Zu einer Anfrage des OV erklärt die STAV am 30.09., dass die am 18.5.2020 zusätzlich beauftragte Grünlandkartierung durchgeführt wurde und der STAV am folgenden Tag (01.10.2020) (lt. heutigem Anruf beim Fachbüro) per E-Mail übermittelt wird. Herr Günther muss dann die sich daraus ergebenden Veränderungen in den Bebauungsplan einarbeiten. Zum weiteren Ablauf: Absprache und Genehmigung mit KV, dann in den Bauausschuss, evtl. Ortsbeirat (Rahmen des Eingriffs, Minimaleingriff). Diskussion. OBR Brüggemann fragt nach der Anzahl der möglichen Häuser die dort gebaut werden könnten. OBR Schneider bittet darum, den ursprünglich vorgesehenen Bauabschnitt bei der KV einzureichen.