Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 10.000 Euro zu. Diese Mittel dienen der Finanzierung von Beratungskosten und Kosten privater Maßnahmen zum Objektschutz zur Starkregenvorsorge. Die Förderquote beträgt 50 %, als maximale Fördersumme pro Haushalt sollen 500 Euro zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist sicherzustellen, dass nur bauliche Maßnahmen gefördert werden, die dem vorangegangen Beratungsergebnis entsprechen.

 


Bürgermeister Björn Ingendahl erläutert, dass im Haushalt zurzeit 100.000 Euro für Maßnahmen gegen Starkregenereignisse zur Verfügung stehen. Derzeit werden seitens der Stadt Remagen bereits erste Maßnahmen umgesetzt.

 

Immer wieder wurde betont – und auch im Hochwasserschutzkonzept gefordert – dass es private Vorsorgemaßnahmen zum Objektschutz geben muss.

 

Er schlägt daher vor, dass die Stadt in einem ersten Schritt 10.000 Euro in einem Fonds bereitstellt. Aus diesem Topf können Kosten, die für die Beratung, aber auch für Maßnahmen, die im privaten Bereich zur Vorsorge gegen Starkniederschläge ergriffen werden, anteilig erstattet werden. Die Quote soll 50 % betragen.

 

Er führt weiter aus, dass es wichtig ist, durch diesen Fonds Menschen zu helfen, Schäden zu vermeiden und nicht erst im Schadensfall finanzielle Unterstützung in Aussicht zu stellen.

 

Die Ausschussmitglieder begrüßen den Vorschlag, regen aber an, neben der Förderquote von 50 % auch eine Höchstgrenze festzusetzen.