Sitzung: 19.05.2020 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 4
Vorlage: 0180/2020
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt bei vier Enthaltungen einstimmig, auf Grund
der Anträge für das Grundstück Gemarkung Remagen, Flur 34, Flurstück 25/1 eine
Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, ausschließlich für die Gartenbewässerung unbefristet, jedoch
jederzeit widerruflich zu erteilen. Die privaten Wasserversorgungsanlagen
dürfen nicht mit dem öffentlichen Trinkwassernetz und der Hausinstallation
verbunden werden.
Der Werkausschuss beschließt bei vier Enthaltungen einstimmig, auf Grund
der Anträge für das Grundstück Gemarkung Remagen, Flur 34, Flurstück 94/27 eine
Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, ausschließlich für die
Gartenbewässerung unbefristet, jedoch jederzeit widerruflich zu erteilen. Die
privaten Wasserversorgungsanlagen dürfen nicht mit dem öffentlichen
Trinkwassernetz und der Hausinstallation verbunden werden.
Herr Bliss gibt zu Bedenken, das aufgrund geringer Niederschläge die
Grundwasserstände weiter sinken werden und einer Teilbefreiung für zukünftige
Anfragen eine Ablehnung erfolgen sollte. Auch sei nicht kontrollierbar, welche
Menge tatsächlich entnommen würde.
Der Vorsitzende erläutert, dass für die Genehmigung der Brunnenbohrung
die Kreisverwaltung Ahrweiler zuständig ist. Aus rechtlicher Sicht spricht
nichts für eine Ablehnung.
Herr Walbröl erläutert, dass bisher die Anträge durch den Werkausschuss
genehmigt wurden. Bei Ablehnung müsse jetzt eine Grundsatzentscheidung für
zukünftige Fälle getroffen werden.