Sitzung: 24.11.2020 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0289/2020
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs-
und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
a) die vorliegenden Stellungnahmen gemäß Anlage zu bewerten, zu gewichten sowie
unter- und gegeneinander abzuwägen,
b) auf Basis der so ergänzten Verfahrensunterlagen den Satzungsbeschluss zu fassen.
Protokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachstand anhand der Beschlussvorlage.
Darin sind einige Eingaben von Bürgern sowie der planbetroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange behandelt.
Die in der Vorprüfung dargestellten Vermeidungsmaßnahmen V1-V3 werden Bestandteil des städtebaulichen Vertrages, ebenso wie die notwendigen Erschließungskosten, und sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten durchzuführen.
Prof. Dr. Frank Bliss bedauert, dass das
Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB abgewickelt
wird und somit die naturschutzrechtlichen Belange nicht in Gänze ausgeglichen
werden.
Außerdem fürchtet er Auswirkungen auf die Frischluftzufuhr sowie eine
Verschlechterung bei Starkregen.
Wilfried Humpert führt aus, dass der Ortsbeirat Remagen der beauftragten Bebauung der privaten Grünfläche zugestimmt hat und diese nur ca. 2% der vorhandenen Fläche des Baugebietes ausmache.
Bettina Fellmer fragt nach dem Ausbau des Wirtschaftsweges.
Bauamtsleiter Gisbert Bachem führt aus, dass im Rahmen
eines städtebaulichen Vertrages Regelungen mit dem Eigentümer für eine 100%ige
Kostenübernahme aller Planungs-, Herstellungs- und Erschließungsmaßnahmen
getroffen würden.
Der Ortsbeirat Remagen wird die Ausbauart beschließen und der Eigentümer
beauftragt die Durchführung.
Er macht deutlich, dass die anderen Anlieger von dieser Maßnahme kostenmäßig nicht betroffen sind.
Zum Thema Starkregen berichtet der Vorsitzende, dass bei dem letzten Ereignis im August 2020 in Remagen große Mengen Wasser von landwirtschaftlichen Flächen über die Straße „Neuer Weg“ auf die B9 flossen. Im unmittelbar angrenzenden Wässigertal gab es jedoch keine Probleme.
Andreas Köpping fragt, ob eine weitere Bebauung möglich ist.
Gisbert Bachem erläutert, dass im Rahmen einer 9. Änderung des Bebauungsplanes eine Bebauung in 2. Reihe im unteren Bereich des Wässigertals möglich sei. Die 2. Reihe sei als rückwärtige Bebauung möglich, wenn die Grundstücke tief genug sind und die Erschließung gesichert ist.
Der Vorsitzende sagt zu, dass für die 9. Änderung eine Untersuchung der Frischluftzufuhr beauftragt wird.