In einer weiteren Anfrage bittet die FBL-Fraktion um Sachstandsmitteilung hinsichtlich des Baugebiets „Alter Garten“ in Unkelbach.

 

Hierzu führt Gisbert Bachem aus, dass ein Landespflegerischer Fachbeitrag in Auftrag gegeben wurde. Seitens der Kreisverwaltung erging der Hinweis, dass nach einer seit 2017 geltenden landesgesetzlichen Regelung bestimmte Grünlandflächen als gesetzlich geschützte Biotope festgelegt sind. Bei der Erstellung des landespflegerischen Fachbeitrages wurde festgestellt, dass drei derartige Flächen von insgesamt ca. 1 ha im Plangebiet liegen. Die Kartierung hat ergeben, dass Grünlandflächen von insgesamt mittlerer Qualität vorliegen, die in Teilaspekten mindere, aber auch höhere Qualitäten aufweisen. Ob der Verlust dieser Grünlandflächen durch eine mindestens flächengleiche Wiederherstellung an anderer Stelle in der Gemarkung Unkelbach grundsätzlich möglich ist, wird derzeit noch geklärt. Die Entscheidung hierüber fällen die zuständigen Naturschutzbehörden. Flächen mit einer hohen Wertigkeit können derzeit nicht ausgeglichen werden, so dass dies ein KO-Kriterium für die Bauleitplanung wäre.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl regt an, die Stellungnahme der Behörde abzuwarten. Über das Ergebnis wird im Ausschuss berichtet.