Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt eine Begrenzung des Begleitausschusses auf 17 Personen und bestimmt fünf Mitglieder als Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen.

 

Der Stadtrat stimmt weiterhin der beschränkten Ausschreibung zur Einrichtung der Externen Koordinierungsstelle zu.

 

Der Vorsitzende bittet, die Vertreter der Fraktionen bis zum 10.01.2020 zu benennen.


Die erste Förderphase des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ läuft Ende des Jahres aus.

 

Für die zweite Förderphase (2020 bis 2024) wurden vom Haupt- und Finanzausschuss folgende Fördermittel beantragt:

 

 

-       Koordinierungs- und Fachstelle (Externe Koordinierungsstelle, mind. 0,5 Vollzeitäquivalente): 45.000,- €

-       Aktionsfonds: 45.000,- €

-       Jugendfonds: 15.000,- €

-       Öffentlichkeitsarbeit: 15.000,- €

-       Gesamtausgaben: 110.000,- €

-       Eigenanteil Stadt: 11.000,- € (10 % der Gesamtausgaben)

-       Beantragte Fördermittel: 99.000,- €

 

 

Für die neue Förderphase ist vorgesehen, eine neue Besetzung der Externen Koordinierungsstelle sowie des Begleitausschusses, der u.a. über die Vergabe der Fördermittel des Aktionsfonds entscheidet, vorzunehmen.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl berichtet, dass der Ausschuss für Familie, Jugend, Senioren und Soziales in seiner Sitzung am 07.11.2019 empfohlen hat, den Begleitausschuss auf 17 Personen zu begrenzen. Hiervon sind fünf Mitglieder als Vertreter der Fraktionen zu bestimmen.

 

Neu vergeben werden soll die Externe Koordinierungsstelle. Das Förderprogramm schreibt vor, dass diese Stelle mindestens 0,5 einer Vollzeitäquivalenz umfasst und bei einem gemeinnützigen Verein eingerichtet wird, der bereits Erfahrung in den Themenbereichen Demokratieförderung, Toleranzerziehung, Rechtsextremismus-Prävention oder politische Bildung hat. Der Vorsitzende schlägt vor, eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen, die auch Vereine aus den Nachbarkommunen berücksichtigt.