Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Verkauft werden soll das Grundstück Kirchstraße 17. Für die Verbreiterung der Platzausfahrt wird ein bis zu 0,5 m breiter Grundstücksstreifen einbehalten. Bei der Kaufpreishöhe wird der Flächenabzug entsprechend berücksichtigt. Der einbehaltene Streifen wird von der Stadt vermessen und nach Abschluss der privaten Bauarbeiten ausgebaut. Dem Käufer steht es frei, das Grundstück mit einem Neubau zu bebauen. Eine Eigennutzung durch den Käufer wird nicht vorausgesetzt. Im Kaufvertrag ist eine Zeitschiene festzusetzen, nach welcher die geplanten Baumaßnahmen zu erfolgen haben.

 

Das Wertungsgericht setzt sich zusammen aus Vertretern der im Stadtrat und im Ortsbeirat Remagen vertretenen Fraktionen, dem Ortsvorsteher von Remagen sowie dem Bürgermeister.

 

Die Verwaltung führt unter Berücksichtigung der vorgenommenen Teilbeschlüsse die Ausschreibung der Konzeptvergabe durch.


Peter Günther verweist auf die Beschlussvorlage und erläutert die möglichen Entscheidungskriterien (s. Anlage).

 

Seitens der Ausschussmitglieder ergeht der Hinweis, dass der Zeitrahmen, in welchem die Umsetzung der Planung erfolgen soll, fehlt. Zudem sei die Liste der Entscheidungskriterien zu umfassend.

 

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender