Sitzung: 17.04.2019 Ortsbeirat Remagen
Beschluss: mehrfach beschlossen
Beschluss:
Hinsichtlich der
Abgrenzung zwischen allgemeinem Wohngebiet und Mischgebiet fasst der Ortsbeirat
folgende Teilbeschlüsse:
Der Ortsbeirat
beschließt einstimmig, die Flurstücke 65/2, 65/3, 66/2, 66/3, die über die
Straße im Wässigertal erschlossen sind, aus dem Mischgebiet zu nehmen und diese
als allgemeines Wohngebiet zu deklarieren.
Für das Flurstück
67 (Sinziger Straße 14 u. 14a), welches
im Einmündungsbereich des Wässigertals / Sinziger Straße liegt, beschließt der
Ortsbeirat bei einer Gegenstimme die Beibehaltung des Mischgebiets.
Der Ortsbeirat
bittet nochmals anzufragen, ob eine Reduzierung der Straßenbreite zugunsten
eines durchgehenden Rad- und Fußwegs entlang der Straße möglich ist.
Auch bittet der
Ortsbeirat um Prüfung, ob die Hauseigentümer verpflichtet werden können, auf
ihren privaten Grundstücken entlang der B9 Bäume bzw. Sträucher zur Begrünung
zu pflanzen. Die Ausbauplanung sieht keine Neupflanzung von Bäumen auf den
städtischen Grundstücken mangels geeigneter Flächen vor.
Protokoll:
Das Plangebiet des
Bebauungsplans 10.42 Sinziger Straße erstreckt sich von der Einmündung der
Jahnstraße und Am Anger im Norden bis zur Einmündung der Ubierstraße / Am
Schwalbenberg im Süden. Im Wesentlichen umfasst
die Planung die Grundstücke zu beiden Seiten der Sinziger Straße (B9).
Das Plangebiet hat sich in der Vergangenheit zu einer Gemengelage aus Wohn- und
Gewerbenutzungen entwickelt. Dieses ungeregelte Mit- und Nebeneinander birgt
städtebauliche Konflikte, die der Bebauungsplan lösen, zumindest aber
minimieren möchte. Vorrangiges Ziel ist dabei die langfristige Neuordnung des
Gebietes, um jeweils eine nachbarschaftsverträgliche Entwicklung zu
ermöglichten. Der Landesbetrieb Mobilität beabsichtigt als zuständige
Straßenbaubehörde die Sanierung der Bundesstraße. Neben der Absicht, den fließenden Verkehr an
geeigneten Stellen durch die Einrichtung von Abbiegespuren sowie innenliegenden
Einfädelungssuren zu optimieren, gestalten durchgehende, baulich getrennte Gehwege
wie auch einzelne Querungshilfen für den Fußgänger die Straße durchlässiger und
sicherer. Diese Ziele lassen sich auf der bisherigen Verkehrsfläche bzw. den
Eigentumsflächen des Bundes und der Stadt alleine nicht verwirklichen, so dass
der Zukauf bislang privater Flächen erforderlich wird.
Als allgemeines
Wohngebiet sollen die Flächen ab dem Krankenhaus bergseitig in Richtung Süden
bis zum Wässigertal ausgewiesen werden. Ein weiteres allgemeines Wohngebiet ist
im Neuen Weg für die Hausnummern 2 – 8 und im Bungert für die Hausnummern 22 – 28
vorgesehen. Als Mischgebiet sind bergseitig die Grundstücke südlich des
Wässigertals ausgewiesen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite von der
Sinziger Straße 1 – 25. Ab Hausnummer 29 bis einschließlich der Straße am
Schwalbenberg ist ein reines Gewerbegebiet geplant. Die jetzigen Wohnflächen
genießen jedoch Bestandsschutz. Grünflächen sind im Bereich hinter der Sinziger
Straße 2 – 8 ausgewiesen, Im Bungert für die Hausnummer 6 – 14 und die
Grundstücke südlich von Sinziger Straße 38 bis zur Südeinfahrt.
Da die Bundesstraße
zum Militärstraßengrundnetz gehört, sind deren Belange im Planungsverlauf zu
berücksichtigen und es sind Mindestanforderungen beispielsweise an die
Straßenbreite zu beachten.
Dadurch kann der
geplante gemeinsame Rad- und Fußweg nicht komplett an der Straße entlang
führen. Auf der Bergseite soll der Geh- und Radweg vom Krankenhaus bis zum
Wässigertal ausgebaut werden. Dann sollen Radfahrer und Fußgänger über die
Straße im Bungert bis zum Neuen Weg geleitet werden.