Beschluss:
Per Akklamation werden nachstehende Mitglieder und Stellvertreter in den Umlegungsausschuss gewählt:
Mitglied Stellvertreter
Norbert
Matthias Sebastian
Schmickler
Hauptstraße
83 Mittelstraße
41
53424
Remagen-Oberwinter (CDU) 53424 Remagen-Kripp (CDU)
Prof.
Dr. Frank Bliss Stefani
Jürris
Sinziger
Straße 4 Baumschulenweg
74
53424
Remagen (B 90) 53424 Remagen-Kripp (B 90)
Axel
Blumenstein Egmond
Eich
Römerstraße
10 Elligstraße
11
53424 Remagen-Kripp (FBL) 53424 Remagen-Unkelbach (FBL)
Beate Reich Hans
Metternich
Alexander-von-Humboldt-Straße 2 Pützgasse 9
53424 Remagen (SPD)
53424 Remagen-Oberwinter (SPD)
Der Vorsitzende hat sich gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung an der Wahl nicht beteiligt.
Sachverhalt:
Der Umlegungsausschuss besteht aus 5 ordentlichen Mitgliedern sowie ebenso vielen Stellvertretern, die alle nach den Bestimmungen des § 45 GemO durch den Stadtrat zu wählen sind (§ 3 der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse vom 27. Juni 2007 – GVBl. S. 102 BS 213-2 –).
Neben den mindestens zwei Stadtratsmitgliedern gehören dem Gremium bis zu drei besondere sachkundige Personen an. Hiernach ist die Zusammensetzung wie folgt:
1. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst (Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen) haben. In der Regel soll dies der Leiter des zuständigen staatlichen Katasteramtes sein (§ 3 Abs. 2 Satz 1 LVO/UA).
2. Ein Mitglied des Ausschusses muss die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LVO/UA).
3. Ein Mitglied muss in der Bewertung von Grundstücken besondere Erfahrung haben (§ 3 Abs. 3 Satz 1 LVO/UA).
4. Mindestens zwei Mitglieder sollen dem Stadtrat angehören (§ 3 Abs. 3 Satz 3 LVO/UA).
Nach der bisherigen Praxis wurden die Mitglieder 2) bis 4) nach dem Stärkeverhältnis im Stadtrat benannt.
Die Verteilung der Ausschusssitze nach dem Stärkeverhältnis im Stadtrat ergibt sich wie folgt:
CDU: 1
Bündnis 90/Die Grünen: 1
FBL: 1
SPD: 1
FDP: 0
AfD: 0
Die Linke: 0
WGR: 0