Sitzung: 13.08.2019 Stadtrat
1. Auswirkungen
des KITA-Zukunftsgesetzes
Mit dem KITA-Zukunftsgesetz werden den
Kommunen in Rheinland-Pfalz erneut zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Die
FBL-Stadtratsfraktion bittet die Verwaltung um Einschätzung welchen
Auswirkungen das Gesetz für Remagen hat. Insbesondere mit Blick auf die Aufstellung
des Haushaltsentwurfs 2020 sind die Auswirkungen in finanzieller und
personeller Hinsicht von Interesse.
Antwort der Verwaltung:
Auswirkungen des
KITA-Zukunftsgesetzes
Das Kita-Zukunftsgesetz liegt zurzeit nur im
Entwurf vor, es befindet sich noch im parlamentarischen Prozess.
Der Personalschlüssel, der definitiv
festgelegt wird, ist derzeit noch nicht bekannt; nach dem Gesetzentwurf soll er
künftig platzbezogen errechnet werden.
Da das Gesetz noch keine Rechtskraft besitzt,
hat es auf die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2020 noch keine
Auswirkungen. Voll wirksam soll das Gesetz erst zum 1. Juli 2021 werden. Für
den Personalaufbau und das Angebot des Mittagessens soll eine Übergangzeit bis
sieben Jahre nach Inkrafttreten gewährt werden.
mögliche
Auswirkungen bei Inkrafttreten des Gesetzes:
- im Falle der Schaffung des Anspruchs für
Einjährige auf einen Kita-Platz
- eine adäquate Ausstattung für
Einjährige in den Gruppenräumen
mit Schlafmöglichkeiten ist erforderlich
- Ausstattung der Kita mit passendem
Mobiliar sowie Spielmaterialien für Einjährige
- Anspruch von Ganztagsplätzen für alle
Kita-Kinder
- mehr Personal erforderlich
- Warmes Mittagessen für alle
- Erweiterung der vorhandenen Küchen (ist
mit baulichen Maßnahmen verbunden, falls überhaupt machbar)
- Neubau von Mensen
- zusätzliches
Hauswirtschaftspersonal/Mehrkosten für Caterer
- Wegfall des Kindergartenbeitrags für
U2-Kinder (finanziell sollen die entgangenen Beiträge vom Land aufgefangen
werden).