Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

 

 

1. Satzung

 

zur Änderung der Satzung der Stadt Remagen über die

Bildung eines Seniorenbeirats vom 26.10.2010

 

 

Der Stadtrat hat am 13.08.2019 auf Grund der §§ 24 und 56 a Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) folgende Änderung der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

 

 

§ 1

 

§ 3 der Satzung wird wie folgt geändert:

 

§ 3         Bildung und Mitglieder des Seniorenbeirates

 

(1)         Der Seniorenbeirat besteht aus mind. 10 Mitgliedern.

 

(2)         Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden vom Stadtrat für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates gewählt. Wählbar sind alle in der Stadt Remagen ansässigen Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben sollten, oder Beschäftigte der in Abs. 3 genannten Organisationen.

 

Mitglieder des Seniorenbeirates sind:

·         je 1 Vertreter/in der ortsansässigen Sozialverbände (Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Rote Kreuz, VdK),

·         je 1 Vertreter/in der katholischen und evangelischen Kirche,

·         1 Vertreter/in der muslimischen Gemeinde,

·         je 1 Vertreter/in der ortsansässigen Senioreneinrichtungen,

·         je 1 Vertreter/in der im Stadtrat vertretenen Fraktionen.

Die Fraktionen können hierfür sachkundige Bürger vorschlagen.

 

(3)         unverändert

 

(4)         wird entfernt

 

 

§ 2

 

§ 5 der Satzung wird wie folgt geändert:

 

§ 5         Sitzungen

 

(1)         Der Seniorenbeirat tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Auf Wunsch des Seniorenbeirates kann außerdem eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Familie, Jugend, Senioren und Soziales stattfinden.

(2)         wird entfernt

 

§ 4

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

 

 

 

Remagen, den

 

 

 

Björn Ingendahl

Bürgermeister

 


Der Seniorenbeirat tagt seit 2011 in regelmäßigen Abständen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass in der Praxis einige Regelungen der Satzung von 2010 unzweckmäßig sind. Einige Organisationen, insbesondere auch die Seniorenheime, haben zudem Schwierigkeiten, Ehrenamtliche für den Seniorenbeirat zu benennen. Daher soll die Satzung entsprechend angepasst werden.