Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, § 6 der Änderungssatzung (Abräumgebühr) zu streichen.

 

Der Beschluss ergeht mehrheitlich: 8 Ja-Stimmen; 7 Nein-Stimmen

 

Darüber hinaus empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat, die 5. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu beschließen.

 

Der Beschluss ergeht einstimmig.


Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage.

 

Christine Wießmann begrüßt die Möglichkeit, Gräber zu Lebzeiten ankaufen zu können und regt ergänzend an, auf dem Remagener Friedhof Stelen und Kolumbarien zuzulassen. Zumindest Stelen seien auf anderen Friedhöfen im Stadtgebiet bereits zulässig. Auch hier sei der Ankauf einer Grabstätte zu Lebzeiten wünschenswert. Sie schlägt vor, dies fraktionsintern zu beraten und in der Stadtratssitzung im Dezember zu beschließen.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl macht deutlich, dass dieser Vorschlag zunächst im Ortsbeirat beraten werden müsse. Der Ortsbeirat Unkelbach hatte in diesem Jahr beschlossen, Stelen zuzulassen, so dass diese auf dem dortigen Friedhof 2021 errichtet werden. Für die übrigen Ortsteile käme dies frühestens 2022 in Betracht.  Remagens Ortsvorsteher Wilfried Humpert ergänzt, dass dieses Thema bereits vor einigen Jahren im Ortsbeirat beraten wurde. Seinerzeit wurde die Errichtung von Stelen abgelehnt. Er werde das Thema noch einmal aufrufen, eine Beschlussfassung vor Verabschiedung des Haushaltes 2021, über den entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, sei jedoch nicht möglich, so der Ortsvorsteher.

 

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder sieht die Abräumgebühr kritisch. Schon mit Erwerb der Grabstätte würde diese Gebühr fällig. Der Verwaltungsaufwand, dies Jahre später Rechtsnachfolgern gegenüber nachzuweisen, dürfte sehr hoch sein. Daher ergeht nach kurzer Diskussion folgender