Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2019 sowie der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019 in der vorgelegten Form zu.

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:       32+1

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder:     28+1

Ja-Stimmen:                                                  29       

Nein-Stimmen:                                                        

Stimmenthaltungen:                                                 0

 

 

1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN

FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2019

vom 21. Mai 2019

 

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

1.            im Ergebnishaushalt

 

      der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17)                                                              33.391.843

      der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18)                                                    32.017.581 €

      der Jahresüberschuss auf (E23)                                                                                    1.374.262 €

 

2.            im Finanzhaushalt

 

      der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23)                                        1.616.674 €

 

      die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27)                                                  3.440.391 €

      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32)                                                 4.212.728 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F33)   -772.337 €

 

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf         (F40)       -793.000 €

 

 

 

 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf                                                                                             2.550.000 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf                                             0 €.

 

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf                    3.000.000 €.

 

 

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

 

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf

 

1.    Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

 

      Betriebszweig Wasserversorgung auf                                                                          377.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf                                                                   1.798.000 €

      zusammen auf                                                                                                           2.175.000 €

     

2.    Kredite zur Liquiditätssicherung

 

      Betriebszweig Wasserversorgung auf                                                                          100.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf                                                                      400.000 €

      zusammen auf                                                                                                              500.000 €

     

3.    Verpflichtungsermächtigungen

 

Für die Eigenbetriebe und deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

 

 

§ 6

Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

-     Grundsteuer A auf                                                                                                         300 v. H.

-     Grundsteuer B auf                                                                                                         365 v. H.

-     Gewerbesteuer auf                                                                                                        365 v. H.

 

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

 

-          für den ersten Hund                                                                                                               84 €

-          für den zweiten Hund                                                                                                           108 €

-          für jeden weiteren Hund                                                                                                      168 €

-          für gefährliche Hunde                                                                                                          564 €

 

 

 

§ 7

Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug 32.428.164,94 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 33.162.783,94 € und zum 31.12.2019  34.537.045,94 €.

 

 

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

 

 

 

 

Remagen, 21. Mai 2019

 

 

 

Björn Ingendahl

Bürgermeister

 

 

 

Hinweis

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 enthält gegenüber der Haushaltssatzung 2019 keinerlei Änderungen. Die Änderungen des Stellenplans haben zwar höhere Aufwendungen zur Folge, diese werden jedoch durch Einsparungen an anderer Stelle aufgefangen.

 

 

Remagen, den 21.05.2019

 

STADTVERWALTUNG REMAGEN

 

 

Björn Ingendahl

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gegenüber dem Stellenplan 2019 haben sich drei Änderungen ergeben. Hierbei handelt es sich um Stellen im Fachbereich 1.

 

Die unter C. Ziffer 2.2 nach EG 12 mit 0,6 ausgewiesene Angestelltenstelle wird auf EG 13 angehoben, da sie von der Wertigkeit der Stelle und der für diese Stelle erforderlichen Hochschulausbildung dem höheren Dienst zuzuordnen ist.

 

Die unter D. Ziffer 2.3 ausgewiesene Angestelltenstelle wird von 0,5 um 0,19 auf 0,69 erhöht. Dies ist damit begründet, dass die Stelleninhaberin zusätzlich stundenweise in der Wirtschaftsförderung eingesetzt wird.

 

Die unter G. Buchstabe e), Ziffer 2.27 nach S 8a mit 1,0 ausgewiesene Angestelltenstelle wird neu eingerichtet. Hierbei handelt es sich um eine Springerstelle für die Kindertagesstätten im Stadtgebiet. Der Kindergarten Pusteblume, Kripp, erhält im Erweiterungsbau ab dem 1. September 2019 drei weitere Gruppen.

 

Der Träger der Kindertagesstätten ist seit dem 1. Januar 2019 verpflichtet, einen sogenannten „Handlungs- und Maßnahmenplan“ zu erstellen, in dem Personalausfälle dokumentiert werden müssen. Daher sieht die Verwaltung es als sinnvoll an, pro Einrichtung eine Springerkraft, also insgesamt fünf Kräfte, zu beschäftigen.