Geschwindigkeit im Ort

 

Sehr geehrter Herr Eich,

 

die Geschwindigkeitsregelung der Oedinger Straße zwischen dem Ortsausgang und der Verzweigung Oberdorfstraße / Am Weiher ist nicht eindeutig. Während die Geschwindigkeit aus Richtung Oedingen hinter dem Ortseingangsschild per Verkehrszeichen auf 30 Km/h reduziert werden soll, gibt es in der Gegenrichtung keine sichtbare Regulierung ab der Verzweigung Oberdorfstraße / Am Weiher in Richtung Ortsausgang. An diesem Straßenabschnitt befindet sich der Kindergarten, ein Spielplatz, der gut angenommen wird, die Feuerwehr und die Mehrzweckhalle. Im weiteren Verlauf, in Höhe Haus Nr. 30 / 32 ist eine recht unübersichtliche Rechtskurve. Die Straße ist so großzügig angelegt, daß sie gerne auch mit höheren Geschwindigkeiten als mit 50 Km/h befahren wird, auch die oben genannte Kurve. Die Verschränkung bei Haus Nr. 20 bewirkt fast nichts. Mit diesem Brief möchte ich um eine rechtlich gesicherte Aussage zur Geschwindigkeitsregulation auf der Oedinger Straße bitten.

 

Eine Mail mit ähnlichem Wortlaut ging an die KV Ahrweiler. Antwort:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ihre Eingabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsregelung in der Oedinger Straße zwischen dem Ortsausgang und der Verzweigung Oberdorfstraße / Am Weiher wurde unter Beteiligung des Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz einer entsprechenden Prüfung unterzogen. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass die vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung rechtskonform ist und keine Nachbesserung erfolgen muss.

 

Begründet wird dies wie folgt:

 

Stellungnahme des LBM Cochem-Koblenz:

 

Hinsichtlich der angebrachten Zweifel an der Geschwindigkeitsregelung wird mitgeteilt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Kreuzung/ Einmündung nicht automatisch aufgehoben wird. Das Verkehrszeichen 30 km/h ist bereits in der Rheinstraße aufgestellt und wird weder durch die Einmündung der Rheinstraße in die Straße „Am Weiher“ noch durch die darauffolgende Einmündung der Straße „Am Weiher“ in die Oedinger Straße aufgehoben und gilt somit auch noch im Bereich zwischen Oedinger Straße und Ortsaugang.

 

Bzgl. der Verschwenkungen wird mitgeteilt, dass die erforderlichen Messungen noch ausstehen und eine abschließende Prüfung nach den Messungen erfolgen wird.

Abschließende Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler:

 

Zusammenfassend wird sich der Auffassung des LBM angeschlossen. Die Straßenverkehrsordnung regelt klar, wie eine Beschilderung vorzunehmen ist und durch welche Maßnahmen diese aufgehoben wird. 

 

Somit kann die Notwendigkeit einer Nachbesserung nicht gesehen werden.

 

Vorschlag von OBR Schneider: Installation eines 30 Km/H-Zone Schildes an beiden Ortseingängen, alternativ ein 30 Km/H Schild an der Ecke Oberdorfstraße / Am Weiher.

 

Verkehrsspiegel an der Oedinger Straße

 

Anfrage eines Einwohners an die KV Ahrweiler:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in der Kurve der K40 am Ortsausgang Unkelbach in Richtung Oedingen, hier: in Höhe der Häuser Oedinger Str. 30 und Oedinger Str. 32, kommt es regelmäßig für am Straßenverkehr beteiligte Fußgänger, Fahrrad-/Krad-/PKW-Fahrern zu (lebens-)gefährlichen Situationen, weil die Hofzufahrten benannter Häuser für berganfahrende Fahrzeuge schwer einsehbar sind und gleichzeitig bergabfahrende Fahrzeuge in den allermeisten Fällen mit einer überhöhten Geschwindigkeit in die besagte Kurve fahren.

Ich wohne seit ca. 20 Jahren in unmittelbarer Nachbarschaft und habe den ein oder anderen Beinah-Unfall mitansehen müssen. Dieses Thema haben auch die betroffenen Anwohner untereinander diskutiert und sind zu der Erkenntnis gekommen, dass ein Spiegel (der muss nicht groß sein) auf dem öffentlichen Grüngelände auf der gegenüberliegenden Straßenseite der genannten Häuser das Risiko von Kollisionen erheblich reduzieren könnte.

Ich beantrage daher einen Verkehrsspiegel bzw. die Aufstellung eines solchen an dieser Stelle und hoffe auf eine positive Nachricht!

 

Der Ortsbeirat beschließt die Installation eines Verkehrsspiegels an o.a. Stelle:

 

5                                                          1                                                                      0

 

Dafür                                      Enthaltung                                                    Dagegen