Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschluss:

Der Stadtrat stellt fest, dass die Voßstraße von der Einmündung Quellenstraße (Flurstück 60/72 bzw. 439/5) bis zur Höhe der Einmündung Am Ziegelfeld (Flurstück 60/27 bzw. 440/14) ausgebaut wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung soll hierfür der endgültige Ausbaubeitrag erhoben werden. Abweichend vom auszubauenden Bereich der Verkehrsanlage erstreckt sich das Abrechnungsgebiet von der Einmündung Quellenstraße (Flurstück 60/72 bzw. 439/5) bis zur Einmündung Neustraße (Flurstück 429/15 bzw. 432/28).

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

Anteil Anlieger:         45 %

Anteil Stadt:               55 %

 


Ebenfalls abgeschlossen sind die Arbeiten in der Voßstraße, so dass auch hier die Berechnung und Festsetzung des endgültigen Ausbaubeitrags erfolgen kann.

 

Die Voßstraße ist eine Anliegerstraße, über welche die Straßen Am Ziegelfeld und Pastor-Keller-Straße erreichbar sind.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, wie bei der Erhebung der Vorausleistungen (s. Beschluss des Stadtrats vom 19.03.2018) den Gemeindeanteil auf 55 % festzusetzen.

 

Eine Differenzierung zwischen Fahr- und Fußverkehr ist entbehrlich, da die Gewichtung vergleichbar ist.