Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 8, Enthaltungen: 2

Beschluss:

a)    Der Stadtrat stellt fest, dass die Kirchstraße von der Einmündung Pintgasse (Flurstück 312/1) bis zur Einmündung Bachstraße (Flurstück 277/5) ausgebaut wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Maßnahme begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlich endgültigen Kosten erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

Anteil Anlieger:         65 %

Anteil Stadt:               35 %

 

 

b)    Der Stadtrat stellt fest, dass der Stichweg von der Einmündung Kirchstraße (Flurstück 2524/272) bis zum Flurstück 287 ausgebaut wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Maßnahme begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlich endgültigen Kosten erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

Anteil Anlieger:         60 %

Anteil Stadt:               40 %

 


Der Ausbau der Kirchstraße steht an. Zum Ausgleich der entstehenden Kosten werden Ausbaubeiträge festgesetzt. Mit Beginn der Bauarbeiten werden Vorausleistungen hierauf erhoben.

 

Beitragsrechtlich handelt es sich bei dieser Ausbaumaßnahme um zwei getrennt voneinander abzurechnende Maßnahmen. Zum einen die eigentliche Kirchstraße und zum anderen der hinter dem Rathaus verlaufende Stichweg, der auch als Zufahrt zum Parkplatz dient.

 

In der Kirchstraße ist von einem überwiegenden Anliegerverkehr auszugehen. Aufgrund der Tatsache, dass sie jedoch auch, wie vor beschrieben, als Zufahrt zum weiteren Straßennetz genutzt wird, liegt ein erhöhter Durchgangsverkehr vor, so dass vorgeschlagen wird, den Gemeindeanteil auf 35 % festzusetzen.

 

Der Stichweg erschließt neben den beiden städtischen Gebäuden (Rathaus und Künstlerforum) das Grundstück Kirchstraße 1 (eine gemeldete Person). Darüber hinaus dient er als Zufahrt zum öffentlichen Parkplatz (12 Stellplätze).

 

Da das Rathaus montags bis freitags von den Mitarbeitern der Verwaltung genutzt wird, ist auch hier von einem überwiegenden Anliegerverkehr auszugehen. Aufgrund der Zufahrt zum Parkplatz liegt aber auch hier ein erhöhter Durchgangsverkehr vor. Es wird daher vorgeschlagen, den Gemeindeanteil auf 40 % festzusetzen.

 

Eine Differenzierung zwischen Fahr- und Fußverkehr ist entbehrlich, da die Gewichtung vergleichbar ist.

 

Christine Wießmann weist auf eine Mitteilung der EVM hin, wonach die Ausschreibung über die Kanalbauarbeiten in der Kirchstraße aufgehoben würde. Gisbert Bachem bestätigt, dass die Ausschreibung zu Los 3 (Kanal) aufgehoben wird und teilt weiter mit, dass eine losweise Ausschreibung erfolgt sei. Die Arbeiten, welche die städtische Ausbaumaßnahme betreffen, werden nicht aufgehoben, so dass die Arbeiten, wie geplant, in diesem Jahr beginnen können.