Rolf Plewa stellt seinen Antrag in einem Wortbeitrag vor. Er begründet den Vorschlag der Umkehr der Einbahnstraßenregelung mit dem hohen Kraftstoffverbrauch beim Hochfahren der Pintgasse. Weiter führt er aus, dass die Anwohner vom rückwärtigen Parkplatz des Objektes Rheinpromenade 46 entgegen der Einbahnstraßenregelung durch den Torbogen in Richtung Rheinpromenade fahren müssen.

 

Ortsvorsteher Humpert stellt klar, dass es sich bei der Pintgasse nicht um eine Einbahnstraße handelt. Die Anwohner der Rheinpromenade sowie andere Anwohner der Pintgasse dürfen somit ordnungsgemäß die Pintgasse herunterfahren. Zum erhöhten Kraftstoffverbrauch führt Humpert aus, dass es energetisch keinen Unterschied mache, ob die kurze steile Pintgasse hochgefahren werden muss, oder bei einer Fahrtrichtungsumkehr der eher langgezogene Deichweg.

 

In den Wortbeiträgen mehrerer Ortsbeiratsmitglieder wird zu dem eine erhöhte Gefährdung querender Fußgänger und Radfahrer an der Rheinpromenade unmittelbar am Torbogen befürchtet und ortsunkundige Fahrzeugführer mit Lkws oder Gespanne könnten gezwungen sein gegen die Einbahnstraße umzukehren. 

 

Der Ortsvorsteher ergänzt, dass die Verwaltung die v.g. Bedenken teile, zudem der Fahrweg des Müllfahrzeugs sich bei einer Einbahnstraßenumkehr problematisch werde und insoweit die Verwaltung eine Änderung der Einbahnstraßenregelung in der Kirchstraße nicht befürwortet.

 

Daraufhin zieht Rolf Plewa seinen Antrag zurück.