Auf Antrag unterbricht OV Eich die Sitzung, um den Einwohnern Raum für Rückfragen zu geben.

 

Peter Günther vom Bauamt stellt den derzeitigen Sachstand vor.

Ausgehend von den Hinweisen im Beteiligungsverfahren hat die Stadtverwaltung durch ein Fachbüro die Wiesen nach den aktuell geltenden Vorschriften neu kartieren und bewerten lassen. Hieraus ergab sich, dass 3 Wiesen mit einer Gesamtgröße von ca. 9.200 m² nach landesrechtlichen Vorschriften als Biotop gelten. Auf Grund der Qualität der Biotope fordert die zuständige Naturschutzbehörde, dass als Ausgleich für deren Zerstörung im Umfeld gleichartige Biotope im 1,5-fachen Umfang dauerhaft neu angelegt werden.

 

Die Verwaltung hat intern erste Planungsalternativen entwickelt, um den Umfang der Eingriffe zu verringern; dies führt zu einem Verlust an Baulandflächen. Nach Rücksprache mit der Umlegungsbehörde ist jedoch darauf zu achten, dass im Umlegungsverfahren noch ausreichend Bauland zugeteilt werden kann und die öffentlichen Flächen einen bestimmten Anteil nicht überschreiten.

 

Das Grundstück des Wasserhochbehälters könnte ggf. als Ersatzfläche geeignet sein (die Wiese hinter dem Friedhof eignet sich nicht als Ausgleichsfläche, weil dort schon eine inversive Pflanzenart lebt und nicht mit dem Glatthafer harmoniert), eine genaue Bewertung ist biologisch bedingt allerdings erst im Zeitraum Mai/Juni 2020 möglich. Hieraus leitet sich ab, ob bzw. in welchem Umfang Eingriffe in die Biotope kompensiert werden können und in welchem Umfang in die Biotope im Plangebiet eingegriffen werden kann. Die Bauleitplanung kann folglich erst in der 2. Jahreshälfte 2020 fortgeführt werden.

 

Gelingt der Nachweis ausreichender Kompensationsflächen jedoch nicht, wird die Naturschutzbehörde die notwendige Genehmigung nicht erteilen, so dass die Planung einzustellen ist. Um dies zu vermeiden, wäre die Bereitstellung bislang privater Flächen, die als Kompensationsfläche in Frage kommen könnten, wünschenswert, um diese in die Untersuchungen einbeziehen zu können.

 

OBR Brüggemann spricht die Historie des Baugebietes sowie die mangelnde Information der betroffenen Eigentümer an. Herr Günther betont bei der Diskussion, dass Baurecht nie bestand. Eine Beteiligung der Bürger*innen am Prozess fand nicht statt, ebenso wenig eine Info der STAV über den geänderten Sachstand.

 

OV Eich regt ob der vielfältigen Arten in Unkelbach die Vermarktung des Ortes bez. sanftem Tourismus an. Einerseits verhindern vorkommende Arten im Bach  seit Jahren eine schützende Schüttung im oberen Bereich, sodass beim nächsten Starkregenereignis wieder das halbe Dorf unter Wasser steht, andererseits finden sich im Neubaugebiet scheinbar endemische Glatthaferwiesen. Schließlich ist Rheinland-Pfalz ja ein grünlandarmes Bundesland, deutlich erkennbar in Unkelbach.