Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 6

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt,

 

  1. zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wie in der Anlage B dargelegt vorzunehmen;
  2. zur Aufstellung des Bebauungsplanes die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wie in der Anlage B dargelegt vorzunehmen;
  3. unter Berücksichtigung der Anlage B dargelegten Abwägungen mit den entsprechend geänderten und ergänzten Unterlagen die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage zu beauftragen.

Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf dem unweit des Rolandsbogens gelegenen Geländes die vorhandene Bebauung um mehrere Neubauten zu ergänzen und bereits errichtete bauliche Anlagen nachträglich zu legitimieren. In den Neubauten sollen insbes. eine Hackschnitzel-Heizung, eine Orangerie sowie Ateliers und Gästehäuser für bis zu drei Künstler errichtet werden. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz soll am Humboldt-Turm ein zusätzlicher Wintergarten errichtet werden können. Ferner plant der Eigentümer den Bau einer kleinen Privatkapelle.

 

Ausgehend von dem Beschluss des Stadtrates zur Einleitung der Verfahren (01.12.2015) erfolgte in der Zeit vom 10.01.bis einschließlich 15.02.2019 die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 (frühzeitige Bürgerbeteiligung) sowie § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange).

 

Die Inhalte der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren und die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sowie die vom Stadtrat vorgenommenen Abwägungen sind der als Anlage B der Niederschrift beigefügten Textpassage zu entnehmen.