Sitzung: 16.12.2020 Ortsbeirat Remagen
Rolf Plewa stellt seinen Antrag in einem Wortbeitrag vor. Er begründet den
Vorschlag der Umkehr der Einbahnstraßenregelung mit dem hohen
Kraftstoffverbrauch beim Hochfahren der Pintgasse. Weiter führt er aus, dass
die Anwohner vom rückwärtigen Parkplatz des Objektes Rheinpromenade 46 entgegen
der Einbahnstraßenregelung durch den Torbogen in Richtung Rheinpromenade fahren
müssen.
Ortsvorsteher Humpert stellt klar, dass es sich bei der Pintgasse nicht um
eine Einbahnstraße handelt. Die Anwohner der Rheinpromenade sowie andere
Anwohner der Pintgasse dürfen somit ordnungsgemäß die Pintgasse herunterfahren.
Zum erhöhten Kraftstoffverbrauch führt Humpert aus, dass es energetisch keinen
Unterschied mache, ob die kurze steile Pintgasse hochgefahren werden muss, oder
bei einer Fahrtrichtungsumkehr der eher langgezogene Deichweg.
In den Wortbeiträgen mehrerer Ortsbeiratsmitglieder wird zu dem eine
erhöhte Gefährdung querender Fußgänger und Radfahrer an der Rheinpromenade
unmittelbar am Torbogen befürchtet und ortsunkundige Fahrzeugführer mit Lkws
oder Gespanne könnten gezwungen sein gegen die Einbahnstraße umzukehren.
Der Ortsvorsteher ergänzt, dass die Verwaltung die v.g. Bedenken teile,
zudem der Fahrweg des Müllfahrzeugs sich bei einer Einbahnstraßenumkehr
problematisch werde und insoweit die Verwaltung eine Änderung der
Einbahnstraßenregelung in der Kirchstraße nicht befürwortet.
Daraufhin zieht Rolf Plewa seinen Antrag zurück.