Bürgermeister Björn Ingendahl informiert über die getroffenen Eilentscheidungen, die im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats liegen.

 

Am 20.03.2020 wurde die Verschiebung der Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlung vom 15.05.2020 auf den 15.09.2020 beschlossen. Zudem wurden am 16.04.2020 und 28.04.2020 Stundungen ausgesprochen. Zum einen handelt es sich um die Stundung der Gewerbesteuernachzahlung aus den Jahren 2017 und 2018, die in Höhe von insgesamt 253.323,24 Euro in zwei Raten im April und Mai fällig gewesen wäre. Auf Antrag hin wurde die Forderung bis zum 01.10.2020 gestundet. Die zweite Stundung betrifft die Gewerbesteuervorauszahlung 2020. Hier wird ein Betrag in Höhe von 301.656,00 Euro auf Antrag hin bis zum 31.12.2020 gestundet.