Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Auf Empfehlung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses beschließt der Stadtrat den Verkauf des Grundstücks Kirchstraße 17. Für die Verbreiterung der Platzausfahrt wird ein bis zu 0,5 m breiter Grundstücksstreifen einbehalten. Bei der Kaufpreishöhe wird der Flächenabzug entsprechend berücksichtigt. Der einbehaltene Streifen wird von der Stadt vermessen und nach Abschluss der privaten Bauarbeiten ausgebaut. Dem Käufer steht es frei, das Grundstück mit einem Neubau zu bebauen. Eine Eigennutzung durch den Käufer wird nicht vorausgesetzt. Im Kaufvertrag ist eine Zeitschiene festzusetzen, nach welcher die geplanten Baumaßnahmen zu erfolgen haben.

 

Das Wertungsgericht setzt sich zusammen aus Vertretern der im Stadtrat und im Ortsbeirat Remagen vertretenen Fraktionen, dem Ortsvorsteher von Remagen sowie dem Bürgermeister.

 

Die Verwaltung führt unter Berücksichtigung der vorgenommenen Teilbeschlüsse die Ausschreibung der Konzeptvergabe durch.

 


Das Grundstück Kirchstraße 17 soll veräußert werden. Aufgrund seiner Lage ist vorgesehen, das Grundstück nicht an den Interessenten zu verkaufen, der den höchsten Preis anbietet. Es soll zu einem festgelegten Preis an den Bieter vergeben werden, der unter Berücksichtigung des Bebauungsplanes und der Gestaltungssatzung das beste Konzept vorstellt.

 

Der Fachausschuss sprach sich in seiner Sitzung dafür aus, beim Verkauf des Grundstücks Kirchstraße 17 einen 0,5 m breiten Grundstücksstreifen einzubehalten, um somit die Platzausfahrt zu verbreitern. Zudem steht es dem Käufer frei, das Grundstück mit einem Neubau zu bebauen. Eine Eigennutzung durch den Käufer wird nicht vorausgesetzt.

 

Aufbauend auf diesen grundlegenden Entscheidungen kann ein Katalog mit den detaillierten Wertungskriterien definiert werden, die zu gewichten sind. Möglicherweise wird die Wertungsmatrix dabei ggf. zwischen einem Konzept unter Beibehaltung des vorhandenen Wohngebäudes (mit Untervariante An- oder Ausbau) sowie einer Neubebauung unterscheiden müssen. Nachfolgender Kriterienkatalog bezieht sich im Wesentlichen auf Festsetzungen im Bebauungsplan sowie der Gestaltungssatzung.

Kriterium

Punkte

 

Art der baulichen Nutzung

20

 

Bebauungsplan

Maß der baulichen Nutzung

20

Baulinie

20

Baugrenze

20

Dachform

20

Dachneigung

20

120

Fassadengliederung horizontal

20

 

Gestaltungssatzung

Fassadengliederung vertikal

20

Fenster stehend (< 1:1,2)

20

Fenster als Einzelöffnung erkennbar

20

Fenster geteilt (Flügelfenster, Kämpfer, Sprossen)

20

Brüstungshöhe einheitlich

20

Einheitliche Farbgebung der Fenster

20

Lichtschutz / Rolläden

20

Tür an Fenster angepasst

20

Putzfassade

20

Farbgebung Fassade (nach Gestaltungssatzung / harmonisch)

20

Traufhöhe an Nachbarn angepasst

20

Firsthöhe an Nachbarn angepasst

20

Dacheindeckung

20

Dachaufbauten / -einschnitte

20

Einfügung in das Gesamtbild

20

320

 

 

 

 

Nachweis von Abstellflächen für Kinderwagen, Rollatoren, Fahrräder, Mülltonnen

15

 

weitere Kriterien

Einbindung der Nebenflächen in Umfeld

5

20

 

 

 

Nachhaltige Baustoffe

20

20

 

 

 

Energetische Vorgaben

120

120

 

 

 

Weitere Besonderheiten/Gesamteindruck

100

100

Gesamtpunkte

700

700

 

Der weitere Ablauf sieht wie folgt aus:

Um die Bewerbungen miteinander vergleichen zu können, ist die Vorlage entsprechender Unterlagen erforderlich; diesen sind maßstäbliche und bemaßte Pläne im Maßstab 1:100 oder 1:50 beizufügen, aus denen die im Kriterienkatalog benannten Prüfpunkte hervorgehen. Es wird empfohlen, den Unterlagen einen schriftlichen Erläuterungsbericht beizufügen. Die Bewerbungsdauer beträgt mind. 3 Monate ab öffentlicher Ausschreibung. Das Verfahren wird nicht anonym durchgeführt.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bereitet die Verwaltung die nichtöffentliche Sitzung des Wertungsgerichts vor. Die Verwaltung kann die Bewerber zur Nachreichung fehlender Unterlagen auffordern, die innerhalb von 14 Tagen nachzureichen sind; fehlende Angaben werden mit Punktabzug gewertet.

Das Wertungsgericht besteht aus je einem Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, dem Bürgermeister, dem Remagener Ortsvorsteher sowie je einem Vertreter der im Ortsbeirat Remagen vertretenen Fraktionen, die selber jedoch keine Bewerbung abgeben dürfen. Mitarbeiter der Verwaltung nehmen beratend und ohne Stimmrecht teil.

Die Bewerber erhalten die Möglichkeit, ihren Entwurf in einem Vortrag dem Wertungsgericht in nichtöffentlicher Sitzung vorzustellen; sie stehen anschließend dem Gremium für Rückfragen bereit.

Nach Anhörung der Bewerber entscheidet das Wertungsgericht mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden über die Empfehlung an den Ortsbeirat sowie den

Stadtrat.