Beschluss:
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:
1. Satzung
zur
Änderung der Satzung der Stadt Remagen über die
Bildung
eines Seniorenbeirats vom 26.10.2010
Der Stadtrat hat am 13.08.2019 auf Grund der
§§ 24 und 56 a Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) folgende Änderung der
Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates beschlossen, die hiermit
bekannt gemacht wird:
§ 1
§ 3 der Satzung
wird wie folgt geändert:
§ 3 Bildung
und Mitglieder des Seniorenbeirates
(1)
Der
Seniorenbeirat besteht aus mind. 10 Mitgliedern.
(2)
Die
Mitglieder des Seniorenbeirates werden vom Stadtrat für die Dauer der Wahlzeit
des Stadtrates gewählt. Wählbar sind alle in der Stadt Remagen ansässigen
Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben sollten,
oder Beschäftigte der in Abs. 3 genannten Organisationen.
Mitglieder des Seniorenbeirates
sind:
·
je 1
Vertreter/in der ortsansässigen Sozialverbände (Caritas, Arbeiterwohlfahrt,
Rote Kreuz, VdK),
·
je 1
Vertreter/in der katholischen und evangelischen Kirche,
·
1
Vertreter/in der muslimischen Gemeinde,
·
je 1
Vertreter/in der ortsansässigen Senioreneinrichtungen,
·
je 1
Vertreter/in der im Stadtrat vertretenen Fraktionen.
Die Fraktionen können hierfür sachkundige
Bürger vorschlagen.
(3)
unverändert
(4)
wird
entfernt
§ 2
§ 5 der Satzung
wird wie folgt geändert:
§ 5 Sitzungen
(1)
Der
Seniorenbeirat tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Auf Wunsch des
Seniorenbeirates kann außerdem eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für
Familie, Jugend, Senioren und Soziales stattfinden.
(2)
wird
entfernt
§ 4
Diese
Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Remagen, den
Björn Ingendahl
Bürgermeister
Der Seniorenbeirat tagt seit 2011 in regelmäßigen Abständen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass in der Praxis einige Regelungen der Satzung von 2010 unzweckmäßig sind. Einige Organisationen, insbesondere auch die Seniorenheime, haben zudem Schwierigkeiten, Ehrenamtliche für den Seniorenbeirat zu benennen. Daher soll die Satzung entsprechend angepasst werden.