Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 3

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zu folgen. Das Verfahren wird als Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag durchgeführt und hat das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb des Biergartens einschließlich seiner Nebenflächen zu schaffen.

Die notwendigen Unterlagen sind einschließlich der erforderlichen Gutachten vom Antragsteller der Stadt zur Verfügung zu stellen.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 01.03.2019 hat der Betreiber des Biergartens auf dem Rolands­werther Campingplatz den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Ziel des Verfahrens soll es sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb des Biergartens zu schaffen.

 

Der Antrag (gekürzt um personenbezogene Daten des Antragstellers) sowie die dazu vorgelegten Zeichnungen sind als Anlage C beigefügt.

 

Der Flächennutzungsplan stellt die antragsgegenständliche Fläche bislang als Grünfläche bzw. als  Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ dar. Ein Bebauungsplan besteht bislang nicht.

 

Im Zuge des Verfahrens müssen die notwendigen Unterlagen, insbesondere die fachtechnischen Gutachten (z.B. Umwelt, Schall, Verkehr) durch den Antragsteller bereitgestellt werden.

Da der Antragsteller nicht gleichzeitig auch Eigentümer des Projektgebietes ist, soll das Verfahren als Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag aufgestellt werden.

 

Der Ortsbeirat Rolandswerth hat dem Antrag in seiner Sitzung am 25.04.2019 bei einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt.