Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB Wasser) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der Stadtwerke Remagen, Eigenbetrieb Wasserversorgung, vom 16.Dez. 1997 wie folgt zu ändern:

 

§ 12

 

Für jede Mahnung einer fälligen Rechnung wird pauschal ein Mahnentgelt von 1,15 Euro (umsatzsteuerfrei) berechnet.

 

 

Die Änderung tritt zum 01.05.2020 in Kraft.

 

 

 


Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass die Abwicklung des Zahlungsverzuges von Kunden gemäß Betriebsführungsvertrag durch die EVM abgewickelt wird. Durch ein Urteil des BGH in 2019 darf in ein pauschales Mahnentgelt nur der Schaden, der konkret durch die Pflichtverletzung verursacht worden ist, einfließen (z.B. Druck, Porto, Kuvertierung, Frankierung). Daher mussten die Mahnkosten von derzeit 5,00 Euro auf 1,15 Euro angepasst werden. Aus diesem Grund ist § 12 Zahlungsverzug der ZVB wie folgt zu ändern:

 

Neufassung:

Für jede Mahnung einer fälligen Rechnung wird pauschal ein Mahnentgelt von 1,15 Euro (umsatzsteuerfrei) berechnet.