Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

a)    die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB zu beschließen,

b)    das Fördergebiet gemäß der Karte in Anlage 1 abzugrenzen,

c)    die Verwaltung mit der Vorbereitung eines integrierten städtebaulichen Konzeptes zu beauftragen.


Bürgermeister Ingendahl führte aus, dass der Stadtrat die Verwaltung in seiner Sitzung am 28.09.2020 mit der Bewerbung zur Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm beauftragt hat. Im März 2021 wurde der Bereich „Innenstadt / Historisches Dreieck / Rheinpromenade“ dann in das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt“ aufgenommen. Das Programm solle, so der Vorsitzende, die Stadt Remagen in die Lage versetzen, das römische Erbe aufzuarbeiten und die Innenstadt weiter zu entwickeln. Die Bürger und die Politik sollen in einem breit angelegten Beteiligungsprozess im Rahmen der Erstellung eines ISEK eingebunden werden. Der gesamte Sachverhalt war anhand einer umfangreichen Vorlage bereits ausführlich zusammengestellt.

 

In der Sitzung ging es nunmehr darum, zum einen die Einleitung von vorbereiteten Untersuchungen nach § 141 BauGB zu beschließen und zum anderen das vorläufige Fördergebiet gemäß der vorliegenden Karte abzugrenzen.

 

Da kein weiterer Diskussionsbedarf bestand, fasste der Wirtschaftsförderungs-, Tourismus- und Kulturausschuss den nachfolgenden einstimmigen