Sitzung: 16.11.2020 Werkausschuss
Vorlage: 0283/2020
Da es in den Jahren
2019 und 2020 mehrere Anträge auf Teilbefreiung zur Gartenbewässerung durch
Eigentümer gegeben hat, sollte, wie in der letzten Sitzung im August
vereinbart, dies in der heutigen Sitzung nochmals grundsätzlich besprochen
werden.
In der Allgemeinen
Wasserversorgungssatzung § 6 Benutzungszwang Abs. 1 steht:
Alle Benutzer auf
den an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücken
haben ihren gesamten Bedarf an Trink- und Betriebswasser ausschließlich aus der
Anschlussleitung zu decken.
Die bisher
beantragten Befreiungen galten nur für privat und nicht für gewerblich genutzte
Grundstücke.
Bei einer
Beantragung zur Bewässerung ist die Grundstücksgröße und die Nutzungsart bezogen
auf die Menge entscheidend. Für eine Bewässerung von Nutzgärten ist der
benötigte Wasserbedarf (60-100 m³/a) höher, entgegen der Bewässerung für
Pflanzen einschließlich bedingter Rasenbewässerung (10-15 m³/a).
Da die angegebenen
Entnahmemengen nicht kontrolliert werden, ist eine tatsächliche Abnahme in der
Menge nach oben völlig offen.
Aufgrund der
Tatsache, dass der Grundwasserspiegel weiter sinkt, sollten die Teilbefreiungen
nicht mehr ausgesprochen werden, so Karin Keelan. Lukas Preußner weist darauf
hin, dass aus Gründen der Fairness überdacht werden sollte, ob die bisherigen
Genehmigungen wieder, entsprechend den Beschlüssen, zurückgezogen werden. In
der letzten Sitzung wurde ein Antrag abgelehnt.
Aufgrund der
vorgetragenen Argumente gibt es ein Für und Wider bei den Ausschussmitgliedern.
Zur weiteren Klärung möchte die Betriebsführerin bis zur nächsten Sitzung
folgende offenen Punkte abklären:
-
Rückfrage
bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, ob bei der Anzeige der Brunnenbohrung ein
Durchmesser der Förderleitung angegeben wurde. Diese Werte der letzten
Genehmigungen sollen in der Sitzung bekanntgegeben werden.
-
Anhand
der bisher genehmigten Teilbefreiungen aus den Jahren 2015 bis 2018 ist die
jährliche Wasserabnahme vor der Genehmigung und die Jahre danach darzustellen.
Wie hoch ist hier der Wasserbrauch über den Wasserzähler tatsächlich gesunken?