Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschluss:

Der Stadtrat stellt fest, dass die „Pastor-Keller-Straße“ von der Einmündung „Voßstraße“ (Flurstück 60/66 bzw. 60/48) bis zur Höhe der Grundschule (Flurstück 481/8) ausgebaut wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung soll hierfür der endgültige Ausbaubeitrag erhoben werden. Abweichend vom auszubauenden Bereich der Verkehrsanlage erstreckt sich das Abrechnungsgebiet von der Einmündung „Voßstraße“ (Flurstück 60/66 bzw. 60/48) bis zur Einmündung „Am Ziegelfeld“ (60/28).

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

Anteil Anlieger:         70 %

Anteil Stadt:               30 %

 


Christine Wießmann erläutert zunächst das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion. Bekanntlich plädiere die Fraktion, die mögliche Einführung wiederkehrender Beiträge zu prüfen. Da mit den Ausbaumaßnahmen Pastor-Keller-Straße und Voßstraße in Kripp bautechnisch bereits begonnnen wurde, bevor die SPD ihren Antrag stellte, werde man diesen Abrechnungsmaßnahmen zustimmen. Der Erhebung von Vorausleistungen in der Kirchstraße werde man nicht zustimmen, da hier mit dem Bau noch nicht begonnen wurde.

 

Dr. Peter Wyborny macht deutlich, dass das Thema Beitragserhebung zurückgestellt werden müsse, bis die grundsätzliche Klärung hierzu erfolgt sei. Er werde den Abrechnungsmaßnahmen nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl erläutert, dass die Arbeiten in der Pastor-Keller-Straße abgeschlossen sind. Somit kann der endgültige Ausbaubeitrag berechnet und festgesetzt werden.

 

Die Pastor-Keller-Straße ist eine Anliegerstraße, die kaum Durchgangsverkehr aufnimmt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, wie bei der Erhebung der Vorausleistungen (s. Beschluss des Stadtrats vom 19.03.2018) den Gemeindeanteil auf 30 % festzusetzen.

 

Eine Differenzierung zwischen Fahr- und Fußverkehr ist entbehrlich, da die Gewichtung vergleichbar ist.