Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Björn Ingendahl erteilt Cornelia van Wijk das Wort. Sie führt aus, dass sie aufgrund der derzeitigen Situation Gremiensitzungen in Form von Videokonferenzen bevorzugen würde. Dies ermögliche auch Mandatsträgern, die einer Risikogruppe angehören, an Sitzungen teilzunehmen. Des Weiteren bittet sie die Verwaltung um Prüfung, ob nicht auch die Form der Hybridsitzung möglich sei.

 

Auch die Ratsmitglieder Iris Loosen und Jürgen Walbröl äußerten ihr Unverständnis, in der jetzigen Zeit Präsenzsitzungen durchzuführen. Karin Keelan regt an, für die Umfrage mehr Zeit zur Verfügung zu stellen, dies fiel zuweilen recht knapp aus. Stefani Jürries weist darauf hin, dass durch den Stream der Videositzung viele Bürger erreicht würden. In der Spitze haben bis zu 100 Interessierte eine Sitzung verfolgt. Sie regt an, auch nach der Pandemie, eine Übertragung der städtischen Sitzungen in Betracht zu ziehen.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass er vorgeschlagen habe, die Ratssitzung in Form einer Videositzung durchzuführen. § 35 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) regelt aber, dass diesem Vorhaben 2/3 der stimmberechtigten Ratsmitglieder zustimmen müssen. Diese Zustimmung wurde nicht erreicht. Eine Generalzustimmung der Ratsmitglieder, wie bereits angeregt, scheidet aus, da neben der grundsätzlichen Zustimmung zur Sitzungsform auch jedem einzelnen Tagesordnungspunkt zugestimmt werden muss. Auch könne eine fehlende Antwort nicht als stillschweigende Zustimmung gewertet werden (vergleiche § 40 IV GemO). Eine Stimmenthaltung ist nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen eine neutrale Handlung, die nicht als Zustimmung gewertet werden kann.

 

Was die Durchführung einer Hybridsitzung betrifft, führen die Recherchen der Verwaltung zu folgendem Ergebnis:

 

Die Form der Hybridsitzung ist derzeit in Rheinland-Pfalz nicht zulässig. Eine Präsenzsitzung zu der sich einzelne Ratsmitglieder elektronisch zuschalten ist aktuell nicht mit dem Gesetz vereinbar. Aus § 35 Abs. 3 GemO lässt sich eine Zwitterveranstaltung auch nicht herleiten, sodass man sich entweder für die digitale Lösung entscheidet oder für die Präsenzsitzung. Das Argument, die (zusätzliche) digitale Sitzung sei erforderlich, geht schon deshalb fehl, weil zur Präsenzsitzung eingeladen wird.