Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt,

  • die eingegangenen Stellungnahmen wie in der Anlage dargelegt auszuwerten, zu gewichten und zusammen mit den sonstigen Belangen unter- und gegeneinander abzuwägen,
  • den Bürgermeister zu ermächtigen, den städtebaulichen Vertrag abzuschließen und
  • unter Berücksichtigung des Vertrages und der vorstehenden Abwägung den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

 


Auf Antrag des Eigentümers hat der Stadtrat am 18.06.2018 die Einleitung eines Bebauungsplans mit städtebaulichem Vertrag beschlossen. Ziel der Planungen ist es, auf dem Gelände der vormaligen Residenz des französischen Botschafters wieder ein Hotel zu errichten; der Einleitungsbeschluss wurde am 14.11.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Nach Auswertung der Unterrichtung (frühzeitige Beteiligung; Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2019) wurde der entsprechend ergänzte Entwurf der Satzung in der Zeit vom 19.09. bis einschließlich 21.10.2019 offengelegt. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte ortsüblich im Amtsblatt am 11.09.2019 mit dem Hinweis, dass im genannten Zeitfenster zu der Planung eigene Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden können. In der Bekanntmachung wurde u.a. darauf hingewiesen, dass verspätet eingehende Stellungnahmen bei der weiteren Planung unberücksichtigt bleiben können.

Sämtliche Unterlagen standen während der Offenlage auf der Internetseite der Stadt Remagen als pdf-Datei im Originalformat zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.

Die von der Planung betroffenen Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.09.2019 auf die Offenlage und die Möglichkeit hingewiesen, bis zum 21.10.2019 eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben.

 

Folgende Einrichtungen wurden an der Planung beteiligt, gaben aber keine Stellungnahme ab:

  • SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht
  • SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
  • Finanzamt Ahrweiler
  • Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege
  • DRK Kreisverband Ahrweiler
  • Polizeiinspektion Remagen
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Mayen
  • Fraunhofer-Institut für Hochfrequenzphysik und Radartechnik
  • Forstamt Ahrweiler
  • Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
  • Innogy
  • Rhein-Ahr-Energie Netz GmbH & Co KG
  • bn:t blatzheim networks Telecom GmbH
  • DB Station & Services GmbH
  • DB Netz AG
  • Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH
  • Stadtverwaltung Sinzig
  • Stadtverwaltung Bonn
  • Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Gemeindeverwaltung Grafschaft
  • Gemeindeverwaltung Wachtberg
  • Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
  • Kreisverwaltung Neuwied
  • Ortsbeirat Remagen
  • die im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen.

 

Die Stellungnahmen von Bürgern, Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange, deren Wertung sowie die Abwägungsvorschläge sind der Anlage zu entnehmen.

Die am 16.10.2019 verfasste Stellungnahme der DB Immobilien ging am 22.10.2019 erst nach Ablauf der Frist ein, wird gleichwohl im Verfahren – wie in der Anlage ersichtlich – berücksichtigt.