Sitzung: 18.11.2019 Werkausschuss
Beschluss: mehrfach beschlossen
Der
Vorsitzende gibt bekannt, dass es einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/
Die
Grünen gibt, der in der Vorlage Wasserbezug unter Variante 5 eingearbeitet
wurde.
Die
Betriebsführerin erläutert, dass 2018 durch die trockene Witterung die
vertragliche
max. stündliche Bezugsmenge von 160 m³/Stunde über die Pumpstation in Mehlem
überschritten wurde.
Im
Februar 2019 wurde ein größerer Rohrbruch im Leitungsnetz gefunden und
repariert. Die Wasserbezugsmenge wird sich dadurch voraussichtlich in 2019 um
mindestens 70.000 m³ verringern.
In
2019 ist es zu solchen Engpässen nicht gekommen.
Die
Betriebsführerin stellt die verschiedenen Möglichkeiten für einen
Wassermehrbezug für Remagen vor:
1)
Angebot
der Stadtwerke Bonn auf Erhöhung der max. Bezugsmenge
von 160 m³/h auf 200 m³/h für maximal 6
Stunden am Tag innerhalb von 24 Stunden: Investition neue Pumpe; zu zahlender
Grundpreis an Stadtwerke Bonn von jährlich 4.977 €; Investitionskosten in Höhe
von 20.000 €.
2)
Wasserlieferung
von der Gemeinde Grafschaft nach Oedingen und teilweise nach Unkelbach: Bedingt
durch die Mindestabnahme nach Vertrag mit den Stadtwerken Bonn ist eine
maximale Bezugsmenge von 12m³h möglich. Erweiterung Transportleitung um 530 m
mit Anschluss an Transportleitung Grafschaft, Umkehr der Versorgung von
Oedingen nach Unkelbach, Trennung von Unkelbach in zwei Druckzonen, dadurch
Verbesserung des Wasserdrucks im oberen Stadtteil von Unkelbach;
Investitionskosten in Höhe von 175.000 €.
3)
Wasserlieferung
von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nach Oedingen und teilweise nach
Unkelbach: Erweiterung der Transportleitung um 460 m mit Anschluss an
Transportleitung Bad Neuenahr-Ahrweiler; Alle weiteren Änderungen wie Variante
2; Investitionskosten in Höhe von 205.000 €.
4)
Wasserlieferung
von den Stadtwerken Sinzig nach Kripp: Erweiterung der Transportleitung um 960
m mit Anbindung an das Ortsnetz Kripp; Mischung verschiedener Wässer in Kripp
und Remagen; Investitionskosten in Höhe von 350.000 €.
5)
Wiederinbetriebnahme
der eigenen Notversorgungsanlage „Im Sand“ in Kripp:
Ausweisung eines neuen Schutzgebietes;
Die Anlage liegt im Hochwassergebiet des Rheins; Die Anlage müsste komplett
modernisiert werden (Baujahr 1960); Mischung verschiedener Wässer in Kripp und
Remagen; mögliche Entnahmemenge:12m³/h; Investitionskosten in Höhe von 420.000
€.
Bei Antrag auf Erhöhung der Mengen
müsste evtl. das Wasserschutzgebiet II neu festgesetzt werden.
Weitere
Einzelheiten werden entsprechend der Vorlage erläutert.
Die verschiedenen Varianten werden ausführlich
diskutiert.
Der Vorsitzende fasste im Anschluss die
Wortmeldungen der Ausschussmitglieder zusammen:
Variante
1 ist die kurzfristig günstigste Lösung und sollte angestrebt werden,
die
Varianten 2-4 bringen keine wesentlichen Verbesserungen der Wassermengen mit
sich,
bei
der Variante 5 geht es langfristig um die Versorgungssicherheit, hier könne das
Hydrologische Gutachten beauftragt werden, um festzustellen, welche Menge
gefördert werden könnte und wie die Ausweisung der Wasserschutzzonen aussähe –
alles
in Abstimmung mit der SGDN.
Die
Kosten für das Gutachten betragen ca. 10.000 € und wären vom Wasserwerk zu
zahlen.
Zu
Variante 1 wurde abgestimmt: 11 Ja-Stimmen
Zu
Variante 5 wurde abgestimmt: 8
Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen.