Sitzung: 27.10.2020 Ortsbeirat Unkelbach
Geschwindigkeit im Ort
Sehr geehrter Herr Eich,
die Geschwindigkeitsregelung
der Oedinger Straße zwischen dem Ortsausgang und der Verzweigung Oberdorfstraße
/ Am Weiher ist nicht eindeutig. Während die Geschwindigkeit aus Richtung
Oedingen hinter dem Ortseingangsschild per Verkehrszeichen auf 30 Km/h reduziert
werden soll, gibt es in der Gegenrichtung keine sichtbare Regulierung ab der
Verzweigung Oberdorfstraße / Am Weiher in Richtung Ortsausgang. An diesem
Straßenabschnitt befindet sich der Kindergarten, ein Spielplatz, der gut
angenommen wird, die Feuerwehr und die Mehrzweckhalle. Im weiteren Verlauf, in
Höhe Haus Nr. 30 / 32 ist eine recht unübersichtliche Rechtskurve. Die Straße
ist so großzügig angelegt, daß sie gerne auch mit höheren Geschwindigkeiten als
mit 50 Km/h befahren wird, auch die oben genannte Kurve. Die Verschränkung bei
Haus Nr. 20 bewirkt fast nichts. Mit diesem Brief möchte ich um eine rechtlich
gesicherte Aussage zur Geschwindigkeitsregulation auf der Oedinger Straße
bitten.
Eine
Mail mit ähnlichem Wortlaut ging an die KV Ahrweiler. Antwort:
Sehr geehrte Damen und
Herren,
Ihre Eingabe hinsichtlich
der Geschwindigkeitsregelung in der Oedinger Straße zwischen dem Ortsausgang
und der Verzweigung Oberdorfstraße / Am Weiher wurde unter Beteiligung des
Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz einer entsprechenden Prüfung
unterzogen. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass die vorhandene
Geschwindigkeitsbeschränkung rechtskonform ist und keine Nachbesserung erfolgen
muss.
Begründet wird dies wie
folgt:
Stellungnahme
des LBM Cochem-Koblenz:
Hinsichtlich der
angebrachten Zweifel an der Geschwindigkeitsregelung wird mitgeteilt, dass die
Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Kreuzung/ Einmündung nicht automatisch
aufgehoben wird. Das Verkehrszeichen 30 km/h ist bereits in der Rheinstraße
aufgestellt und wird weder durch die Einmündung der Rheinstraße in die Straße
„Am Weiher“ noch durch die darauffolgende Einmündung der Straße „Am Weiher“ in
die Oedinger Straße aufgehoben und gilt somit auch noch im Bereich zwischen
Oedinger Straße und Ortsaugang.
Bzgl. der Verschwenkungen
wird mitgeteilt, dass die erforderlichen Messungen noch ausstehen und eine
abschließende Prüfung nach den Messungen erfolgen wird.
Abschließende
Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler:
Zusammenfassend wird sich
der Auffassung des LBM angeschlossen. Die Straßenverkehrsordnung regelt klar,
wie eine Beschilderung vorzunehmen ist und durch welche Maßnahmen diese
aufgehoben wird.
Somit kann die Notwendigkeit
einer Nachbesserung nicht gesehen werden.
Vorschlag
von OBR Schneider: Installation eines 30 Km/H-Zone Schildes an beiden
Ortseingängen, alternativ ein 30 Km/H Schild an der Ecke Oberdorfstraße / Am
Weiher.
Verkehrsspiegel an der
Oedinger Straße
Anfrage
eines Einwohners an die KV Ahrweiler:
Sehr
geehrte Damen und Herren,
in
der Kurve der K40 am Ortsausgang Unkelbach in Richtung Oedingen, hier: in Höhe
der Häuser Oedinger Str. 30 und Oedinger Str. 32, kommt es regelmäßig für am
Straßenverkehr beteiligte Fußgänger, Fahrrad-/Krad-/PKW-Fahrern zu
(lebens-)gefährlichen Situationen, weil die Hofzufahrten benannter Häuser für
berganfahrende Fahrzeuge schwer einsehbar sind und gleichzeitig bergabfahrende
Fahrzeuge in den allermeisten Fällen mit einer überhöhten Geschwindigkeit in
die besagte Kurve fahren.
Ich
wohne seit ca. 20 Jahren in unmittelbarer Nachbarschaft und habe den ein oder
anderen Beinah-Unfall mitansehen müssen. Dieses Thema haben auch die
betroffenen Anwohner untereinander diskutiert und sind zu der Erkenntnis
gekommen, dass ein Spiegel (der muss nicht groß sein) auf dem öffentlichen
Grüngelände auf der gegenüberliegenden Straßenseite der genannten Häuser das
Risiko von Kollisionen erheblich reduzieren könnte.
Ich
beantrage daher einen Verkehrsspiegel bzw. die Aufstellung eines solchen an
dieser Stelle und hoffe auf eine positive Nachricht!
Der
Ortsbeirat beschließt die Installation eines Verkehrsspiegels an o.a. Stelle:
5 1 0
Dafür
Enthaltung
Dagegen