Ortsvorsteherin Angela Linden-Berresheim teil mit:

10.1      Der in der letzten Sitzung gegebene Hinweis auf regelwidriges Parken in der Pützgasse wird durch die Verwaltung noch im Zuge eines Ortstermins geprüft. Dann soll festgelegt werden, ob und an welcher Stelle ggf. ein Blumenkübel aufgestellt werden soll. Ziel der Maßnahme ist es, die Fahrgassen beidseitig der Oberwinterer Pumpe für den Verkehr nutzbar und offen zu halten.

10.2      Die am katholischen Kindergarten angesiedelte Naturgruppe soll im Frühjahr 2021 eingerichtet werden. Der Bauantrag liegt der zuständigen Behörde zur Genehmigung vor.

10.3      Die aktuellen Beschränkungen durch die Corona-Pandemie haben zur Folge, dass in diesem Jahr keine St. Martins-Umzüge stattfinden. Die Wecken werden der Grundschule und den Kinder­gärten in Corona-gerechter Form zur Verfügung gestellt. Ortsvorsteherin Angela Linden-Berresheim wird die Mitglieder des Martinsausschusses noch genauer informieren.

10.4      Die umgefallenen Bäume auf dem Waldweg hinter der Fa. Kessel wurden zeitnah beseitigt. Jens Huhn bedankt sich für die schnelle Reaktion auf seinen Hinweis.

10.5      Auf dem Areal Birgeler-Kopf veranlasst die Verwaltung aus Sicherheitsgründen die Fällung der fünf Pappeln, da diese nicht mehr verkehrssicher sind, sowie einiger kleinerer Bäume. Aus Kostengründen ist beabsichtigt, die Stämme vor Ort zu belassen. Die Kronen werden aufge­arbeitet und entfernt bzw. seitlich gelagert, um dort zu zerfallen.

10.6      Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Neupflanzungen werden im Frühjahr 2021 realisiert (Sitzung 01.07.2020).

10.7      Der Trinkbrunnen, welcher im Bereich der Sitzgruppe am Pegelhäuschen installiert werden soll, wird im kommenden Jahr realisiert. Ein hierzu notwendiger Antrag auf Wasseranschluss ist bei der EVM gestellt.

10.8      Am Volkstrauertag wird es in Oberwinter Corona-bedingt lediglich zu einer stillen Kranznieder­legung mit wenigen ausgewählten Teilnehmern kommen.
Für Bandorf erklärt sich Thomas Nuhn bereit, im engen Kreis eine stille Kranzniederlegung mit dem St. Josefs-Verein zu organisieren.

10.9      Unter Bezug auf die eingangs von Sabine Glaser gewünschte Erklärung zur gestrigen Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss erläutert Stadtplaner Peter Günther den Verfahrens­gang bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und die Aufgaben der verschiedenen Gremien.
Vorliegend hat die Verwaltung mit der Entwicklung einer weiteren Variante nach Eingang aller Stellung­nahmen auf deren Inhalte und die vorgeschlagene Gewichtung der dabei jeweils vorgetragenen Argumente reagiert. Diese neue Variante konnte folglich bei der Sitzung am 01.07.2020 dem Ortsbeirat nicht vorgestellt werden, da sie erst im Vorfeld der Fachausschuss­sitzung und somit nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens entstand. Die Weiterentwicklung einer Planung oder Planungsvariante ist eine vom Gesetzgeber durchaus gewollte Folge und somit keinesfalls unübliche Ausprägung bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander (§ 1 Abs. 7 Baugesetzbuch). Der jeweils planbetroffene Ortsbeirat wird im Rahmen seiner Mitwirkungsrechte ebenso an der Aufstellung beteiligt, wie die Bürger und die von der Planung betroffenen Behörden auch. Ihm obliegt es, aus seinen Zuständigkeiten heraus Anregungen zum Verfahren vorzubringen und auf diese Weise an der Planung mitzuwirken. Die Auswertung, Gewichtung und Beschlussfassung über die einge­gangen­en Stellungnahmen ist nicht dem Mitwirkungsrecht der Ortsbeiräte zuzurechnen (vgl. Zuständigkeiten der Ortsbeiräte nach § 8 Hauptsatzung). Dies ist nach dem Gesetz vielmehr die Aufgabe des Stadtrates, vorberatend des Bau-, Verkehrs- und Umweltaus­schusses. Zum Wesen der Abwägung gehört es, dass bei sich widerstreitenden Interessen der eine Belang begründet hinter einen anderen zurückzustellen ist; dies kann auch die von einem Ortsbeirat vorgetragenen Vorschläge betreffen, die gegenüber anderen Belangen nicht per se mit einem höheren Gewicht in die Abwägung einzustellen sind. Geänderte Planungen sind nochmals auszulegen, so dass jeder zu diesen Änderungen erneut eine Stellungnahme vorbringen kann und sich der Prozess der Abwägung wiederholt.

Peter Günther weist darauf hin, dass die neu entwickelte Variante D dem Beschluss des Orts­beirates nicht entgegenstand, sondern wesentliche Elemente berücksichtigte (Bei­be­hal­tung der Verbindungsfunktion; Verbesserung der Erreichbarkeit). Der wesentliche Unter­schied liegt in einer zukünftigen Beitragspflicht der Anlieger an den Erschließungs­beiträgen.
Letztlich ist der Fachausschuss in seiner gestrigen Sitzung dem Vorschlag der Verwaltung nicht gefolgt. Er hat die Argumente anders als die Verwaltung gewichtet und daher dem Stadtrat die weitere Planung auf Basis der Variante B1 empfohlen; dies deckt sich mit dem vom Ortsbeirat beschlossenen Vorschlag.