Beschluss: mehrfach beschlossen

Protokoll:

 

Die Zahl der Beigeordneten beträgt nach § 8 der Hauptsatzung bis zu drei. Der 1. Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung. Die übrigen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete verhindert sind (§ 50 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung).

 

Die Beigeordneten sind in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu wählen. Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht nach § 36 Abs. 3 GemO. Der Vorsitzende bittet die Ratsmitglieder, sich zur Stimmabgabe in die dafür bereitgestellte Wahlkabine zu begeben. Nach Kennzeichnung der Stimmzettel mit dem bereitliegenden Stift sind diese in die bereitstehende Wahlurne einzuwerfen.

 

Nun bittet der Vorsitzende um Wahlvorschläge für den 1. Beigeordneten.

 

Die FBL-Fraktion schlägt Herrn Hans-Joachim Bergmann vor. Zur Person des Herrn Bergmann brauche man keine ausführlichen Informationen zu geben, da er als langjähriger Ortsvorsteher der Kernstadt hinreichend bekannt sei.

 

Die Vorsitzende der SPD-Fraktion kritisiert, dass die Fraktionen der FDP, der FBL und der CDU die SPD „rauskegeln“ und von dem traditionellen Verfahren abweichen wollen, dass die zweitstärkste Partei im Rat den 1. Beigeordneten stellt. Die SPD-Fraktion schlägt als Gegenkandidaten Herrn Rolf Plewa vor, der sich durch diverse Aktionen wie die „Kulturwerkstatt“, „Aktion Stolpersteine“ und ähnliches verdient gemacht hat.

 

Die CDU-Fraktion erklärt, dass sie keinen eigenen Wahlvorschlag unterbreite, sondern Herrn Bergmann aufgrund seines Erfahrungsschatzes unterstützen werde.

 

Prof. Dr. Bliss erklärt, dass er bereits zu Beginn seiner politischen Tätigkeit aufgefordert wurde, sich der guten traditionellen Übung anzuschließen und der zweitstärksten Partei im Rat die Position des 1. Beigeordneten zu überlassen. Seine Fraktion schließe sich dem Wahlvorschlag der SPD an.

 

Ratsmitglied Lembke bemerkt als Vorsitzender der FBL-Fraktion zur langjährigen Tradition an, dass es Zeiten gab, in denen die CDU die absolute Mehrheit hatte und der FBL sogar die Position des dritten Beigeordneten verwehrt wurde.

 

Nach Abschluss der Diskussion leitet der Vorsitzende den 1. Wahlgang ein. Die geheime Abstimmung, an der sich der Vorsitzende gemäß § 36 Abs. 3 GemO nicht beteiligte, hat nachstehendes Ergebnis:

 

Anwesende Ratsmitglieder:                                              32

abgegebene Stimmen:                                                       32

ungültige Stimmen:                                                                                 0

 

auf Herrn Plewa entfallen:                                                         11 Stimmen

auf Herrn Bergmann entfallen                                  21 Stimmen

Stimmenthaltungen:                                                                                      0

 

Damit ist Herr Bergmann zum 1. Beigeordneten gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

 

Für die Wahl zum 2. Beigeordneten wird von der CDU-Fraktion Herr Joachim Titz vorgeschlagen, der seit 1984 kommunalpolitische Ämter bekleidet. Sein Beruf als Rechtsanwalt könne der Stadt in dieser Position hilfreich sein, so führt der Vorsitzende der CDU aus.

 

Die geheime Abstimmung, an der sich der Vorsitzende gemäß § 36 Abs. 3 GemO nicht beteiligte, hat nachstehendes Ergebnis:

 

Anwesende Ratsmitglieder:                                              32

abgegebene Stimmen:                                                       32

ungültige Stimmen:                                                                                 2

Ja-Stimmen:                                                                                                  20

Nein-Stimmen:                                                                                 8

Stimmenthaltungen:                                                                                      2

 

Somit ist Herr Titz zum 2. Beigeordneten gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

 

Bürgermeister Georgi weist darauf hin, dass die Hauptsatzung drei Beigeordnete zulässt und stellt die Frage, ob es Wahlvorschläge gibt.

 

Die WGR bezieht sich auf die Auskünfte der bisherigen Beigeordneten, dass das Arbeitspensum sehr umfangreich ist, so dass ein dritter Beigeordneter hilfreich sei. Sie schlägt Herrn Dr. Hans-Gerd Höptner für diese Position vor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Herrn Dr. Rüdiger Finger vor, der zwar in dieser Sitzung wegen eines Auslandaufenthalts nicht anwesend ist, aber sein Einverständnis gegeben hat, zum Beigeordneten gewählt zu werden. Herr Dr. Finger sei aus seiner langjährigen Tätigkeit als Ortsbeiratsmitglied bekannt. Es sollte allerdings vor einer Wahlhandlung grundsätzlich abgeklärt werden, ob ein dritter Beigeordneter gewählt werden soll.

 

Bürgermeister Georgi spricht sich dafür aus, eine Abstimmung herbeizuführen, da eine Vielzahl von Nein-Stimmen den Vorgeschlagenen schädigen könnte.

 

Ratsmitglied Langen entgegnet, dass die Hauptsatzung drei Beigeordnete zulässt und die Wahl daher durchgeführt werden sollte.

 

Der Vorsitzende fordert zunächst Herrn Dr. Höptner auf, sich vorzustellen. Dieser gibt seine persönlichen Daten bekannt und erläutert seine berufliche Tätigkeit.

 

Anschließend leitet der Vorsitzende den Wahlgang ein.

 

Anwesende Ratsmitglieder:                                              32

abgegebene Stimmen                                                        32

ungültige Stimmen:                                                                                 9

 

auf Herrn Dr. Finger entfallen                                  13 Stimmen

auf Herrn Dr. Höptner entfallen                                  10 Stimmen

 

Damit hat Herr Dr. Finger die Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht. Er wird in der nächsten Ratssitzung zum 3. Beigeordneten ernannt werden.

 

Nach § 54 Abs. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Beamten (Ehrenbeamte) zu ernennen. Sie werden in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Bürgermeister Georgi übergibt zunächst dem 1. Beigeordneten Herrn Bergmann die Ernennungsurkunde, vereidigt ihn und führt ihn in sein Amt ein. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung wurde eine besondere Niederschrift gefertigt.

 

Dann übergibt der Vorsitzende dem 2. Beigeordneten Herrn Titz die Ernennungsurkunde, vereidigt ihn und führt ihn in sein Amt ein. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung wurde ebenfalls eine besondere Niederschrift gefertigt.

 

Die neugewählten Beigeordneten nehmen am Verwaltungstisch Platz.

 

Sowohl Herr Bergmann als auch Herr Titz legen ihr Mandat als Ratsmitglied nieder. Die Ersatzpersonen Herr Rainer Doemen und Herr Werner Jung sind anwesend und werden vom Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet. Über die Verpflichtung wurde eine besondere Niederschrift gefertigt.