Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

 

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2020

vom 02. Dezember 2019

 

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

1.            im Ergebnishaushalt

 

      der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17)                                                            34.974.066 €

      der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18)                                               33.540.693 €

      der Jahresüberschuss auf (E23)                                                                                1.433.373 €

 

2.            im Finanzhaushalt

 

      der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23)                                 1.251.114 €

 

      die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27)                                            3.772.363 €

      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32)                                          4.235.229 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F33)            -462.866 €

 

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf  (F40)      -788.248 €

 

 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf                         250.000 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf                                        0 €.

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf            3.000.000 €.

 

 

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

 

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf

 

  1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

 

      Betriebszweig Wasserversorgung auf                                                                      255.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf                                                              1.255.000 €

      zusammen auf                                                                                                         1.510.000 €

     

  1. Kredite zur Liquiditätssicherung

 

      Betriebszweig Wasserversorgung auf                                                                      100.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf                                                                 400.000 €

      zusammen auf                                                                                                            500.000 €

     

  1. Verpflichtungsermächtigungen

 

Für die Eigenbetriebe und deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

 

 

§ 6

Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

-     Grundsteuer A auf                                                                                                        300 v. H.

-     Grundsteuer B auf                                                                                                        365 v. H.

-     Gewerbesteuer auf                                                                                                      365 v. H.

 

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

 

-                      für den ersten Hund                                                                                                       84 €

-                      für den zweiten Hund                                                                                                  108 €

-                      für jeden weiteren Hund                                                                                              168 €

-                      für gefährliche Hunde                                                                                                  564 €

 

 

 

§ 7

Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug 34.803.801,52 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 36.178.063,52 € und zum 31.12.2020  37.611.436,52 €.

 

 

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

 

 

 

 

Remagen, 02. Dezember 2019

 

 

 

Björn Ingendahl

Bürgermeister

 

 

 

Es erfolgt eine kurze Unterbrechung der Sitzung.


Der Produkthaushaltsplan 2020 sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 lagen allen Ratsmitgliedern vor.

 

Die seit Jahren geübte Praxis, die Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten „Stellenplan und Haushalt“ en bloc abzugeben, wird beibehalten.

 

Die Haushaltsrede des Vorsitzenden, die Stellungnahmen der Fraktionen und des Ratsmitglieds der WGR sind dieser Niederschrift als Bestandteil beigefügt.

 

Christina Steinhausen trägt für die Fraktion der FDP vor, dass man dem Haushaltsplan zustimmen wird. Besonders hervor hebt sie die Tatsache, dass Schulden abgebaut und Rücklagen erhöht werden. Zudem werde in den Straßenbau sowie in Schulen und Kindertagesstätten investiert.

 

Aus dem Wortbeitrag von Ratsmitglied Dr. Peter Wyborny gehen folgende Anträge hervor:

 

  1. Die im Investitionsplan unter 54110 aufgelisteten Maßnahmen sind zunächst bis 2022 zu schieben.
  2. Entsprechende Kostenpositionen sind aus dem Haushalt 2020 heraus zu nehmen. Die Einsparungen sind direkt in die Schuldentilgung zu überführen.
  3. Der Sperrvermerk zur Salier- und Gotenstraße (Haupt- und Finanzausschuss, 11.11.2019) ist in einen Stadtratssperrvermerk umzuwandeln.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass mit den Banken langfristig abgeschlossene Zins- und Tilgungspläne fix seien und eine zusätzliche, außerplanmäßige Tilgung von Seiten der Banken nicht befürwortet würde. Daher könne über diesen Antrag unter Ziffer 2 nicht abgestimmt werden. Hinsichtlich Antrag Nr. 3 wurde bereits ein Beschluss unter TOP 3 gefasst. Anschließend bringt er Antrag Nr. 1 zur Abstimmung, der bei einer Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt wird.

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über Haushaltssatzung und Stellenplan abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:       32+1

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder:     29+1

Ja-Stimmen:                                                  24

Nein-Stimmen:                                             6

Stimmenthaltungen:                                    0

Beschluss:

Damit sind Haushaltssatzung und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Sie hat folgenden Wortlaut: