TOP 1 – Grundstücksverkauf. Der Ortsbeirat beschloss bei einer Enthaltung einstimmig, dass eine Wegeparzelle auf Plattborn grundsätzlich verkauft werden kann. Vorher solle jedoch der weitere Nachbar angeschrieben werden, ob dieser auch Interesse an der Wegeparzelle hat.

 

TOP 2 – Kirchstraße 17, Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität. Der Ortsbeirat hatte sich dem Votum des Wertungsgerichts angeschlossen und dem Stadtrat den Verkauf empfohlen.