Protokoll:

Mitteilungen

1.1      Der Vorsitzende bittet um Teilnahme an dem am 30.03.2019 in Oberwinter wie auch in Bandorf stattfindenden Dreck-weg-Tag.

1.2      Am 25.05.2019 finden die Kommunal- sowie Europa-Wahlen statt. Zur Durchführung der Wahl sind die Wahlbüros entsprechend zu besetzen. Der Vorsitzende ruft die Bürger zur Mitwirkung auf, da pro Wahllokal mindestens 10 Wahlhelfer benötigt werden. Die Rück­meldung muss aus organisatorischen Gründen bis zum 15.04.2019 an den Ortsvorsteher oder die Stadtverwaltung erfolgen.

1.3      Aus gegebenem Anlass hat Ortsvorsteher Norbert Matthias einen Ortstermin mit der Ordnungsverwaltung vereinbart. Grund war die problematische Verkehrssituation in der Pfarrer-Sachsse-Straße zu Schulbeginn und -ende. Vor Ort wurden folgende Möglichkeiten erörtert:

·  Einrichtung eines Zebrastreifens am Anfang der Straße in Höhe der Fa. Sani-Team

·  Im Anschluss in Richtung B9 eine sog. „Kiss & Ride“-Zone, in der das ansonsten auf der südlichen Straßenseite einzurichtende Parkverbot mit einem entsprechenden Zusatzschild aufgehoben wird.

·  Haltebucht für den Bus vor der Schule

·  Halteverbot auf der nördlichen Seite in Höhe des Bolzplatzes

Der Ortsbeirat nahm die Ergebnisse zustimmend zur Kenntnis

 

Anfragen:

1.4      Thomas Nuhn weist darauf hin, dass entlang der K41 im Umfeld von Bandorf die Leitplanken entfernt oder abschnittsweise auch ausgetauscht wurden. Die dabei ausgebauten Betonfundamente liegen aber noch am Rand des Hinterelligs bzw. unter der Unkelsteinbrücke. Wann werden diese entfernt und wird die Leitplanke am Hinterellig oberhalb der Bushaltestelle noch wiederhergestellt? Weiter bittet er um Mitteilung, wie mit dem kleineren Hangrutsch am Hinterellig verfahren wird, der derzeit nur notdürftig gesichert ist.

Antwort der Verwaltung: Auf Anfrage teilt der zuständige Landesbetrieb Mobilität (LBM) mit, dass die Schutzeinrichtungen im Abschnitt zwischen den Zufahrten Am Büsenberg und Schmelzmühle noch wiederherzustellen sind. Dem steht derzeit entgegen, dass in diesem Bereich der Böschung eine Wasserleitung verläuft, die trotz mehrerer Suchgräben noch nicht gefunden wurde.

Im Abschnitt zwischen der Grundstückszufahrt zur Schmelzmühle und dem Ortseingang Bandorf erfolgt keine Wiederherstellung. Der Bach ist hier weiter von der Straße entfernt und stellt keine Gefährdung dar. Im Bereich des Bachdurchlasses ist noch eine Absturzsicherung herzustellen.

Alternativ prüft der LBM noch, die zulässige Höchst­geschwindig­keit auf 50 km/h zwischen Bandorf und der Einmündung am Unkelstein zu beschränken. In diesem Fall wäre, außer der Absturzsicherung am Bachdurchlass, auf Grund der neueren Vorschriften keine Schutzeinrichtung mehr erforderlich.

Im weiteren Verlauf zur Rheinhöhe wird zwischen der Bushaltestelle und dem Beginn der Wohnbebauung keine Schutzeinrichtung vorgesehen. Eine solche ist auf Grund der aktuellen Vorschriften sowie der Örtlichkeit (vorgelagerter Gehweg mit Hochbord) nicht mehr erforderlich.

Die zwischengelagerten Betonfundamente werden, soweit dies nicht bereits geschehen ist, geräumt.

In Bezug auf das Geröll am Steilhang zur Rheinhöhe werden derzeit noch geeignete Maßnahmen geprüft.

 

1.5      Carsten Koll bittet um Reparatur des Kanaldeckels, der sich in Höhe des Hauses Im Ellig 7 gesenkt hat. Der Vorsitzende erklärt, dass dieser Schaden dem Landesbetrieb Mobilität bereits gemeldet wurde.