Ortsbeiratsmitglied Martin Dinkelbach verlässt wegen Sonderinteresse den Sitzungstisch.

 

Peter Günther von der Bauverwaltung führt in den Beratungspunkt ein.

Es liegt ein Antrag eines Anwohners des Wässigertals auf eine Änderung des Bebauungsplanes 10.22/07 „Wässigertal“ vor. Der Antragsteller beabsichtigt im rückwärtigen Teil seines Grundstücks, Flurstück 10, Parzelle 21/1, ein Einfamilienhaus zu errichten. Vereinzelt sind auf den benachbarten Grundstücken Bebauungen im hinteren Teil entstanden, jedoch vor Rechtskraft des Bebauungsplanes im Jahr 1992. Die Erschließung soll über das Grundstück des Antragstellers erfolgen.

 

Beschluss: Der Ortsbeirat stimmt einstimmig dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 10.22/07 „Wässigertal“ zu.

 

Da auch weitere Anwohner des Wässigertals telefonisch bei der Bauverwaltung angefragt haben ob eine Nachverdichtung in zweiter Reihe möglich ist, schlägt Peter Günther vor, die betreffenden Anwohner anzuschreiben, ob Interesse an einer Nachverdichtung besteht. Dadurch könnten die Anträge zusammengefasst werden und es müsste nicht über jede Anfrage einzeln entschieden werden.

 

Beschluss: Der Ortsbeirat beschließt bei vier Gegenstimmen mehrheitlich, dass die Bauverwaltung die betreffenden Eigentümer anschreiben möge, ob von dortiger Seite Interesse an einer Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich ihrer Grundstücke besteht.