Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

  1. zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB gemäß der Beschlussvorlage vorzunehmen;
  2. zur Aufstellung des Bebauungsplanes die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB gemäß der Beschlussvorlage vorzunehmen;
  3. unter Berücksichtigung der vorstehenden Abwägungen mit den entsprechend geänderten und ergänzten Unterlagen die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage zu beauftragen.

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen. Peter Günther erläutert kurz die Planinhalte und teilt mit, dass nach Auswertung der Anregungen das Grundkonzept beibehalten werden kann. Es hat Spezifizierungen in Darstellungen gegeben, auch gibt es für die verschiedenen Objekte Einzeldarstellungen, die später Bestandteil des städtebaulichen Vertrags werden.

 

Professor Dr. Frank Bliss erinnert an die Tatsache, dass zu Beginn der Planung über die Verkehrsführung diskutiert wurde, die aktuelle Planung aber keinen Besucherverkehr vorsieht. Er erkundigt sich daher, wie rechtlich gesichert ist, dass wirklich nur wenige Künstler und ein Hausmeister dort leben werden und die Gebäude nicht doch einem anderen Zweck zugeführt werden.

 

Peter Günther erklärt, dass die Planung diesbezüglich auf die Räume für Kunstschaffende reduziert ist. Öffentlicher Besucherverkehr findet demnach nicht statt. Eine Kontrollfunktion kann über den städtebaulichen Vertrag geschaffen werden.

 

Wilfried Humpert hakt noch einmal nach und fragt, in welcher Form das rechtlich verbindlich abgesichert werden kann.

 

Annette Weber vom Büro Faßbender – Weber Ingenieure, bestätigt, dass vieles vertraglich geregelt werden kann. Aber auch der Bebauungsplan sieht bereits eine Nutzungseinschränkung vor. Eine Abweichung von dieser festgesetzten Nutzung hätte ein bauaufsichtliches Einschreiten zur Folge.