Beschluss:
Auf Empfehlung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses beschließt der Stadtrat den Verkauf des Grundstücks Kirchstraße 17. Für die Verbreiterung der Platzausfahrt wird ein bis zu 0,5 m breiter Grundstücksstreifen einbehalten. Bei der Kaufpreishöhe wird der Flächenabzug entsprechend berücksichtigt. Der einbehaltene Streifen wird von der Stadt vermessen und nach Abschluss der privaten Bauarbeiten ausgebaut. Dem Käufer steht es frei, das Grundstück mit einem Neubau zu bebauen. Eine Eigennutzung durch den Käufer wird nicht vorausgesetzt. Im Kaufvertrag ist eine Zeitschiene festzusetzen, nach welcher die geplanten Baumaßnahmen zu erfolgen haben.
Das Wertungsgericht setzt sich zusammen aus Vertretern der im Stadtrat und im Ortsbeirat Remagen vertretenen Fraktionen, dem Ortsvorsteher von Remagen sowie dem Bürgermeister.
Die Verwaltung führt unter Berücksichtigung der vorgenommenen Teilbeschlüsse die Ausschreibung der Konzeptvergabe durch.
Das Grundstück Kirchstraße 17 soll veräußert werden. Aufgrund seiner
Lage ist vorgesehen, das Grundstück nicht an den Interessenten zu verkaufen,
der den höchsten Preis anbietet. Es soll zu einem festgelegten Preis an den
Bieter vergeben werden, der unter Berücksichtigung des Bebauungsplanes und der
Gestaltungssatzung das beste Konzept vorstellt.
Der Fachausschuss sprach sich in seiner Sitzung dafür aus, beim Verkauf des Grundstücks Kirchstraße 17 einen 0,5 m breiten Grundstücksstreifen einzubehalten, um somit die Platzausfahrt zu verbreitern. Zudem steht es dem Käufer frei, das Grundstück mit einem Neubau zu bebauen. Eine Eigennutzung durch den Käufer wird nicht vorausgesetzt.
Aufbauend auf diesen grundlegenden Entscheidungen
kann ein Katalog mit den detaillierten Wertungskriterien definiert werden, die
zu gewichten sind. Möglicherweise wird die Wertungsmatrix dabei ggf. zwischen
einem Konzept unter Beibehaltung des vorhandenen Wohngebäudes (mit
Untervariante An- oder Ausbau) sowie einer Neubebauung unterscheiden müssen.
Nachfolgender Kriterienkatalog bezieht sich im Wesentlichen auf Festsetzungen
im Bebauungsplan sowie der Gestaltungssatzung.
Kriterium |
Punkte |
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Art
der baulichen Nutzung |
20 |
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Bebauungsplan |
Maß
der baulichen Nutzung |
20 |
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Baulinie |
20 |
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Baugrenze |
20 |
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Dachform |
20 |
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Dachneigung |
20 |
120 |
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Fassadengliederung
horizontal |
20 |
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Gestaltungssatzung |
Fassadengliederung
vertikal |
20 |
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Fenster
stehend (< 1:1,2) |
20 |
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Fenster
als Einzelöffnung erkennbar |
20 |
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Fenster
geteilt (Flügelfenster, Kämpfer, Sprossen) |
20 |
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Brüstungshöhe
einheitlich |
20 |
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Einheitliche
Farbgebung der Fenster |
20 |
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Lichtschutz
/ Rolläden |
20 |
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Tür
an Fenster angepasst |
20 |
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Putzfassade |
20 |
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Farbgebung
Fassade (nach Gestaltungssatzung / harmonisch) |
20 |
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Traufhöhe
an Nachbarn angepasst |
20 |
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Firsthöhe
an Nachbarn angepasst |
20 |
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Dacheindeckung |
20 |
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Dachaufbauten
/ -einschnitte |
20 |
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Einfügung
in das Gesamtbild |
20 |
320 |
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Nachweis
von Abstellflächen für Kinderwagen, Rollatoren, Fahrräder, Mülltonnen |
15 |
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weitere Kriterien |
Einbindung
der Nebenflächen in Umfeld |
5 |
20 |
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Nachhaltige
Baustoffe |
20 |
20 |
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Energetische
Vorgaben |
120 |
120 |
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Weitere
Besonderheiten/Gesamteindruck |
100 |
100 |
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Gesamtpunkte |
700 |
700 |
Der weitere Ablauf sieht wie folgt aus:
Um die Bewerbungen miteinander vergleichen zu können, ist die Vorlage entsprechender Unterlagen erforderlich; diesen sind maßstäbliche und bemaßte Pläne im Maßstab 1:100 oder 1:50 beizufügen, aus denen die im Kriterienkatalog benannten Prüfpunkte hervorgehen. Es wird empfohlen, den Unterlagen einen schriftlichen Erläuterungsbericht beizufügen. Die Bewerbungsdauer beträgt mind. 3 Monate ab öffentlicher Ausschreibung. Das Verfahren wird nicht anonym durchgeführt.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bereitet die Verwaltung die nichtöffentliche Sitzung des Wertungsgerichts vor. Die Verwaltung kann die Bewerber zur Nachreichung fehlender Unterlagen auffordern, die innerhalb von 14 Tagen nachzureichen sind; fehlende Angaben werden mit Punktabzug gewertet.
Das Wertungsgericht besteht aus je einem Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, dem Bürgermeister, dem Remagener Ortsvorsteher sowie je einem Vertreter der im Ortsbeirat Remagen vertretenen Fraktionen, die selber jedoch keine Bewerbung abgeben dürfen. Mitarbeiter der Verwaltung nehmen beratend und ohne Stimmrecht teil.
Die Bewerber erhalten die Möglichkeit, ihren Entwurf in einem Vortrag dem Wertungsgericht in nichtöffentlicher Sitzung vorzustellen; sie stehen anschließend dem Gremium für Rückfragen bereit.
Nach Anhörung der Bewerber entscheidet das Wertungsgericht mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden über die Empfehlung an den Ortsbeirat sowie den
Stadtrat.