Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2019 sowie der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019 in der vorgelegten Form zu.
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 32+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder: 28+1
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen: 0
1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DER STADT
REMAGEN
FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR 2019
vom 21. Mai 2019
Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der
Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und
Finanzhaushalt
Festgesetzt
werden
1.
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17) 33.391.843 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18) 32.017.581
€
der Jahresüberschuss auf (E23) 1.374.262
€
2.
im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23) 1.616.674 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27) 3.440.391 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32) 4.212.728 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
auf (F33) -772.337 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeiten auf (F40) -793.000 €
§ 2
Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Gesamtbetrag
der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf 2.550.000
€.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die
in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0
€.
§ 4
Höchstbetrag
der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite
zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000
€.
§ 5
Kredite und
Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke
Die
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren
Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet
werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf
1.
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen
Betriebszweig Wasserversorgung auf 377.000
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf 1.798.000
€
zusammen auf 2.175.000
€
2.
Kredite zur Liquiditätssicherung
Betriebszweig Wasserversorgung auf 100.000
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf 400.000
€
zusammen auf 500.000
€
3.
Verpflichtungsermächtigungen
Für die Eigenbetriebe und
deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
§
6
Steuersätze
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 300
v. H.
- Grundsteuer B auf 365
v. H.
- Gewerbesteuer auf 365
v. H.
Die
Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden
-
für den ersten Hund 84
€
-
für den zweiten Hund 108
€
-
für jeden weiteren Hund 168
€
-
für gefährliche Hunde 564
€
§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2017 betrug 32.428.164,94 €. Der voraussichtliche Stand des
Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 33.162.783,94 € und zum 31.12.2019 34.537.045,94 €.
§ 8
Wertgrenze für
Investitionen
Investitionen
oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln
darzustellen.
Remagen,
21. Mai 2019
Björn
Ingendahl
Bürgermeister
Hinweis
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 enthält gegenüber der Haushaltssatzung 2019 keinerlei Änderungen. Die Änderungen des Stellenplans haben zwar höhere Aufwendungen zur Folge, diese werden jedoch durch Einsparungen an anderer Stelle aufgefangen.
Remagen, den 21.05.2019
STADTVERWALTUNG
REMAGEN
Björn
Ingendahl
Bürgermeister
Gegenüber dem Stellenplan 2019 haben sich drei Änderungen ergeben. Hierbei handelt es sich um Stellen im Fachbereich 1.
Die unter C. Ziffer 2.2 nach EG 12 mit 0,6 ausgewiesene Angestelltenstelle wird auf EG 13 angehoben, da sie von der Wertigkeit der Stelle und der für diese Stelle erforderlichen Hochschulausbildung dem höheren Dienst zuzuordnen ist.
Die unter D. Ziffer 2.3 ausgewiesene Angestelltenstelle wird von 0,5 um 0,19 auf 0,69 erhöht. Dies ist damit begründet, dass die Stelleninhaberin zusätzlich stundenweise in der Wirtschaftsförderung eingesetzt wird.
Die unter G. Buchstabe e), Ziffer 2.27 nach S 8a mit 1,0 ausgewiesene Angestelltenstelle wird neu eingerichtet. Hierbei handelt es sich um eine Springerstelle für die Kindertagesstätten im Stadtgebiet. Der Kindergarten Pusteblume, Kripp, erhält im Erweiterungsbau ab dem 1. September 2019 drei weitere Gruppen.
Der Träger der Kindertagesstätten ist seit dem 1. Januar 2019 verpflichtet, einen sogenannten „Handlungs- und Maßnahmenplan“ zu erstellen, in dem Personalausfälle dokumentiert werden müssen. Daher sieht die Verwaltung es als sinnvoll an, pro Einrichtung eine Springerkraft, also insgesamt fünf Kräfte, zu beschäftigen.