Sitzung: 28.10.2020 Ortsbeirat Oberwinter
Ortsvorsteherin
Angela Linden-Berresheim teil mit:
10.1 Der in der letzten Sitzung gegebene Hinweis auf regelwidriges Parken in der Pützgasse wird durch die Verwaltung noch im Zuge eines Ortstermins geprüft. Dann soll festgelegt werden, ob und an welcher Stelle ggf. ein Blumenkübel aufgestellt werden soll. Ziel der Maßnahme ist es, die Fahrgassen beidseitig der Oberwinterer Pumpe für den Verkehr nutzbar und offen zu halten.
10.2 Die am katholischen Kindergarten angesiedelte Naturgruppe soll im Frühjahr 2021 eingerichtet werden. Der Bauantrag liegt der zuständigen Behörde zur Genehmigung vor.
10.3 Die aktuellen Beschränkungen durch die Corona-Pandemie haben zur Folge, dass in diesem Jahr keine St. Martins-Umzüge stattfinden. Die Wecken werden der Grundschule und den Kindergärten in Corona-gerechter Form zur Verfügung gestellt. Ortsvorsteherin Angela Linden-Berresheim wird die Mitglieder des Martinsausschusses noch genauer informieren.
10.4 Die umgefallenen Bäume auf dem Waldweg hinter der Fa. Kessel wurden zeitnah beseitigt. Jens Huhn bedankt sich für die schnelle Reaktion auf seinen Hinweis.
10.5 Auf dem Areal Birgeler-Kopf veranlasst die Verwaltung aus Sicherheitsgründen die Fällung der fünf Pappeln, da diese nicht mehr verkehrssicher sind, sowie einiger kleinerer Bäume. Aus Kostengründen ist beabsichtigt, die Stämme vor Ort zu belassen. Die Kronen werden aufgearbeitet und entfernt bzw. seitlich gelagert, um dort zu zerfallen.
10.6 Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Neupflanzungen werden im Frühjahr 2021 realisiert (Sitzung 01.07.2020).
10.7 Der Trinkbrunnen, welcher im Bereich der Sitzgruppe am Pegelhäuschen installiert werden soll, wird im kommenden Jahr realisiert. Ein hierzu notwendiger Antrag auf Wasseranschluss ist bei der EVM gestellt.
10.8
Am Volkstrauertag wird es in Oberwinter
Corona-bedingt lediglich zu einer stillen Kranzniederlegung mit wenigen
ausgewählten Teilnehmern kommen.
Für Bandorf erklärt sich Thomas Nuhn bereit, im engen Kreis eine stille
Kranzniederlegung mit dem St. Josefs-Verein zu organisieren.
10.9
Unter Bezug auf die eingangs von Sabine Glaser
gewünschte Erklärung zur gestrigen Sitzung des Bau-, Verkehrs- und
Umweltausschuss erläutert Stadtplaner Peter Günther den Verfahrensgang bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen und die Aufgaben der verschiedenen Gremien.
Vorliegend hat die Verwaltung mit der Entwicklung einer weiteren Variante nach
Eingang aller Stellungnahmen auf deren Inhalte und die vorgeschlagene
Gewichtung der dabei jeweils vorgetragenen Argumente reagiert. Diese neue
Variante konnte folglich bei der Sitzung am 01.07.2020 dem Ortsbeirat nicht
vorgestellt werden, da sie erst im Vorfeld der Fachausschusssitzung und somit
nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens entstand. Die Weiterentwicklung einer
Planung oder Planungsvariante ist eine vom Gesetzgeber durchaus gewollte Folge
und somit keinesfalls unübliche Ausprägung bei der Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange unter- und gegeneinander (§ 1 Abs. 7 Baugesetzbuch). Der
jeweils planbetroffene Ortsbeirat wird im Rahmen seiner Mitwirkungsrechte
ebenso an der Aufstellung beteiligt, wie die Bürger und die von der Planung
betroffenen Behörden auch. Ihm obliegt es, aus seinen Zuständigkeiten heraus
Anregungen zum Verfahren vorzubringen und auf diese Weise an der Planung
mitzuwirken. Die Auswertung, Gewichtung und Beschlussfassung über die eingegangenen
Stellungnahmen ist nicht dem Mitwirkungsrecht der Ortsbeiräte zuzurechnen (vgl.
Zuständigkeiten der Ortsbeiräte nach § 8 Hauptsatzung). Dies ist nach dem
Gesetz vielmehr die Aufgabe des Stadtrates, vorberatend des Bau-, Verkehrs- und
Umweltausschusses. Zum Wesen der Abwägung gehört es, dass bei sich
widerstreitenden Interessen der eine Belang begründet hinter einen anderen
zurückzustellen ist; dies kann auch die von einem Ortsbeirat vorgetragenen
Vorschläge betreffen, die gegenüber anderen Belangen nicht per se mit einem
höheren Gewicht in die Abwägung einzustellen sind. Geänderte Planungen sind
nochmals auszulegen, so dass jeder zu diesen Änderungen erneut eine
Stellungnahme vorbringen kann und sich der Prozess der Abwägung wiederholt.
Peter Günther
weist darauf hin, dass die neu entwickelte Variante D dem Beschluss des Ortsbeirates
nicht entgegenstand, sondern wesentliche Elemente berücksichtigte (Beibehaltung
der Verbindungsfunktion; Verbesserung der Erreichbarkeit). Der wesentliche
Unterschied liegt in einer zukünftigen Beitragspflicht der Anlieger an den
Erschließungsbeiträgen.
Letztlich ist der Fachausschuss in seiner gestrigen Sitzung dem Vorschlag der
Verwaltung nicht gefolgt. Er hat die Argumente anders als die Verwaltung
gewichtet und daher dem Stadtrat die weitere Planung auf Basis der Variante B1
empfohlen; dies deckt sich mit dem vom Ortsbeirat beschlossenen Vorschlag.