Beschlüsse:

 

  1. Antrag auf Wiederaufnahme der Kosten für die Sanierung der WC-Anlage in der Grundschule Kripp in Höhe von 75.000 Euro.

 

Der Antrag wird bei 12 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

  1. Antrag auf Wiederaufnahme der Haushaltsmittel „Barrierefreies Remagen“ in Höhe von 18.000 Euro.

 

Der Antrag wird bei neun Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

  1. Antrag auf Wiederaufnahme der Haushaltsmittel „Installation Trinkwasserspender“ in Höhe von 26.000 Euro.

 

Der Antrag wird bei neun Ja-Stimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

  1. Antrag auf Sperrung der Haushaltsmittel zur Renaturierung des Unkelbaches in Höhe von 220.000 Euro.

 

Der Antrag wird bei sieben Ja-Stimmen und acht Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

  1. Finanzierung der Erneuerung der Fenster am Gebäude Hauptstraße 71 durch die Elisabeth-Gütgemann-Stiftung.

 

Der Antrag wird bei neun Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

 

  1. Antrag auf Wiederaufnahme der Haushaltsmittel „Sanierung Balkone Batterieweg 50“ in Höhe von 35.000 Euro.

 

Der Antrag wird bei 13 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Beschlüsse beschließt der Stadtrat folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:                   32 + 1

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder:                 31 + 1

Ja-Stimmen:                                                              31 + 1

 

1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN

FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2020

vom 08. Juni 2020

 

Der Stadtrat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

                                                                      

 

gegenüber

bisher

verändert

um

 

nunmehr

festgesetzt auf

1.     im Ergebnishaushalt

 

 

 

      der Gesamtbetrag der Erträge

34.974.066

- 3.251.154

31.722.912

      der Gesamtbetrag der Aufwendungen

33.540.693

- 775.482

32.765.211

      der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

1.433.373

- 2.475.672

- 1.042.299

 

 

 

 

2.     im Finanzhaushalt

 

 

 

      der Saldo der ordentlichen Ein- und   

      Auszahlungen

1.251.114

- 2.709.286

- 1.458.172

 

 

 

 

      die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.772.363

- 589.840

3.182.523

      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

4.235.229

- 325.070

3.910.159

      Investitionstätigkeit

 - 462.866

- 264.770

- 727.636

 

 

 

 

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

      Finanzierungstätigkeit

- 788.248

+ 2.974.056

2.185.808

 

 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite               von bisher       0 € auf                 0 €
verzinste Kredite             von bisher       0 € auf   1.447.636 €
zusammen                       von bisher       0 € auf    1.447.636 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 250.000 € auf 0 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, bleiben unverändert bei 0 €.

 

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 3.000.000 € nicht verändert.

 

 

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

 

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO), bleiben unverändert.

 

 

§ 6

Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden unverändert wie folgt festgesetzt:

 

-                      Grundsteuer A auf                                                                                             300 v. H.

-                      Grundsteuer B auf                                                                                             365 v. H.

-                      Gewerbesteuer auf                                                                                           365 v. H.

 

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden weiterhin

 

-                      für den ersten Hund                                                                                                  84 €

-                      für den zweiten Hund                                                                                              108 €

-                      für jeden weiteren Hund                                                                                         168 €

-                      für gefährliche Hunde                                                                                             564 €

 

§ 7

Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug 34.803.801,52 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 39.680.644,54 € und zum 31.12.2020  38.638.345,54 €.

 

 

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

 

 

 

 

Remagen, 08. Juni 2020

 

Björn Ingendahl

Bürgermeister

 


Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass der Haushalt 2020, der im Dezember 2019 verabschiedet wurde, durch die Folgen der Corona-Pandemie in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden kann. Daher wird der Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 erforderlich. Noch vor Ostern habe er eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen, die der Verwaltung nur noch absolut notwendige Aufwendungen erlaube, so der Vorsitzende. In den folgenden Wochen wurde der Entwurf zum Nachtragshaushalt in Abstimmung mit der Ortsvorsteherin und den Ortsvorstehern erstellt und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Die Ausschussmitglieder kamen zu dem Entschluss, dass es praktisch keine Alternativen zu den vorgeschlagenen Einsparungen und Streichungen von Haushaltsmitteln gebe.

 

Des Weiteren geht der Vorsitzende auf die Ankündigung ein, dass Bund und Land jeweils hälftig die Gewerbesteuerausfälle kompensieren werden. Diese Ankündigung finde sich noch nicht im Nachtragshaushalt wieder, da sie noch nicht gesetzlich fixiert sei. Er gehe davon aus, dass eine Zahlung frühestens Ende des Jahres erfolgen werde und hoffe, die Mittel im Haushalt 2021 berücksichtigen zu können.

 

Kämmerer Marc Göttlicher erläutert den Entwurf des Nachtragshaushalts detailliert (s. Anlage).

 

In der anschließenden Diskussion kritisiert Christine Wießmann im Namen der SPD-Stadtratsfraktion die Vorgehensweise der Verwaltung. Ein frühzeitiges Einbinden von Politik und Bevölkerung sei wünschenswert. Sie beantragt zudem, die für die Sanierung der Balkone am Gebäude Batterieweg 50 vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 Euro wieder in den Haushalt einzustellen (s. Anlage).

 

Die übrigen Stadtratsfraktionen sprechen der Verwaltung Dank für die geleistete Arbeit aus. Thomas Nuhn und Heinz-Peter Hammer plädieren zudem dafür, dem Nachtragshaushalt in der vorliegenden Form zuzustimmen.

 

Stefani Jürries regt an, folgende Punkte wieder in den Nachtragshaushalt aufzunehmen:

 

·         „Toilettenanlage in der Grundschule Kripp - hier würden wir zumindest eine Teilsanierung oder umfangreiche Instandsetzung fordern,

·         Barrierefreies Remagen - hier sollte nicht erneut der Rotstift angesetzt werden, nachdem die Summe nun endlich erhöht wurde,

·         Buswartehallen - zusätzlich zu den beiden größeren Projekten in Kripp und Oberwinter sollte auch Geld für kleinere Maßnahmen (z.B. an der Rovan-Allee) bereitgestellt werden,

·         Trinkbrunnen - bereits gelieferte Trinkbrunnen sollten auch installiert werden“

 

Bürgermeister Björn Ingendahl erläutert, dass Maßnahmen zur Barrierefreiheit nicht gänzlich gestrichen seien. So werde beispielsweise die Liftanlage hinter dem Rathaus in Kürze errichtet. Haushaltsmittel stehen durch die Ausbaumaßnahme Kirchstraße zur Verfügung, wobei diese Kosten selbstverständlich nicht auf die Anlieger umgelegt werden. Andererseits seien Bordsteinabsenkungen nur im Zuge von Ausbaumaßnahmen zu realisieren. Die Umrüstung der Bushaltestellen sei kostenintensiv. Er schlägt daher vor, die Mittel im Nachtrag nicht, dafür aber im Haushalt 2021 im größeren Umfang zur Verfügung zu stellen.

 

Was die Befestigung der Grünfläche im Bereich der Bushaltestelle in der Joseph-Rovan-Allee betrifft, so seien derartige kleinere Maßnahmen grundsätzlich durch den städtischen Bauhof zu leisten. Stefani Jürries zieht ihren Antrag, die Buswartehallen betreffend, daraufhin zurück.

 

Dr. Peter Wyborny beantragt, die Haushaltsmittel, die für die Renaturierung des Unkelbaches zur Verfügung stehen, zu streichen und zunächst eine Informationsveranstaltung in Unkelbach durchzuführen. Die Mittel könnten im Haushalt 2021 zielgerichtet wiedereingestellt werden. Christina Steinhausen unterstützt diesen Antrag. Bürgermeister Björn Ingendahl erläutert, dass eine Informationsveranstaltung in Unkelbach unabhängig von der Sperrung der Haushaltsmittel durchgeführt werde. Der Planungsauftrag zur Renaturierung sei bereits vergeben und zurzeit laufe die Ausschreibung der Leistungen, ergänzt Gisbert Bachem.

 

Norbert Matthias regt an, die geplanten Renovierungsarbeiten am Gebäude Hauptstraße 75 in Oberwinter durch das Vermögen der Elisabeth-Gütgemann-Stiftung zu finanzieren. Das Stiftungsvermögen sei ein Nebenprodukt des Haushalts und die Renovierungskosten könnten durch die Mieteinnahmen der Stiftung gedeckt werden.

 

 

Hinsichtlich der weiteren Anträge ergehen folgende