Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 20.13 „Neustraße“ einstimmig zu.


Der Eigentümer des Grundstücks Mittelstraße 57 beabsichtigt die Erweiterung seines Wohnhauses. Dies soll mangels Alternativen durch eine Überbauung der Grundstückszufahrt im Obergeschoss erfolgen, womit die etwa 3,5 m breite Lücke zum grenzständigen Nachbarhaus bis zu einer Tiefe von ca. 8 m in der Obergeschossebene geschlossen werden würde; die Zufahrt im Erdgeschoss bleibt erhalten.

 

Abbildung 1: straßenseitige Ansicht; Auszug aus dem Bebauungsplan

 

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 20.13 „Neustraße“. Dieser steht dem Vorhaben insoweit entgegen, als dass er nur Einzel- und Doppelhäuser zulässt. Durch die bauliche Verbindung zum Nachbarhaus entsteht aus der Doppelhaushälfte (Mittelstraße 57) und dem Einzelhaus (Mittelstraße 55) jedoch eine Hausgruppe (Reihenhaus). Eine solche Bauweise findet sich in der Ortsmitte (ca. etwa 230 m Entfernung) sowie am Batterieweg am gegenüberliegenden Ende der Rosenstraße.

 

In der anschließenden Diskussion regt Prof. Dr. Frank Bliss an, ältere Bebauungspläne hinsichtlich der Verdichtung der Bebauung zu überprüfen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies anlassbezogen erfolgen könne.