Beschluss:
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR 2020
vom 02. Dezember 2019
Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der
Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und
Finanzhaushalt
Festgesetzt
werden
1.
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17) 34.974.066
€
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18) 33.540.693
€
der Jahresüberschuss auf (E23) 1.433.373
€
2.
im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23) 1.251.114 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27) 3.772.363 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32) 4.235.229 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
auf (F33) -462.866 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeiten auf (F40) -788.248 €
§ 2
Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Gesamtbetrag der
vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf 250.000
€.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die
in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0
€.
§ 4
Höchstbetrag der
Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite
zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000
€.
§ 5
Kredite und
Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke
Die
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren
Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet
werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf
- Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Betriebszweig Wasserversorgung auf 255.000
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf 1.255.000
€
zusammen auf 1.510.000
€
- Kredite zur
Liquiditätssicherung
Betriebszweig Wasserversorgung auf 100.000
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf 400.000
€
zusammen auf 500.000
€
- Verpflichtungsermächtigungen
Für die Eigenbetriebe und
deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
§
6
Steuersätze
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 300
v. H.
- Grundsteuer B auf 365
v. H.
- Gewerbesteuer auf 365
v. H.
Die
Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden
-
für den ersten Hund 84
€
-
für den zweiten Hund 108
€
-
für jeden weiteren Hund 168
€
-
für gefährliche Hunde 564
€
§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2018 betrug 34.803.801,52 €. Der voraussichtliche Stand des
Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 36.178.063,52 € und zum 31.12.2020 37.611.436,52 €.
§ 8
Wertgrenze für
Investitionen
Investitionen
oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln
darzustellen.
Remagen,
02. Dezember 2019
Björn
Ingendahl
Bürgermeister
Es erfolgt eine kurze Unterbrechung der Sitzung.
Der Produkthaushaltsplan 2020 sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 lagen allen Ratsmitgliedern vor.
Die seit Jahren geübte Praxis, die Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten „Stellenplan und Haushalt“ en bloc abzugeben, wird beibehalten.
Die Haushaltsrede des Vorsitzenden, die Stellungnahmen der Fraktionen und des Ratsmitglieds der WGR sind dieser Niederschrift als Bestandteil beigefügt.
Christina Steinhausen trägt für die Fraktion der FDP vor, dass man dem Haushaltsplan zustimmen wird. Besonders hervor hebt sie die Tatsache, dass Schulden abgebaut und Rücklagen erhöht werden. Zudem werde in den Straßenbau sowie in Schulen und Kindertagesstätten investiert.
Aus dem Wortbeitrag von Ratsmitglied Dr. Peter Wyborny gehen folgende Anträge hervor:
- Die im Investitionsplan unter 54110 aufgelisteten Maßnahmen sind zunächst bis 2022 zu schieben.
- Entsprechende Kostenpositionen sind aus dem Haushalt 2020 heraus zu nehmen. Die Einsparungen sind direkt in die Schuldentilgung zu überführen.
- Der Sperrvermerk zur Salier- und Gotenstraße (Haupt- und Finanzausschuss, 11.11.2019) ist in einen Stadtratssperrvermerk umzuwandeln.
Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass mit den Banken langfristig abgeschlossene Zins- und Tilgungspläne fix seien und eine zusätzliche, außerplanmäßige Tilgung von Seiten der Banken nicht befürwortet würde. Daher könne über diesen Antrag unter Ziffer 2 nicht abgestimmt werden. Hinsichtlich Antrag Nr. 3 wurde bereits ein Beschluss unter TOP 3 gefasst. Anschließend bringt er Antrag Nr. 1 zur Abstimmung, der bei einer Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt wird.
Abschließend lässt der Vorsitzende über Haushaltssatzung und Stellenplan abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 32+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder: 29+1
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 6
Stimmenthaltungen: 0
Beschluss:
Damit sind Haushaltssatzung und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Sie hat folgenden Wortlaut: