Beschluss: mehrfach beschlossen

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen gibt, der in der Vorlage Wasserbezug unter Variante 5 eingearbeitet wurde.

Die Betriebsführerin erläutert, dass 2018 durch die trockene Witterung die

vertragliche max. stündliche Bezugsmenge von 160 m³/Stunde über die Pumpstation in Mehlem überschritten wurde.        

Im Februar 2019 wurde ein größerer Rohrbruch im Leitungsnetz gefunden und repariert. Die Wasserbezugsmenge wird sich dadurch voraussichtlich in 2019 um mindestens 70.000 m³ verringern.

In 2019 ist es zu solchen Engpässen nicht gekommen.

 

Die Betriebsführerin stellt die verschiedenen Möglichkeiten für einen Wassermehrbezug für Remagen vor:

              

 

1)    Angebot der Stadtwerke Bonn auf Erhöhung der max. Bezugsmenge

von 160 m³/h auf 200 m³/h für maximal 6 Stunden am Tag innerhalb von 24 Stunden: Investition neue Pumpe; zu zahlender Grundpreis an Stadtwerke Bonn von jährlich 4.977 €; Investitionskosten in Höhe von 20.000 €.

 

2)    Wasserlieferung von der Gemeinde Grafschaft nach Oedingen und teilweise nach Unkelbach: Bedingt durch die Mindestabnahme nach Vertrag mit den Stadtwerken Bonn ist eine maximale Bezugsmenge von 12m³h möglich. Erweiterung Transportleitung um 530 m mit Anschluss an Transportleitung Grafschaft, Umkehr der Versorgung von Oedingen nach Unkelbach, Trennung von Unkelbach in zwei Druckzonen, dadurch Verbesserung des Wasserdrucks im oberen Stadtteil von Unkelbach; Investitionskosten in Höhe von 175.000 €.

 

3)    Wasserlieferung von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nach Oedingen und teilweise nach Unkelbach: Erweiterung der Transportleitung um 460 m mit Anschluss an Transportleitung Bad Neuenahr-Ahrweiler; Alle weiteren Änderungen wie Variante 2; Investitionskosten in Höhe von 205.000 €.

 

4)    Wasserlieferung von den Stadtwerken Sinzig nach Kripp: Erweiterung der Transportleitung um 960 m mit Anbindung an das Ortsnetz Kripp; Mischung verschiedener Wässer in Kripp und Remagen; Investitionskosten in Höhe von 350.000 €.

 

5)    Wiederinbetriebnahme der eigenen Notversorgungsanlage „Im Sand“ in Kripp:

Ausweisung eines neuen Schutzgebietes; Die Anlage liegt im Hochwassergebiet des Rheins; Die Anlage müsste komplett modernisiert werden (Baujahr 1960); Mischung verschiedener Wässer in Kripp und Remagen; mögliche Entnahmemenge:12m³/h; Investitionskosten in Höhe von 420.000 €.

Bei Antrag auf Erhöhung der Mengen müsste evtl. das Wasserschutzgebiet II neu festgesetzt werden.

 

 

 

 

Weitere Einzelheiten werden entsprechend der Vorlage erläutert.

Die verschiedenen Varianten werden ausführlich diskutiert.

 

Der Vorsitzende fasste im Anschluss die Wortmeldungen der Ausschussmitglieder zusammen:

Variante 1 ist die kurzfristig günstigste Lösung und sollte angestrebt werden,

 

die Varianten 2-4 bringen keine wesentlichen Verbesserungen der Wassermengen mit sich,

 

bei der Variante 5 geht es langfristig um die Versorgungssicherheit, hier könne das Hydrologische Gutachten beauftragt werden, um festzustellen, welche Menge gefördert werden könnte und wie die Ausweisung der Wasserschutzzonen aussähe –

 

alles in Abstimmung mit der SGDN.

 

Die Kosten für das Gutachten betragen ca. 10.000 € und wären vom Wasserwerk zu zahlen.

 

Zu Variante 1 wurde abgestimmt: 11 Ja-Stimmen                

Zu Variante 5 wurde abgestimmt:   8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen.