg mit Hochbord) nicht mehr erforderlich.
Die zwischengelagerten Betonfundamente werden, soweit dies nicht bereits
geschehen ist, geräumt.
In Bezug auf das Geröll am Steilhang zur Rheinhöhe werden derzeit noch
geeignete Maßnahmen geprüft.
1.5
Carsten Koll bittet um Reparatur des
Kanaldeckels, der sich in Höhe des Hauses Im Ellig 7 gesenkt hat. Der
Vorsitzende erklärt, dass dieser Schaden dem Landesbetrieb Mobilität bereits
gemeldet wurde.