Protokoll:

 

  1. Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 13.08.2009 – Eifel-Ahr-Portal

 

Die Entwicklung in Sachen des sogenannten Eifel-Ahr-Portals nimmt derzeit makabre Züge an. Aus dem Inhalt des Gutachtens, das heute der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, ist zu entnehmen, dass dramatische Einnahmerückgänge der Geschäfte in den Innenstädten von Bonn und Bad Neuenahr zu erwarten sind. Trotzdem kommt der Gutachter zu der erstaunlichen Schlussfolgerung, das geplante Einkaufszentrum sei grundsätzlich mit Blick auf die Nachbarkommunen verträglich. Gerne möchten wir daher für die öffentliche Stadtratssitzung anfragen,

 

-         welche Rolle Remagen in dem Gutachten spielt,

-         welche konkreten Schlussfolgerungen bezüglich von Remagen getroffen worden,

-         wie die Stadtverwaltung die Ergebnisse beurteilt, insbesondere die Tatsache, dass hier offensichtlich erneut von einem Investor im Kreis Ahrweiler ein Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gegeben und angenommen wurde, und

-         welche Schritte nach Ansicht der Verwaltung kurzfristig unternommen werden können, um den Fortgang der Planungen zu verhindern?

 

   

  Antwort der Verwaltung:

 

  Das Gutachten liegt der Stadt nicht vor, so dass eine inhaltliche Bewertung nicht  
vorgenommen werden kann. Nach Auskunft der Gemeinde Grafschaft wurde das Gutachten der Presse vor der im September geplanten offiziellen Vorstellung auf nicht näher bekannten Wegen zugespielt.

 

Die benachbarten Städte und Gemeinden werden erst nach der Vorstellung im Rahmen einer Gemeinderatssitzung nähere Informationen zu dem Gutachten erhalten.

 

Sobald das Gutachten vorliegt, wird die Verwaltung dieses gemeinsam mit dem Fachausschuss auswerten und dabei auf die Vereinbarkeit der Planungen insbesondere mit den Zielen 57 bis 62 des Landesentwicklungsprogramms IV überprüfen (vgl. nachstehenden Auszug aus dem LEP IV), die da u.a. lauten:

 

·        Zentralitätsgebot

·        städtebauliches Integrationsgebot

·        Nichtbeeinträchtigungsgebot

·        Agglomerationsverbot.

 

Es gibt im bisherigen Stadium keine Möglichkeit, die Gemeinde Grafschaft oder einen privaten Investor an der Fortführung der Planungen zu hindern. Mitwirken kann die Stadt nur innerhalb der förmlich vorgeschriebenen Verfahren, vom Zielabweichungsverfahren bis hin zur notwendigen Änderung des Bebauungsplanes, an denen sie sich mit der Ziel der Sicherung der berechtigten eigenen Interessen beteiligen wird.

Anlage


2. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.08.2009 –
    Nürburgring-GmbH

 

     Zweitens hat sich ebenfalls in den letzten Tagen die erneute finanzielle Schieflage der Nürburgring GmbH gezeigt. Neben hohem zusätzlichen Kreditbedarf wird erneut (zum dritten Mal in Folge?) eine drastische Kapitalerhöhung notwendig werden. Wir fragen daher die Verwaltung und den Bürgermeister,

 

-         mit welchen finanziellen Mitteln bisher die Stadt Remagen im Wege der Kreisumlage durch die Misswirtschaft der Nürburgring-GmbH in Anspruch genommen wurde,

-         welche möglichen Belastungen durch die erneut geplante Kapitalerhöhung auf die Stadt zukommen werden,

-         in welchem Umfang sich aufgrund der zusätzlichen Kapitalzinsen und des damit erkennbaren zukünftigen Defizits bei den wirtschaftlichen Aktivitäten der GmbH in den nächsten zehn Jahren für Remagen über die anstehende Kapitalerhöhung hinaus Belastungen ergeben werden,

-         was die Verwaltung und der Bürgermeister ggf. planen, um einen Ausstieg des Kreises aus der GmbH zu erreichen und damit weiteren Schaden von der Stadt Remagen und den Bürgern/innen abzuwenden?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Frage,  inwieweit der Kreis sich zusätzlich finanziell an der Nürburgring-GmbH beteiligt, liegt alleine in der Zuständigkeit des Kreistages. Insoweit wäre die Frage innerhalb der Fragestunde des Kreistages auch richtig angesiedelt.

 

Ganz allgemein ist die Kreisumlage wie jede Steuer, die die Bürger zu zahlen haben, ein allgemeines Deckungsmittel und kann nicht unmittelbar bestimmten Zwecken zugeordnet werden.

 

Ein Anruf bei Kreiskämmerer Solbach am 14.08.2009 ergab, dass es derzeit keinerlei Indizien für eine anstehende Kapitalerhöhung der Nürburgring-GmbH gibt.

 

Die einzig greifbare Erkenntnis in dieser Richtung ist die auch in der Presse veröffentlichte Absicht des Landes Rheinland-Pfalz, über zwei Jahre hinweg fünf Millionen jährlich als Gesellschafterdarlehen zuzuschießen.

 

Die einzige Belastung im Haushalt der Stadt Remagen, die dem Nürburgring unmittelbar zugeordnet werden kann, ist die bereits laufende für die Jahre 2008, 2009 und 2010 zugesagte zusätzliche Beitragszahlung in Höhe von je 9.000,00 € an die Tourist- und Servicegesellschaft des Kreises. Dieser Betrag dient zur Finanzierung des Marketingstützpunktes der Gesellschaft im Welcome-Center des Nürburgringes.

 

 

3. Anfrage von Ratsmitglied Langen – tiefbaubedingte Schäden an den Anliegergrundstücken/-häusern


Aufgrund mehrfacher Anwohnerhinweise hatte ich die Frage in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 02.06.2009 gestellt, welche Schäden tiefbaubedingt an den Anliegergrundstücken/-häusern der Straße „Am Bergquell“ infolge des Straßenausbaus entstanden sind, worauf diese Schäden zurückgeführt werden und in welcher Höhe Kosten angefallen und in welcher Höhe Kosten beglichen worden sind.

 

     Hierauf nimmt die Niederschrift zu TOP 10 der öS (Niederschrift Seite 12 unten) Bezug; verweist aber zur Beantwortung auf die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung.

 

     In der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung werden indes hierzu keine Informationen gegeben. Ich bitte um baldmögliche umfassende Beantwortung, schriftlich auch in der nächsten Sitzungsniederschrift des Stadtrates.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gesamtschaden 2.050,00 € beträgt. Eine Aufschlüsselung des Betrages werde in der Niederschrift erfolgen.

Anmerkung:

 

An folgenden privaten Anwesen kam es durch den Straßen- und Kanalbau zu Schäden:

Hs-Nr. 12

Rissbildung in der Außenwand, bedingt durch Erschütterungen beim Kanal- und Straßenbau;

Haarrissbildungen rechte Giebelwand, bedingt durch Erschütterungen beim Kanal- und Straßenbau;

Sanierungsaufwand:

Anteilige Risssanierung im Bereich der Außenfassade (ca. 4 lfm)

Putzsanierung im Flurbereich (ca. 2,5 qm)

Malerarbeiten im Flur

Anteilige Abdichtungsmaßnahme im Bereich der Duschkabine

Entschädigungssumme brutto 500,-- €

Der Anteil Straßenbau betrug 200,-- €, der Betriebszweig Abwasser zahlte
300,-- €.

Hs-Nr. 14

Haarrissbildungen im Bereich der Stuckleiste im Wohnzimmer und Rissbildung im Bereich Fenster im Dachgeschoss, bedingt durch Erschütterungen beim Kanal- und Straßenbau;

Sanierungsaufwand:

Anteilige Risssanierung im Bereich der Außenfassade (ca. 4 lfm)

Nacharbeiten der Fuge im Parkettboden

Malerarbeiten im Wohnzimmer, Flur und Dachgeschoss

Entschädigungssumme brutto 1.250,-- €

Der Anteil Straßenbau betrug 525,-- €, der Betriebszweig Abwasser zahlte 725,-- €.

Hs-Nr. 16

Fugenmörtel im Bereich der Fensterleibungen im Badezimmer hat sich gelöst, bedingt durch Erschütterungen beim Kanalbau;

Fundament des Stahlrohrs der Wäschespinne hat sich verschoben, Mutterboden wurde nicht mehr eingebracht

Sanierungsaufwand:

Entschädigungssumme brutto 300,-- €;
Diese wurden komplett vom Betriebszweig Abwasser bezahlt. Die Gesamt-Entschädigungssumme beläuft sich auf 2.050,-- €, an dem der Straßenbau mit Kosten i.H.v. 725,-- € beteiligt war.

 

4. SEM Remagen-Süd; Mähen des Baugebietes

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Flächen der noch nicht veräußerten Baugrundstücke im Baugebiet „Am Römerhof“ im August 2009 auf Veranlassung der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft gemäht wurden. Die Kosten hierfür betragen ca. 5.000,00 €.

 

5. Eingestürzte Stützmauer in Rolandswerth

 

Nach Auskunft des LBM Cochem laufen z.Z. die Ausschreibungen für die Wiederherstellung der Mauer. Es fehlt noch ein Fachgutachten aus dem Bereich Statik und Geologie. Die Angelegenheit wird von Cochem in eigener Zuständigkeit bearbeitet und finanziert.

 

6. Anfrage von Ratsmitglied Reinke – fehlende Querungshilfe am „Düsseldorfer Hof“

Herr Bachem teilt mit, dass vor Beginn der dunklen Jahreszeit noch zusätzliche Querungshilfen eingebaut werden. Allerdings werden diese nicht mit Lampen ausgestattet.

 

7. Anfrage von Ratsmitglied Lembke – Blockheizkraftwerk

 

Hier bitten wir um Mitteilung des aktuellen Sachstandes. Welche Schritte hat die Verwaltung unternommen, um – wie in der letzten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 30.06.2009 beschlossen – in der nächsten Sitzung des Bauausschusses konkrete Entwürfe vorzustellen?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Nach der Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden am 04.08.2009 hat die Verwaltung einen Fachplaner beauftragt, der die Varianten des Einsatzes eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) für das Schulzentrum und das Schwimmbad erarbeiten soll. In der Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 22.09.2009 wird das Ergebnis vorgestellt.

 

8. Anfrage von Ratsmitglied Lembke – Erstattung der zuviel gezahlten USt auf Hausanschlusskosten

 

Aufgrund unserer Initiative hatte der Werkausschuss beschlossen, eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, dass die aufgrund aktueller BFH-Rechtsprechung und entsprechender Reaktion der Finanzverwaltung zuviel gezahlte USt an die Hauseigentümer erstattet wird. Wieviel Anträge sind bisher eingegangen? Wie hoch beläuft sich die Summe der erstattungsfähigen USt?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Bisher wurden 101 Anträge eingereicht mit einer Summe von 13.910,00 €-

 

9. Anfrage von Ratsmitglied Lembke – Rheinpromenade

 

Aufmerksame Bürger haben uns darauf angesprochen, dass die Platten an der neugestalteten Rheinpromenade insbesondere im Platzbereich schon stark verschmutzt sind (Abdrücke durch Autoreifen, dunkle kleine und große Flecken).

Da zu befürchten ist, dass diese nicht mehr zu entfernen sind, wenn sie erst einmal lange genug auf die Platten einwirken konnten, fragen wir die Verwaltung, was sie gegen die Verschmutzung zu tun gedenkt?

Nach wie vor ist festzustellen, dass immer wieder Autos die Promenade unzulässiger Weise befahren (trotz Absperrung an der Pintgasse). Was hat die Verwaltung bisher dagegen unternommen? Wie oft sind Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt worden? Wann wurden diese Kontrollen durchgeführt? (auch am Wochenende und in den Abendstunden)?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Bereits bei der Abnahme wurde durch den Einsatz eines städtischen Fahrzeuges festgestellt, dass beim Drehen des Fahrzeuges Reifenspuren auf den Platten zu sehen sind. Diese werden nach Aussage unseres Gutachters Herrn Wulf Schneider durch einen Regenguss wieder abgewaschen. Ein anderes Problem sind Kaugummis, die einfach ausgespuckt werden und bei diesen hellen Platten zu schwarzen Flecken werden. Ähnlich wie in der Fußgängerzone werden wir irgendwann die Platten reinigen lassen müssen.

 

Der Bereich der Rheinpromenade (Fußgängerbereich) wird von den Überwachungskräften tagsüber (Mo – Fr) regelmäßig, mitunter mehrmals am Tag kontrolliert. Seit Anfang September erfolgen auch häufiger Abendkontrollen (20.00 Uhr). Unberechtigt parkende Fahrzeuge erhalten eine Verwarnung nach den Vorgaben des amtlichen Tatbestandskatalogs für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten. Kontrollen an Wochenenden wurde bisher nur sporadisch durchgeführt, da die Überwachungskräfte an diesen Tagen keinen Regeldienst haben. Gerade im Hinblick auf die zunehmenden Beschwerden hinsichtlich der Rheinpromenade ist jedoch beabsichtigt, zukünftig auch Wochenendkontrollen, insbesondere samstagabends, durchzuführen. Aus personellen Gründen wird es jedoch nicht möglich sein, die Kontrollen jedes Wochenende durchzuführen.