Beschluss: vertagt

Auf einer früheren  OBR-Sitzung (TOP V vom 31.01.2018) wurde die Versetzung der Altglascontainer am Sportplatz auf mehrfachen Wunsch thematisiert. Dabei wurde ein alternativer Standort vorgeschlagen: An der Einfahrt der Kläranlage rechtsseitig in Fahrtrichtung Unkelbach. Da es sich bei diesem Standort allerdings um Oberwinterer Ortsgebiet handelt war das Einverständnis des Oberwinterer OBR nötig. Dieses wurde jedoch nicht gewährt. Die STAV wurde durch die Niederschrift der Sitzung vom 31.01.2018 aufgefordert, sich der Eigentumsverhältnisse des Alternativstandortes rechtsseitig in Fahrtrichtung Rhein an der Bushaltestelle „Abzweig Bandorf“ anzunehmen, was jedoch nie geschah. Der Ortsbeirat spricht sich erneut für diesen Standort aus und fordert die STAV zum wiederholten Mal auf, die Eigentumsverhältnisse der Örtlichkeit zu prüfen.