·         Umsetzung Pflanzungen an zusätzlichen Baumstandorten

Die vom Ortsbeirat gewünschten Baumpflanzungen z. B. am Sportplatz oder Ersatzplanzungen im Batterieweg und Baumschulenweg sind ebenfalls im Januar vollzogen worden. Die Maßnahmen im Bereich der Grundschule werden über ein Klimaprojekt und mit entsprechender Förderung vollzogen. Falls zukünftig noch Nachpflanzungen erwünscht sind, bittet der Bauhof zum Jahresende um die entsprechenden Meldungen.

 

·         Zaunanlage Dr. Karsten Weg

Die Planungen wurden unter Beteiligung des Bauhofes nochmals angepasst. Der Zaun zur Einfriedung der Ausgleichsfläche ist nun doch als Stahlgitterzaun an die vorhandenen Betonpfeiler befestigt worden. Hierbei wurden auch die beschädigten Pfeiler instandgesetzt. Die hiermit verbundenen Arbeiten wurden im Dezember 2020 vollzogen. Die Umplanung erfolgte insbesondere aufgrund von Kosten- und Arbeitsersparnis und um bei einer rückwärtig angelegten Zaunanlage eine potenzielle Grünstreifenfläche zu vermeiden, in der sich viel Müll und Unrat sammeln könnte.

 

 

·         Bebauungsplan Änderung Lange Fuhr und Installation der Schutzgitter auf dem Geh- und Radweg

Leider gestaltet sich das Verfahren weiterhin als langwieriger als angedacht. Der entscheidende Punkt ist hierbei die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wege nach dem Flurbereinigungsgesetz. Mittlerweile liegen Informationen der Flurbereinigungsbehörde vor, es muss jedoch noch erörtert werden, wie dieses förmliche Aufhebungsverfahren durchzuführen ist. Hierfür müssen historische Unterlagen von 1888 aus dem Landesarchiv besorgt werden, welches derzeit jedoch wegen Corona geschlossen ist. Somit wird das Verfahren umfangreich und langwierig bleiben. Auch Ortsvorsteher Axel Blumenstein  hat versucht dieses Verfahren zu beschleunigen, indem er seine dienstlichen Kontakte zum DLR in Mayen genutzt hat.

 

Im Verbindungsweg Veilchenweg / Im Erdbeerfeld wurden vor Weihnachten 2020 Schutzgitter installiert. Es wurden kleinere Beschwerden vorgebracht. Diese bezogen sich auf den Abstand der Gitter zueinander. Der Abstand von 1,20m entspricht den Vorgaben der Barrierefreiheit und ermöglicht insoweit auch Rollstuhlfahrern eine Durchfahrt und kann mit dem Kinderwagen passiert werden. Aus diesem Grund sollten die Abstände der Schutzbügel im Sinne der Sicherheit, vor allem der Kinder, zunächst beibehalten werden. Ggfs. können mit der Installation der weiteren Schutzgitter nach Abschluss der Bebauungsplanänderung auch der Abstand dieser Einrichtung angepasst werden.

 

·         Lückenschluss Hochwasserleitwand / Quellenstraße 1 und Bauvorhaben

o   Spundwand Quellenstraße

Bei einem Ortstermin mit dem Hausverwalter im Herbst 2020 konnte für das Thema sensibilisiert werden, dies hat aber noch nicht zum gewünschten Erfolg in Form einer Schließung der Wand geführt. Auf Nachfrage bei der Bauaufsicht der Kreisverwaltung kann folgender Sachstand mitgeteilt werden: Es besteht baurechtlich keine Verpflichtung, die Wand zu verkleiden und somit für einen Lückenschluss zu sorgen. Der entsprechende Vermerk der Kreisverwaltung wurde der Stadtverwaltung übermittelt. Daher bleibt nur zu hoffen, dass die Eigentümergemeinschaft Einsichtig ist und die Verkleidung und somit der Lückenschluss realisiert wird.

 

Im Rahmend es Hochwassers Anfang Februar diesen Jahrs hat ein erneuter Ortstermin stattgefunden, an dem auch Ortsvorsteher Axel Blumenstein teilgenommen hat. Ziel war es auf die unbefriedigende Lösung im Hochwasserfall hinzuweisen und dafür zu sensibilisieren, dass die Hochwasserleitwand hier gänzlich geschlossen wird. Absprachegemäß hat Axel Blumenstein im Nachgang dazu ein Schreiben an den Hausverwalter verfasst und die Denkweise und eindringliche Bitte zum Lückenschluss im Namen des Ortsbeirates hinterlegt. Die Bauverwaltung und die Feuerwehr haben ebenfalls gleichartige Schreiben (mit den baurechtlichen Verpflichtungen bzw. den hochwassertechnischen Aspekten) verfasst. Zudem haben Ortsvorsteher Axel Blumenstein und Stadtwehrleiter Ingo Wolf gemeinsam angeboten auf einer Eigentümerversammlung auf die bestehenden Probleme hinzuweisen und die Eigentümer um Abhilfe zu bitten.

 

o   Neubau Leicher westlich:

Eine Baugenehmigung liegt mittlerweile für das letzte freie Grundstück vor. Somit besteht Hoffnung, dass zeitnah tatsächlich eine bauliche Umsetzung erfolgt. Hierzu gibt es aber grundsätzlich keine Verpflichtung. Herr Leicher hat gegenüber dem Bauamt nochmal bestätigt, dass bei einer möglichen Realisierung des Baus auch die Hochwasserwand in der herkömmlichen stabilen geschlossenen Art und Weise gebaut wird.

 

Im Rahmen des Ortstermins während des Hochwasserereignisses ist die Idee aufgekommen, dass man bereits vorab den Lückenschluss seitens der Stadt und somit mit öffentlichen Geldern realisiert und für den Eigentümer in Vorleistung tritt. Im Gegenzug wäre in diesem Fall eine vertragliche Regelung zu treffen, dass mit tatsächlicher Baurealisierung die Kosten für die Hochwasser-Strömungswand zu erstatten sind. Dieser Vorschlag fand in den Reihen des Ortsbeirats grundsätzlich breite Zustimmung und man möchte über die Mittelanmeldungen für den Haushalt 2022 eine entsprechende Realisierung beantragen. Zuvor muss jedoch noch geklärt werden, inwiefern man dieses Verfahren rechtlich unanfechtbar (z. B. durch Eintragung im Grundbuch beziehungsweise über einen notariellen Vertrag) regeln kann.

 

·         Halteverbot Quellenstaße / Rheinallee

Das vom Ortsbeirat befürwortete Halteverbot in der unteren Quellenstraße wurde seitens des LBM im November 2020 angebracht.

 

·         Rückmeldung zum Parken auf Gehweg untere Quellenstraße

Die Verwaltung hat informiert, dass durch die bereits vom LBM installierte Parkverbotsbeschilderung entlang des Fahrradweges auch hier eine Besserung eintreten sollte. Der Bereich ist bereits in den regelmäßigen Kontrollen des ruhenden Verkehrs enthalten. Die Beschilderung ist vorschriftsmäßig und ausreichend.

 

·         LKW Einfahrtsverbot Lange Fuhr

Auch hier wurde seitens der Verwaltung schnell gehandelt. Es wurde zwischen der Straßenverkehrsbehörde und dem Ortsvorsteher zunächst abgestimmt, dass das LKW-Fahrverbot hier analog der Ausweisung des verkehrsberuhigten Bereichs ausgewiesen wird. Aufgrund der vorhandenen Schleppkurven und der damit verbundenen Notwendigkeiten zur Beschränkung der LKW-Längen oder -Größen war zusätzlicher Abstimmungsbedarf mit dem Projektentwickler gegeben, welcher jedoch nicht zielführend war. Daraufhin wurde zunächst ein mobiles LKW Fahrverbot installiert (über 7,5 to) mit dem Zusatz „Anlieger frei“. Das ist erforderlich, damit die Müllabfuhr gewährleistet werden kann. Zur Probephase beschränkt sich die LKW-Verbotsbeschilderung zunächst auf den Bereich der Straßen „In der Anwende“ und weiter über die „Lange Fuhr“ bis zur Einmündung „Breslauer Straße“ (westlich des Spielplatzes). Nach den zukünftigen Erfahrungen wird die dauerhafte Beschilderung je nach dem Ergebnis ausgeweitet.

 

·         Spielgerät Kletternetzturm Spielplatz Batterieweg

Nach Inaugenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten stellte sich heraus, dass eine Umsetzung tatsächlich möglich ist. Nach erfolgter Preisanfrage konnte das ausgewählte Spielgerät bereits Ende November beschafft werden. Der Bauhof hat um den Jahreswechsel mit den entsprechenden Bauarbeiten begonnen. Aufgrund der Wetterlage bzw. des Hochwassers sind die Bauarbeiten erst Anfang März zum Abschluss gekommen. Hierdurch hat dieser Spielplatz jedoch wieder eine Attraktion mehr erhalten, auf die der Ortvorsteher in einem Pressebericht aufmerksam gemacht hat und die bereits sehr gut von den Kindern angenommen wird

 

·         Situation Flüchtlingsunterkunft

Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass die neue Mitarbeiterin, Frau Bergandt, Maßnahmen eingeleitet hat, um die Situation zu verbessern. Zunächst wurde der Spülbereich im Batterieweg 50 ausgetauscht sowie in einigen Zimmern der Bodenbelag erneuert. Anschließend wird auch die Küche im hinteren Bereich des Sandweges komplett ersetzt.

 

·         Grundstück Wasserturm

Bereits Ende Oktober wurden zur Abgrenzung des Grundstücks zum Ahrradweg hin und zur Verhinderung von Befahrungen des Grundstücks ein einfacher Zaun durch den Bauhof errichtet. Dieser Zaun wird nun noch mit Querstreben zur besseren Erkennbarkeit ergänzt. Leider sind Ende Februar Vandalismusschäden festgestellt worden, die jedoch mit einfachen Mitteln behoben werden konnten.

 

·         Pflege Grünanlage an Parkfläche Johannesweg

Die Verwaltung hat informiert, dass laut Auskunft des städtischen Bauhofes die Fläche zweimal pro Jahr gepflegt wird. Problematisch ist jedoch, dass aus der Nachbarschaft offenbar Ladungen mit Grünschnitt bzw. Blätter abgeladen werden. An den Karnevalstagen wurde diese Grünfläche grundlegend von den Kollegen des Bauhofes gepflegt.

 

·         Mitarbeiter ruhender Verkehr im Ordnungsamt

Im Entwurf für den Stellenplan 2021 hat die Stadt anstatt der 3 Aushilfsstellen eine neue 50%-Stelle für den ruhenden Verkehr vorgesehen. Die FBL-Stadtratsfraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatung die Forderung nach einer Vollzeitstelle eingebracht. Dieser Antrag hat jedoch keine Mehrheit gefunden, so dass es bei einer Aufwertung des Personals beim Ordnungsamt mit einer 0,5 Stelle bleibt. Derzeit läuft die Stellenausschreibung.

 

·         Autowerkstatt auf dem ehemaligen Worm Gelände

Das Ordnungsamt hat einige Kontrollen vor Ort durchgeführt. Bei diesen Kontrollen hat sich der angegebene Sachverhalt bestätigt. Ein entsprechender Bericht über die Gegebenheiten und Nutzungen vor Ort wurde an die Kreisverwaltung Ahrweiler weitergegeben. Diese hat gegenüber dem Eigentümer eine Nutzungsuntersagung erlassen.

 

·         Sachstand Projekt Hochwasserwand (Begrünung über Klimaschutz)

Die Klimaschutzmanagerin der Stadt Remagen hat sich der Sache konzeptionell angenommen und den Sachverahlt innerhalb der Verwaltung diskutiert. Die Fachleute der Bauverwaltung und des Bauhofes haben eine Pflanzung der Rankpflanzen am Mauerfuß als nicht praktikabel eingestuft. Einerseits wäre hier dann eine dauerhafte Bewässerung erforderlich, die nicht gewährleistet werden kann, und andererseits würde der Ahrtal-Radweg verschmälert, was ausscheidet. Eine Pflanzung von oben ist aufgrund der eigentumsrechtlichen Gegebenheiten seitens der Stadt, die nur in kleinen Teilbereichen Eigentümer der Mauer ist, nicht möglich. Daher könnte ein möglicher Lösungsansatz sein, die privaten Grundstückseigentümer zu kontaktieren und diese für eine Pflanzung und Unterhaltung auf ihrem Privatgrundstück zu begeistern und zu gewinnen. Bei der Beschaffung von Pflanzen könnte die öffentliche Hand ggfs. unterstützen. Hierzu könnte in einem ersten Schritt ein entsprechendes Initiativschreiben des Ortsbeirats mit Unterstützung der Verwaltung erfolgen, um, je nach Resonanz, die Umsetzung der Wandbegrünung voranzutreiben. Auch eine Anwohnerversammlung zur Vorstellung der Begrünungsidee wäre eine weitere Alternative bei der Umsetzung.

 

·         Sachstand Umgestaltung Boule-Platz

Der Ortsvorsteher hat unmittelbar nach der Genehmigung des Haushaltes 2021 durch den Stadtrat, Anfang Dezember das Gesamtkonzept nochmals zusammengestellt und an den Bauhof weitergeleitet, um hier ggfs. bereits in den Wintermonaten die Preisanfragen und die Beschaffung zu forcieren. Nach der erfolgten Preisanfrage hat jüngst ein Ortstermin mit dem Bauhofleiter stattgefunden, um die Standorte und die Geräte final auszuwählen. Im Rahmen der weiteren Planungen sollte seitens des Bauamtes die Notwendigkeit einer Baugenehmigung oder einer Einfriedung des Spielbereichs eruiert werden. Im Ergebnis hat das Bauamt mitgeteilt, dass eine Einfriedung nicht erforderlich sei. Es sei aber wegen der gesamten Ausdehnung der „Gesamtanlage Mehrgenerationen“ geboten, einen Bauantrag zu stellen. Dies hat der Ortsvorsteher befürwortet. Gleichzeitig wurde es jedoch als unproblematisch angesehen, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Trimm-Dich-Geräte angeschafft und aufgestellt werden. Die übrigen Spielgeräte sollen jedoch erst nach Vorliegen der Baugenehmigung beschafft und installiert werden. Von Seiten des Ortsbeirats wird angeregt zur Abgrenzung in Richtung Bundesstraße eine mittelhohe Heckenpflanzung vorzusehen, um eine optisch schöne Abgrenzung zur vielbefahrenen Straßen zu erlangen.