Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Ortsbeirat lehnt die beantragte Einleitung eines Aufstellungsverfahrens ab.

Der Beschluss ergeht bei 6 ja-Stimmen, 6 nein-Stimmen sowie einer Enthaltung.

 


Stadtplaner Peter Günther erklärt, dass der Verwaltung nochmals der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich rheinseitig der Häuser Rheinhöhenweg 82 bis 90 vorgelegt wurde. Bereits am 25.01.2017 hatte der Ortsbeirat den inhaltsgleichen Antrag beraten und nach eingehender Diskussion abgelehnt. Ziel des Antrages ist es, auf einer Fläche von ca. 1,0 bis 1,5 ha ein neues Baugebiet mit etwa 12 neuen Bauplätzen zu schaffen. Die Antragsteller sind Allein- oder Miteigentümer mehrerer Grundstücke im Plan­ge­biet. Eigentümer benachbarter Grundstücke haben sich schriftlich zur Mitwir­kung am Verfahren, insbesondere zur Bereitstellung der eigenen Grundstücke, erklärt. Ent­sprech­ende Nachweise können bis zur Entscheidung des Stadtrates vorgelegt werden. Die Antragsteller möchten mit dem neuerlichen Antrag die letztmalige Chance nutzen, eine im Gesetz vorgesehene Verfahrenserleichterung in Anspruch zu nehmen. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt nicht als Wohngebiet, sondern als Grünland dargestellt. Es grenzt jedoch unmittelbar an die Bebauung der Rheinhöhe. Sofern die Stadt im Ver­fahren in mindestens gleichem Umfang an anderer Stelle des Flächennutzungsplans ein dort dargestelltes Wohngebiet aufgibt, kann das Aufstellungsverfahren nach den erleich­tern­den Vorschriften des §13b BauGB durchgeführt werden; hierzu muss das Verfahren förmlich bis 31.12.2019 eingeleitet sein. Der Stadtplaner führt aus, dass die Lage des gewünschten Bau­gebietes im FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat), einem europäischen Naturschutzgebiet, nicht automatisch ein grundsätzliches Ausschlusskriterium darstellt. Seitens der Natur­schutz­behörden wurde bestätigt, dass die Planung dann zulässig sei, wenn die Antrag­steller nach entsprechenden Untersuchungen und Prognosen belegen können, dass die Schutz­ziele des FFH-Gebietes nicht berührt werden.

In der folgenden Diskussion gehen die Ortsbeiratsmitglieder auf verschiedene Aspekte der Planung ein. So wird einerseits der Eingriff in das Schutzgebiet kritisiert, andererseits die Möglichkeit betont, mit den neuen Bauplätzen zusätzliche Einwohner nach Oberwinter holen zu können. Vereinzelt wird kritisiert, dass das Plangebiet zwar an die bestehende Bebauung des Rheinhöhenweges anschließt, im Übrigen jedoch an die freie Landschaft angrenzt und damit im Rheinhang als Insellösung wirkt.

Nach eingehender Aussprache stellt die Vorsitzende schließlich den Antrag zu Abstim­mung und es ergeht folgender