Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zu folgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Freigabe der Verfahrensunterlagen durch den Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss das Beteiligungsverfahren durchzuführen.


Das am südlichen Ende des Wässigertals gelegene Grundstück in der Gemarkung Remagen, Flur 10, Flurstück 186 ist im Bebauungsplan 10.22 „Wässigertal“ bislang als private Grünfläche festgesetzt.

 

 

Der Eigentümer trägt sich mit dem Gedanken, sein bisheriges Wohnhaus abzugeben und ein neues, altengerechtes Wohnhaus zu bauen. Daher beantragt er mit Schreiben vom 28.06.2019 die Einleitung eines Änderungsverfahrens mit dem Ziel, auf dem 1.365 m² großen Grundstück neben dem eigenen Alterssitz auch noch einer weiteren Familie den Bau eines Wohnhauses zu ermöglichen.

 

 

Bei Annahme des Antrages soll das Änderungsverfahren als Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag durchgeführt werden. In dem Vertrag ist insbesondere zu regeln, dass der Antragsteller

  • die erforderlichen Verfahrensunterlagen einschließlich notwendiger Fachgutachten auf eigene Rechnung beauftragt und der Stadt kostenfrei zur Verfügung stellt,
  • ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen durchführt,
  • die Planung und Kosten für die Ergänzung notwendiger Erschließungseinrichtungen trägt.

 

 

Der Ortsbeirat Remagen hat sich in seiner konstituierenden Sitzung mit dem Antrag befasst und diesem zugestimmt. Auch der Fachausschuss hat sich für die beantragte Bebauungsplanänderung ausgesprochen.