Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschlüsse:

Dem Stadtrat wird empfohlen:

 

 

  1. Die Verwaltung mit der Erstellung einer Modellrechnung zu beauftragen.

 

  1. Haushaltsmittel für die geplanten Ausbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2020 mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

  1. Die Verwaltung zu beauftragen, derzeit keine Ausschreibung zum Straßenausbau durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung zu beauftragen, eine Bürgerversammlung vorzubereiten.

 

Die Beschlüsse zu 1. – 4. ergehen einstimmig.

 

  1. Die Verwaltung zu beauftragen, einen Kriterienkatalog für den Straßenausbau, der die wichtigen technischen Gründe für den Ausbau zusammenträgt und dazu beiträgt, die Rangfolge des Ausbaus zu begründen, zu erarbeiten.

 

Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.


Bürgermeister Björn Ingendahl verweist auf die Beschlussvorlage und die Sitzung des Fachausschusses vom 21.10.2019, in welcher Dr. Gerd Thielmann vom Gemeinde- und Städtebund die unterschiedlichen Systeme der Beitragserhebung erläuterte.

 

Bauamtsleiter Gisbert Bachem stellt anschließend die möglichen Abrechnungsgebiete im Bereich der Stadt Remagen vor. In Oedingen und Unkelbach können diese voraussichtlich den gesamten Ortsteil umfassen, mit Ausnahme des Gewerbegebietes in Oedingen, in Rolandwerth sei durch die trennenden Elemente Bahnlinie und Bundesstraße (B9) jedoch mindestens von zwei Abschnitten auszugehen. Ähnlich stellt es sich in Oberwinter dar. Hier trennen Bahnlinie und B9 den Ort ebenfalls in zwei Abschnitte. Bandorf wird vermutlich einen eigenen, dritten Abschnitt darstellen. In Kripp könne nach erster grober Prüfung von einem Abrechnungsabschnitt ausgegangen werden. Hier hat die Bundesstraße (B266) aufgrund ihrer Ausdehnung keine trennende Wirkung.

 

Am problematischsten stellt sich die Situation in der Kernstadt dar. In der Kernstadt ist von maximal drei Abschnitten auszugehen. Auch hier trennen Bahnlinie und B9. Eine weitere Zäsur stellt vermutlich die Joseph-Rovan-Allee dar. Dies hätte allerdings zur Folge, dass der komplette Stadtbereich zwischen Rhein und Bahnlinie und der Joseph-Rovan-Allee einen Abrechnungsabschnitt bilden würden. In diesem Bereich leben rund 6.000 Menschen. Einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz folgend, wird eine Abrechnungseinheit in der rund 3.500 Menschen leben, noch anerkannt. Dr. Thielmann hatte darauf hingewiesen, dass dies im Einzelfall auch für 4.000 – 4.500 Einwohner akzeptiert werden könne. Ob eine Abrechnungseinheit mit der Größe, wie sie sich in der Kernstadt darstellt, anerkannt wird, bliebe daher abzuwarten, so Gisbert Bachem.

 

Zudem weist er auf die Berechnung der beitragspflichtigen Fläche hin, die zurzeit aus der Geschossfläche besteht. Bei einem Wechsel zum wiederkehrenden Beitrag (wkB) müsse gleichzeitig der Maßstab gewechselt werden. Im Vergleich zum Geschossflächenmaßstab sollte der Vollgeschossmaßstab zur Anwendung kommen. Hier wird die Grundstücksfläche mit einem Zuschlag pro zulässigem Vollgeschoss versehen.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl führt weiter aus, dass es durchaus möglich sei, beide Abrechnungssysteme parallel laufen zu lassen. Beispielsweise habe eine Umstellung auf den wkB in einem Ortsteil nicht zwangsläufig zur Folge, dass im gesamten Stadtbereich der Wechsel vollzogen werden müsste. Selbst in einem Ortsteil können beide Systeme zur Anwendung kommen. Von Vorteil für die Stadt Remagen sei bei der Abrechnung nach wkB ein geringerer Gemeindeanteil im Vergleich zur Einzelabrechnung. Allerdings könnten sich die Anlieger an klassifizierten Straßen benachteiligt fühlen, da sie im Falle der Einzelabrechnung lediglich für Ausbaukosten an Gehweg- und Straßenbeleuchtungsanlagen (zuzüglich Nebenkosten) aufkommen müssen, während beim wkB die Ausbaukosten der Fahrbahnen der Gemeindestraße ebenfalls auf die Anlieger der klassifizierten Straße umgelegt werden. Entscheidender Unterschied der beiden Abrechnungssysteme sei die Größe der Solidargemeinschaft. Aus diesem Grund rege er an, eine Bürgerversammlung einzuberufen, um auch hier die verschiedenen Systeme zu erläutern.

 

Wilfried Humpert stellt für die FBL-Fraktion mit Bezug auf die Ausführungen des Vorsitzenden den Antrag, für die Bürger der Stadt Remagen eine Informationsveranstaltung anzubieten. Hierin soll das System der wiederkehrenden Beitragserhebung erläutert werden. Dies scheine bedeutsam, da die Erhebung wiederkehrender Beiträge mit Vor- und Nachteilen behaftet sei. Dies trage Potential zum sozialen Unfrieden innerhalb der Solidargemeinschaft eines größeren Abrechnungsgebietes in sich.

 

Zudem spricht er am Beispiel des Abrechnungsabschnitts Remagen die Verschonungsregelung an. Darüber hinaus gebe es vermutlich auch hier nicht erschlossene Verkehrsanlagen. Anlieger dieser Straßen werden auf eine bestimmte Dauer bzw. vorerst keine wiederkehrenden Beiträge zahlen müssen. All das führt zu der Überlegung, dass vor einer Entscheidung verwertbares Zahlenmaterial benötigt werde. Hierzu stellt er im Namen der FBL-Fraktion folgenden Antrag:

 

„Darüber hinaus ist es für die FBL-Fraktion zur Vorbereitung einer seriösen Entscheidungsfindung unabdingbar, dass anhand einer Modellrechnung für ein Abrechnungsgebiet in der Kernstadt der jährliche Beitrag für einen Beitragspflichtigen annäherungsweise ermittelt wird. Nur so wird es der Politik möglich sein, den Abgleich mit dem eingeführten System vornehmen und sozial verantwortbare Entscheidungen treffen zu können. Wir bitten die Verwaltung, diese Modellrechnung zu erstellen. Da es vermutlich in der Kernstadt mindestens zwei Abrechnungsgebiete geben wird, bitten wir die Verwaltung das Gebiet zwischen Rhein und Bahnlinie zu betrachten.“

 

Dieses Gebiet, führt Wilfried Humpert weiter aus, berge vermutlich die höchste soziale Sprengkraft in sich. Es sei nicht Wille der Politik, die Solidargemeinschaft auf eine derartige Probe zu stellen. Mit einer Modellberechnung sei es eher möglich zu prüfen, wie viele Gewinner und Verlierer ein Systemwechsel nach sich ziehe.

 

Weiter bittet er die Verwaltung, in einer gesamtstädtischen Betrachtung die Straßen aufzuführen, die von einer Verschonungsregelung betroffen sein werden. Ebenso bittet er um Auflistung der Straßen, die noch nicht erstmalig hergestellt sind. Es sei ihm bewusst, dass die Erstellung der Modellrechnung mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, der vermutlich nur durch externe Unterstützung geleistet werden kann. Es sei aber durch die Kommunalpolitik eine Entscheidung zu treffen, die vermutlich Jahrzehnte Bestand haben wird, zumindest über einen Zeitraum in dem keine gravierenden Veränderungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eintreten.

 

Büroleiter Matthias Geusen geht auf die beantragte Modellrechnung und Auflistung der Verkehrsanlagen ein, die noch nicht erstmalig hergestellt sind. In der Tat sei die Situation so, dass die Verwaltung mit der derzeitigen Personalstärke, nicht in der Lage ist, diese Arbeiten zu leisten. Demnach sei man definitiv auf externe Hilfe angewiesen, was aller Voraussicht nach erhebliche Kosten verursachen wird.

 

Rolf Plewa ergreift für die SPD-Fraktion das Wort und weist zunächst darauf hin, dass das System der Beitragserhebung, dass zurzeit in Remagen angewendet wird, nicht gerecht erscheint. Ob die Erhebung wiederkehrender Beiträge gerechter sein wird, müsse geprüft werden. Dem Vorschlag des Vorsitzenden, eine Bürgerversammlung einzuberufen, könne er sich nur anschließen. Auch die SPD-Fraktion würde es begrüßen, wenn alle notwendigen Schritte unternommen würden, die bei der Entscheidungsfindung hilfreich sind.

 

Im Bezug auf den Antrag der FBL-Fraktion stellt Rolf Plewa folgenden Erweiterungsantrag, mit dem Inhalt, dass die Ausbaumaßnahmen in Remagen bis zu einer abschließenden Beschlussfassung durch den Stadtrat ruhen. Seiner Meinung nach seien die vorgesehenen Ausbaumaßnahmen zurzeit nicht notwendig, so dass sie zurückgestellt werden könnten. Planungskosten, die bereits angefallen sind, müssten selbstverständlich gezahlt werden. Die Planung an sich könne aber bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.

 

Prof. Dr. Bliss macht anhand des Beispiels der Alte Straße in Remagen deutlich, dass auch ein wiederkehrender Beitrag für den einzelnen Anlieger durchaus höher anfallen kann, als er bisher in den Gremien propagiert wurde. Hohe Investitionskosten im Abrechnungsgebiet haben eine hohe Beitragsforderung zur Folge.

 

Heinz-Peter Hammer unterstützt ebenfalls den Antrag der FBL-Fraktion, regt jedoch an, die Bürgerversammlungen in den jeweiligen Ortsteilen durchzuführen, da in jedem einzelnen Ortsteil unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen. Zudem erkundigt er sich, bis zu welchem Prozentsatz die Anlieger an der klassifizierten Straße bei einem wiederkehrenden Beitrag höher belastet werden als bei einem einmaligen Beitrag. Auch weist er darauf hin, dass eine Umstellung vermutlich erst ab und bis zu einer gewissen Größe des Abrechnungsgebietes sinnvoll sei.

 

Thomas Nuhn unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion, den seine Fraktion zu den Haushaltsberatungen unter TOP 7 gestellt hätte. Auch die FBL-Fraktion beantragt, die vorgesehenen Straßenausbaumaßnahmen nicht weiter zu verfolgen, bis eine abschließende Entscheidung getroffen wird.

 

Prof. Dr. Bliss verweist auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der für die Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 19.11.2019 eingereicht wurde. Hierin wird beantragt:

 

„Die Bauverwaltung erarbeitet einen Kriterienkatalog für den Straßenausbau, der die wichtigen technischen Gründe für den Ausbau zusammenträgt und vor allem dazu beiträgt, die Rangfolge des Ausbaus zu begründen.“ In der Vergangenheit seien die Kriterien, die zu Grunde gelegt wurden, für den Bürger, aber auch für die Politiker, nicht immer nachvollziehbar gewesen. Daher sei es sinnvoll, eine solche Liste zusammenzustellen, so Prof. Dr. Bliss.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl weist im Zusammenhang mit der Bitte, Bürgerversammlungen in allen Ortsteilen durchzuführen, nochmals darauf hin, dass nicht die Notwendigkeit bestehe, einen Systemwechsel für das gesamte Stadtgebiet zu vollziehen. Dieser könne gegebenenfalls zeitversetzt erfolgen. Die Kernstadt wäre voraussichtlich das Abrechnungsgebiet, in dem sich die Fragen nach den Folgen eines Systemwechsels aktuell am ehesten aufdrängen. Dies auch im Hinblick auf die Tatsache, dass das Investitionsprogramm in den nächsten Jahren Ausbaumaßnahmen in diesem Bereich vorsehe. Daher schlägt er vor, zunächst eine allgemeine Bürgerversammlung einzuberufen.

 

Was die Erstellung der Modellrechnung betrifft, so bittet er um Bereitstellung von Haushaltsmitteln, die es ermöglichen, ein Büro mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Hierzu weist der Vorsitzende nochmal deutlich darauf hin, dass die Erstellung der Modellrechnung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

 

Den Anträgen der Fraktionen der FBL und SPD, welche die Rückstellung der bereits geplanten Ausbaumaßnahmen beinhalten, stehe er kritisch gegenüber, so Bürgermeister Björn Ingendahl. Sollte über einen Zeitraum von rund zwei Jahren kein Ausbau erfolgen, befürchte er einen Investitionsstau. Was den Zustand der Straßen betrifft, die zum Ausbau anstehen, macht er deutlich, dass diese bereits 50 – 60 Jahre alt und folglich erneuerungsbedürftig sind. Dies treffe auf etliche Straßen im Stadtgebiet zu. Werde das System nun umgestellt, sei zu erwarten, dass die Anlieger den Ausbau einer Straße fordern. Um dem Wunsch, viele Straßen im Stadtgebiet gleichzeitig oder zeitnah zu erneuern, nachkommen zu können, müsse die Stadt Remagen Fremdkapital aufnehmen. Dem Vorwurf, das Stadtvermögen heruntergewirtschaftet zu haben, möchte er sich nicht stellen müssen.

 

Nach einer weiteren kurzen Diskussion beantragt Michael Berndt um 18 Uhr eine Sitzungsunterbrechung, um eine fraktionsinterne Beratung zu ermöglichen.

 

Um 18:15 Uhr wird die Sitzung fortgeführt.

 

Nach kurzer Beratung ergehen folgende