Beschluss:
Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag auf Teilbefreiung vom
Anschluss- und Benutzungszwang entsprechend der abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: fünf Ja Stimmen, fünf Nein Stimmen, drei
Enthaltungen.
Der Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist
somit abgelehnt.
Der Vorsitzende stellte den Antrag der Teilbefreiung kurz vor.
Es gibt eine Wortmeldung durch Herr Prof. Dr. Bliss. Durch die
Genehmigung jeder weiteren privaten Entnahme, würde der Grundwasserspiegel noch
weiter sinken. Es sollte seitens des Ausschusses eine Grundsatzentscheidung
getroffen werden: soll weiterhin einer Entnahme zugestimmt werden oder nicht.
Herr Prof. Dr. Bliss stellt den Antrag hierüber abzustimmen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag – Grundsatzentscheidung das
weiterhin eine Grundwasserentnahme durch Brunnenbohrung zur Gartenbewässerung
für private Grundstücke erlaubt wird abstimmen.
Abstimmungsergebnis: fünf Ja Stimmen, sechs Nein Stimmen, zwei
Enthaltungen.
Somit ist der Antrag abgelehnt.