Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB Wasser) zu der Verordnung über
Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der
Stadtwerke Remagen, Eigenbetrieb Wasserversorgung, vom 16.Dez. 1997 wie folgt
zu ändern:
§ 12
Für jede Mahnung einer fälligen
Rechnung wird pauschal ein Mahnentgelt von 1,15 Euro (umsatzsteuerfrei)
berechnet.
Die Änderung tritt zum 01.05.2020 in Kraft.
Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass die Abwicklung des
Zahlungsverzuges von Kunden gemäß Betriebsführungsvertrag durch die EVM
abgewickelt wird. Durch ein Urteil des BGH in 2019 darf in ein pauschales
Mahnentgelt nur der Schaden, der konkret durch die Pflichtverletzung verursacht
worden ist, einfließen (z.B. Druck, Porto, Kuvertierung, Frankierung). Daher
mussten die Mahnkosten von derzeit 5,00 Euro auf 1,15 Euro angepasst werden.
Aus diesem Grund ist § 12 Zahlungsverzug der ZVB wie folgt zu ändern:
Neufassung:
Für jede Mahnung einer fälligen
Rechnung wird pauschal ein Mahnentgelt von 1,15 Euro (umsatzsteuerfrei)
berechnet.