Gisbert Bachem teilt zum Sachstand „Hochwasserleitwand“ mit, dass der Anschluss des Hauses Quellenstraße 1 an die Hochwasserleitwand durch die Bebauung des Nachbargrundstücks nun möglich wurde. An Stelle der im Bauantrag nachgewiesenen Wand wurde auf dem Grundstück Quellenstraße 1 allerdings lediglich ein Steg errichtet, unter dem das Wasser ungehindert durchfließen kann.

 

Dies habe zur Folge, dass im Hochwasserfall die Situation in diesem Bereich weiterhin brenzlig sei. Da auch die Statik der Gebäude zu beiden Seiten des entstandenen Durchlasses gefährdet sein könnte, hat die Bauverwaltung die Kreisverwaltung zwischenzeitlich um Prüfung gebeten.