Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 4

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt bei vier Enthaltungen einstimmig, auf Grund der Anträge für das Grundstück Gemarkung Remagen, Flur 34, Flurstück 25/1 eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, ausschließlich für die   Gartenbewässerung unbefristet, jedoch jederzeit widerruflich zu erteilen. Die privaten Wasserversorgungsanlagen dürfen nicht mit dem öffentlichen Trinkwassernetz und der Hausinstallation verbunden werden.

 

Der Werkausschuss beschließt bei vier Enthaltungen einstimmig, auf Grund der Anträge für das Grundstück Gemarkung Remagen, Flur 34, Flurstück 94/27 eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, ausschließlich für die Gartenbewässerung unbefristet, jedoch jederzeit widerruflich zu erteilen. Die privaten Wasserversorgungsanlagen dürfen nicht mit dem öffentlichen Trinkwassernetz und der Hausinstallation verbunden werden.

 

 


Herr Bliss gibt zu Bedenken, das aufgrund geringer Niederschläge die Grundwasserstände weiter sinken werden und einer Teilbefreiung für zukünftige Anfragen eine Ablehnung erfolgen sollte. Auch sei nicht kontrollierbar, welche Menge tatsächlich entnommen würde.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass für die Genehmigung der Brunnenbohrung die Kreisverwaltung Ahrweiler zuständig ist. Aus rechtlicher Sicht spricht nichts für eine Ablehnung.

 

Herr Walbröl erläutert, dass bisher die Anträge durch den Werkausschuss genehmigt wurden. Bei Ablehnung müsse jetzt eine Grundsatzentscheidung für zukünftige Fälle getroffen werden.