Da es in den Jahren 2019 und 2020 mehrere Anträge auf Teilbefreiung zur Gartenbewässerung durch Eigentümer gegeben hat, sollte, wie in der letzten Sitzung im August vereinbart, dies in der heutigen Sitzung nochmals grundsätzlich besprochen werden.

 

In der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung § 6 Benutzungszwang Abs. 1 steht:

Alle Benutzer auf den an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücken haben ihren gesamten Bedarf an Trink- und Betriebswasser ausschließlich aus der Anschlussleitung zu decken.

 

Die bisher beantragten Befreiungen galten nur für privat und nicht für gewerblich genutzte Grundstücke.

 

Bei einer Beantragung zur Bewässerung ist die Grundstücksgröße und die Nutzungsart bezogen auf die Menge entscheidend. Für eine Bewässerung von Nutzgärten ist der benötigte Wasserbedarf (60-100 m³/a) höher, entgegen der Bewässerung für Pflanzen einschließlich bedingter Rasenbewässerung (10-15 m³/a).

 

Da die angegebenen Entnahmemengen nicht kontrolliert werden, ist eine tatsächliche Abnahme in der Menge nach oben völlig offen.

 

Aufgrund der Tatsache, dass der Grundwasserspiegel weiter sinkt, sollten die Teilbefreiungen nicht mehr ausgesprochen werden, so Karin Keelan. Lukas Preußner weist darauf hin, dass aus Gründen der Fairness überdacht werden sollte, ob die bisherigen Genehmigungen wieder, entsprechend den Beschlüssen, zurückgezogen werden. In der letzten Sitzung wurde ein Antrag abgelehnt.

 

Aufgrund der vorgetragenen Argumente gibt es ein Für und Wider bei den Ausschussmitgliedern. Zur weiteren Klärung möchte die Betriebsführerin bis zur nächsten Sitzung folgende offenen Punkte abklären:

 

-       Rückfrage bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, ob bei der Anzeige der Brunnenbohrung ein Durchmesser der Förderleitung angegeben wurde. Diese Werte der letzten Genehmigungen sollen in der Sitzung bekanntgegeben werden.

 

-       Anhand der bisher genehmigten Teilbefreiungen aus den Jahren 2015 bis 2018 ist die jährliche Wasserabnahme vor der Genehmigung und die Jahre danach darzustellen. Wie hoch ist hier der Wasserbrauch über den Wasserzähler tatsächlich gesunken?