Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat stellt die überplanmäßigen Haushaltsmittel von 100.000,00 € für weitere Schutzmaßnahmen vor Starkregenereignissen bereit.

 

 


Sachverhalt:

Die für dieses Haushaltsjahr vorgesehenen Haushaltsmittel von 100.000,-- € zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen vor Starkregenereignissen sind bereits verausgabt bzw. für Planungsleistungen reserviert. Für weitere Maßnahmen entsprechend dem Hochwasservorsorgekonzept sind zusätzliche Haushaltsmittel notwendig. Unter anderem steht die Beauftragung der Herstellung einer Abflussrinne oberhalb der Burgstraße in Oedingen, mit Anschluss an den Außengebietsentwässerungskanal, über rd. 27.000,-- € an.

 

Die Verwaltung bittet, für dieses Jahr noch 100.000,-- € an überplanmäßigen Mittel bereitzustellen.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass noch Gelder für private Maßnahmen zur Starkregenvorsorge zur Verfügung stehen und beantragt werden können.

 

Ratsmitglied Wilfried Humpert erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich bereits getätigter und noch ausstehender Maßnahmen, des Förderantrags sowie des Genehmigungsverfahrens.

 

Gisbert Bachem, Leiter der Bauverwaltung, teilt hierzu mit, dass im Januar 2019 Planungsaufträge erteilt wurden. Abschließende Planunterlagen, die erforderlich sind, um einen Förderantrag einzureichen, liegen allerdings noch nicht vor. Für geplante Maßnahmen im Bereich Unkelbach ist beispielsweise ein Landespflegerischer Fachbeitrag, der zwischenzeitlich beauftragt ist, erforderlich. Aus diesem Grund ist mit einem enormen zeitlichen Aufwand zu rechnen. Anfang September wird das beauftragte Büro einen Bericht über den derzeitigen Planungsstand vorlegen. Er regt daher an, den Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss in der Sitzung im September hierüber zu informieren. Umgesetzt wurde bisher beispielsweise in Oedingen eine Erhöhung im Kreuzungsbereich Kernbachhof/Siebengebirgsblick. Hier wird nun Oberflächenwasser in den Außenbereich abgeleitet, so dass die tieferliegenden Grundstücke nicht mehr beeinträchtigt werden.