Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 2

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Stellungnahmen wie in der Anlage A dargelegt zu bewerten, zu gewichten und zusammen mit den sonstigen Planungszielen unter- und gegeneinander abzuwägen.

 

Parallel zur Fortführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Gutachten einzuholen, den Planentwurf entsprechend zu überarbeiten und nach Kenntnisnahme durch den Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss mit den ergänzten Unterlagen die Offenlage durchzuführen.

 


 

Im Jahr 2008 startete die Stadt Remagen einen ersten Anlauf, für das Plangebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser wurde durch das Urteil des Oberverwaltungs­gerichtes Rheinland-Pfalz vom 27.09.2010 (Az. 1 C 10008/10.OVG) für unwirksam erklärt.

Der steigende Siedlungsdruck hat bereits damals dazu geführt, dass zunehmend auch in weniger optimalen Lagen Grundstücke für den Wohnungsbau verwendet wurden. Innerhalb des Plangebietes nahm damit die Notwendigkeit zu, die weitere Entwicklung planerisch zu steuern, um über das Rücksichtnahmegebot hinaus eine geordnete bauliche Entwicklung sicherzustellen und langfristig das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe in einer verträglicheren Weise zu gestalten. Mit der Erklärung der Unwirksamkeit war bereits klar, dass in einem neuen Anlauf ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

 

Ein weiteres Planungsziel ist der Umbau der B9, für den nun eine Vorplanung vorliegt. Der sich hieraus ergebende Flächenbedarf wurde in den Planentwurf eingearbeitet.

 

Ziel des Bebauungsplans ist somit die Festsetzung der für den Umbau der Sinziger Straße notwendigen Verkehrsflächen sowie die Festsetzung von Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten, um die weitere bauliche Entwicklung so zu steuern, dass die gegenseitige nachteilige Beeinflussung von störenden und störempfindlichen Nutzungen reduziert wird.

 

Mit diesen Zielen wurde in der Zeit vom 28.02. bis einschließlich 01.04.2019 das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die zuvor erfolgte ortsübliche Bekanntmachung der Unterrichtung (frühzeitige Beteiligung) am 20.02.2019 enthielt auch den Hinweis, dass die Verfahrensunterlagen während dieser Zeitspanne auf der Homepage der Stadt Remagen abgerufen werden können.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.02.2019 über das Beteiligungsverfahren informiert.

 

Die Inhalte der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren und die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sowie die vom Stadtrat vorgenommenen Abwägungen sind der als Anlage A der Niederschrift beigefügten Textpassage zu entnehmen.

 


Die Ratsmitglieder Prof. Dr. Frank Bliss und Kenneth Heydecke haben wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Gemeindeordnung den Sitzungstisch verlassen und an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.