Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Erdbestattungen an Samstagen werden für folgenden Personenkreis ermöglicht:

 

-       Langjährige Ortsvorsteher und Beigeordnete (mind. 2 volle Amtszeiten)

-       Langjährige Ratsmitglieder (mind. 2 volle Amtszeiten)

-       Bürgermeister (mind. 1 volle Amtszeit)

 

Bei Persönlichkeiten, die diesem Personenkreis nicht angehören, sich aber um die Stadt Remagen im hohen Maße verdient gemacht haben, entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.

 

Der Zuschlag soll 100 Euro betragen.

 

Der Beschluss ergeht mehrheitlich bei fünf Nein-Stimmen und einer Enthaltung.


Sachverhalt:

 

Bisher finden Erdbestattungen in Remagen nicht an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen statt. Für eine Beerdigung freitagnachmittags wird ein Zuschlag von 80 Euro verlangt. In einem aktuellen Fall wurde nach längerer Diskussion ausnahmsweise eine Bestattung samstags durchgeführt. Der Bauhof hat hierbei im Vorfeld lediglich die Grabstätte hergerichtet, während die Schließung samstags durch den Bestatter erfolgte. Um zukünftige Diskussionen zu vermeiden, soll eine abschließende Regelung getroffen werden. Sofern Bestattungen samstags vorgesehen werden, muss ein Gebührenzuschlag in die Gebührensatzung mit aufgenommen werden.

 

Die Frage von Bestattungen an Samstagen wird in den Kommunen des Kreises unterschiedlich geregelt. In Bad Neuenahr-Ahrweiler sind Bestattungen samstags nur für besondere Persönlichkeiten in der Kommunalpolitik zugelassen wie z.B. langjährige Bürgermeister oder Stadtratsmitglieder. In Bad Breisig werden samstags oder freitagnachmittags Bestattungen nur durch Einzelfallentscheidung des Bürgermeisters durchgeführt. In Sinzig ist eine Bestattung samstags ebenso wie sonn- und feiertags möglich, allerdings erhöhen sich die Gebühren gemäß der Gebührensatzung um 50 %. Von dieser Regelung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.10.2019 nach eingehender Beratung beschlossen, Erdbestattungen an Samstagen nur für langjährige Ortsvorsteher und Beigeordnete (mind. 2 volle Amtszeiten), langjährige Ratsmitglieder (mind. 2 volle Amtszeiten), Bürgermeister (mind. 1 volle Amtszeit) zu ermöglichen. Bei Persönlichkeiten, die diesem Personenkreis nicht angehören, sich aber um die Stadt Remagen im hohen Maße verdient gemacht haben, solle der Bürgermeister im Einzelfall entscheiden.

 

In der anschließenden Diskussion regt Christina Steinhausen an, Bestattungen an Samstagen grundsätzlich zuzulassen. Dr. Peter Wyborny unterstützt diesen Vorschlag.

Christina Steinhausen bittet darum, diesen Vorschlag zu überdenken und stellt den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes. Diesem Antrag wird bei vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich nicht zugestimmt.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl führt hierzu aus, dass die Beschäftigten des Bauhofs eine geregelte Arbeitszeit haben und dort nicht das Modell der Gleitzeit, wie in der Verwaltung, gilt. Es wird zu festen Zeiten in Kolonnen gearbeitet. Hier fehlt es an der Flexibilität, bis zu zwei Personen samstags zu beschäftigen, die dann wiederrum in der wöchentlichen Regelarbeitszeit nicht zur Verfügung stehen. Hierdurch würde das komplette System des Bauhofs durcheinandergebracht. In Einzelfällen ist das abzufedern, regelmäßig ist dies jedoch nicht zu leisten.

 

Nach weiterer Diskussion ergeht folgender