1.    Auswirkungen des KITA-Zukunftsgesetzes

Mit dem KITA-Zukunftsgesetz werden den Kommunen in Rheinland-Pfalz erneut zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Die FBL-Stadtratsfraktion bittet die Verwaltung um Einschätzung welchen Auswirkungen das Gesetz für Remagen hat. Insbesondere mit Blick auf die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2020 sind die Auswirkungen in finanzieller und personeller Hinsicht von Interesse.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Auswirkungen des KITA-Zukunftsgesetzes

 

Das Kita-Zukunftsgesetz liegt zurzeit nur im Entwurf vor, es befindet sich noch im parlamentarischen Prozess.

 

Der Personalschlüssel, der definitiv festgelegt wird, ist derzeit noch nicht bekannt; nach dem Gesetzentwurf soll er künftig platzbezogen errechnet werden.

 

Da das Gesetz noch keine Rechtskraft besitzt, hat es auf die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2020 noch keine Auswirkungen. Voll wirksam soll das Gesetz erst zum 1. Juli 2021 werden. Für den Personalaufbau und das Angebot des Mittagessens soll eine Übergangzeit bis sieben Jahre nach Inkrafttreten gewährt werden.

 

mögliche Auswirkungen bei Inkrafttreten des Gesetzes:

 

  • im Falle der Schaffung des Anspruchs für Einjährige auf einen Kita-Platz
    • eine adäquate Ausstattung für Einjährige in den Gruppenräumen  mit Schlafmöglichkeiten ist erforderlich
    • Ausstattung der Kita mit passendem Mobiliar sowie Spielmaterialien für Einjährige
  • Anspruch von Ganztagsplätzen für alle Kita-Kinder
    • mehr Personal erforderlich
  • Warmes Mittagessen für alle
    • Erweiterung der vorhandenen Küchen (ist mit baulichen Maßnahmen verbunden, falls überhaupt machbar)
    • Neubau von Mensen
    • zusätzliches Hauswirtschaftspersonal/Mehrkosten für Caterer
  • Wegfall des Kindergartenbeitrags für U2-Kinder (finanziell sollen die entgangenen Beiträge vom Land aufgefangen werden).