Beschluss:

Der Stadtrat beschließt,

a)    die in der Offenlage dargelegten Belange zur Änderung des Flächen­nutzungs­planes wie in der Anlage vorgeschlagen auszuwerten und zu bewerten und sodann unter Beachtung der öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander abzuwägen;

b)    die in der Offenlage dargelegten Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes wie in der Anlage vorgeschlagen auszuwerten, zu bewerten und sodann unter Beachtung der öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander abzuwägen;

c)    den Bürgermeister zu ermächtigen, den Durchführungsvertrag zu unterschreiben;

 

Bürgermeister Björn Ingendahl unterbricht die Sitzung und unterzeichnet den Durchführungsvertrag. Sodann beschließt der Stadtrat 

 

d)    unter Berücksichtigung der Abwägung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes den Feststellungsbeschluss zu treffen;

e)    unter Berücksichtigung der Abwägung den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 

Sämtliche Beschlüsse ergehen mehrheitlich bei fünf Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.


Auf Antrag des Eigentümers hat der Stadtrat am 01.12.2015 die Einleitung der Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Ziel der Planungen ist es, auf dem unweit des Rolandsbogen gelegenen Gelände zusätzliche Gebäude errichten zu können. In diesen sollen neben einer Hackschnitzelheizung u.a. auch bis zu 3 Wohnungen errichtet werden können. Der Antragsteller erklärt und verpflichtet sich vertraglich, diese vorwiegend Künstlern zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung zu stellen.

Der Einleitungsbeschluss wurde am 28.06.2017 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Nach Auswertung der Unterrichtung (frühzeitige Beteiligung; Beschluss des Stadtrates vom 21.05.2019) wurden die entsprechend ergänzten Unterlagen in der Zeit vom 09.01. bis einschließlich 10.02.2020 offengelegt. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte ortsüblich im Amtsblatt am 02.01.2020 mit dem Hinweis, dass während dieser Zeit zu der Planung eigene Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden können. In der Bekanntmachung wurde u.a. darauf hingewiesen, dass verspätet eingehende Stellungnahmen bei der weiteren Planung unberücksichtigt bleiben können.

Sämtliche Unterlagen standen während der Offenlage auf der Internetseite der Stadt Remagen als pdf-Datei im Originalformat zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.

Die von der Planung betroffenen Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.01.2020 auf die Offenlage und die Möglichkeit hingewiesen, bis zum 10.02.2020 eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben.

 

Folgende Einrichtungen wurden an der Planung beteiligt, gaben aber keine Stellung­nahme ab:

  • SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht
  • SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie
  • DRK Kreisverband Ahrweiler
  • Polizeiinspektion Remagen
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Mayen
  • Fraunhofer-Institut für Hochfrequenzphysik und Radartechnik
  • Forstamt Ahrweiler
  • Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
  • Innogy
  • CSG GmbH (im Auftrag der Deutschen Post AG)
  • bn:t blatzheim networks Telecom GmbH
  • Stadtverwaltung Bonn
  • Stadtverwaltung Bad Honnef
  • Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
  • Ortsbeirat Rolandswerth
  • die im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen, mit Ausnahme der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN

 

Die Stellungnahmen von Bürgern, Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange, deren Wertung sowie die Abwägungsvorschläge sind der Anlage zu entnehmen.

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hatte sich in seinen Sitzungen am 11.02.20 und 03.03.2020 gegen das Vorhaben ausgesprochen und dem Stadtrat empfohlen, die Planung nicht weiter zu verfolgen.

 

In der anschließenden Diskussion werden die Argumente ausgetauscht.

Hans Metternich unterstreicht noch einmal, wie auch schon in den Fachausschusssitzungen, seine Zustimmung zu dem Vorhaben. Es handele sich um die Erweiterung einer bestehenden Bebauung innerhalb einer Kulturlandschaft und Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen würden, ergäben sich aus den Unterlagen nicht.

 

Einzelne Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stehen dem Projekt nach wie vor kritisch gegenüber. Die Umsetzung der Planung bedeute auch die Schaffung eines Präzedenzfalls, der die Arbeit des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses in den nächsten Jahren erschweren werde.

 

Michael Berndt hatte in der Sitzung des Fachausschusses am 03.03.2020 darauf hingewiesen, dass die Feuerwehr Rolandswerth im Ernstfall nicht innerhalb der angestrebten 8-Minuten-Frist vor Ort sein könne, da die Anfahrt zu den Objekten über das Gebiet der Stadt Bonn erfolgen müsse. Er müsse diese Aussage revidieren, da das Areal in den Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Niederbachem falle.

 

Thomas Nuhn erinnert an die lange Laufzeit des Verfahrens und die Beschlusskette. Die FBL-Fraktion vertrete unterschiedliche Auffassungen und werde entsprechend abstimmen.

 

Christina Steinhausen und Norbert Matthias betonen, dass politische Arbeit verlässlich sein müsse und appellieren, an den ursprünglich gefassten Beschlüssen festzuhalten und dem Vorhaben zuzustimmen.