Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschluss:

Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen allgemeinem Wohngebiet und Mischgebiet fasst der Ortsbeirat folgende Teilbeschlüsse:

 

Der Ortsbeirat beschließt einstimmig, die Flurstücke 65/2, 65/3, 66/2, 66/3, die über die Straße im Wässigertal erschlossen sind, aus dem Mischgebiet zu nehmen und diese als allgemeines Wohngebiet zu deklarieren.

 

Für das Flurstück 67 (Sinziger Straße 14  u. 14a), welches im Einmündungsbereich des Wässigertals / Sinziger Straße liegt, beschließt der Ortsbeirat bei einer Gegenstimme die Beibehaltung des Mischgebiets.

 

Der Ortsbeirat bittet nochmals anzufragen, ob eine Reduzierung der Straßenbreite zugunsten eines durchgehenden Rad- und Fußwegs entlang der Straße möglich ist.

 

Auch bittet der Ortsbeirat um Prüfung, ob die Hauseigentümer verpflichtet werden können, auf ihren privaten Grundstücken entlang der B9 Bäume bzw. Sträucher zur Begrünung zu pflanzen. Die Ausbauplanung sieht keine Neupflanzung von Bäumen auf den städtischen Grundstücken mangels geeigneter Flächen vor.

 

 


Protokoll:

Das Plangebiet des Bebauungsplans 10.42 Sinziger Straße erstreckt sich von der Einmündung der Jahnstraße und Am Anger im Norden bis zur Einmündung der Ubierstraße / Am Schwalbenberg im Süden. Im Wesentlichen umfasst  die Planung die Grundstücke zu beiden Seiten der Sinziger Straße (B9). Das Plangebiet hat sich in der Vergangenheit zu einer Gemengelage aus Wohn- und Gewerbenutzungen entwickelt. Dieses ungeregelte Mit- und Nebeneinander birgt städtebauliche Konflikte, die der Bebauungsplan lösen, zumindest aber minimieren möchte. Vorrangiges Ziel ist dabei die langfristige Neuordnung des Gebietes, um jeweils eine nachbarschaftsverträgliche Entwicklung zu ermöglichten. Der Landesbetrieb Mobilität beabsichtigt als zuständige Straßenbaubehörde die Sanierung der Bundesstraße.  Neben der Absicht, den fließenden Verkehr an geeigneten Stellen durch die Einrichtung von Abbiegespuren sowie innenliegenden Einfädelungssuren zu optimieren, gestalten durchgehende, baulich getrennte Gehwege wie auch einzelne Querungshilfen für den Fußgänger die Straße durchlässiger und sicherer. Diese Ziele lassen sich auf der bisherigen Verkehrsfläche bzw. den Eigentumsflächen des Bundes und der Stadt alleine nicht verwirklichen, so dass der Zukauf bislang privater Flächen erforderlich wird.

 

Als allgemeines Wohngebiet sollen die Flächen ab dem Krankenhaus bergseitig in Richtung Süden bis zum Wässigertal ausgewiesen werden. Ein weiteres allgemeines Wohngebiet ist im Neuen Weg für die Hausnummern 2 – 8 und im Bungert für die Hausnummern 22 – 28 vorgesehen. Als Mischgebiet sind bergseitig die Grundstücke südlich des Wässigertals ausgewiesen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite von der Sinziger Straße 1 – 25. Ab Hausnummer 29 bis einschließlich der Straße am Schwalbenberg ist ein reines Gewerbegebiet geplant. Die jetzigen Wohnflächen genießen jedoch Bestandsschutz. Grünflächen sind im Bereich hinter der Sinziger Straße 2 – 8 ausgewiesen, Im Bungert für die Hausnummer 6 – 14 und die Grundstücke südlich von Sinziger Straße 38 bis zur Südeinfahrt.

 

Da die Bundesstraße zum Militärstraßengrundnetz gehört, sind deren Belange im Planungsverlauf zu berücksichtigen und es sind Mindestanforderungen beispielsweise an die Straßenbreite zu beachten.

 

Dadurch kann der geplante gemeinsame Rad- und Fußweg nicht komplett an der Straße entlang führen. Auf der Bergseite soll der Geh- und Radweg vom Krankenhaus bis zum Wässigertal ausgebaut werden. Dann sollen Radfahrer und Fußgänger über die Straße im Bungert bis zum Neuen Weg geleitet werden.